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§ für Einweisung ins Beatmungsgerät

 
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Annika und Marvin
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BeitragVerfasst am: 01.06.2009, 13:03    Titel: § für Einweisung ins Beatmungsgerät Antworten mit Zitat

Hallo , Gibt es irgendwo ein § der sagt , das man erst eine Einweisung brauch um mit dem Beatmungsgerät , Monitor usw arbeiten zu dürfen !? Ich meine hab sowas mal gehört !
Hier arbeiten die Schwestern ohne einweisung . Confused Finde ich nicht richtig ! Müssen doch abgesichert sein oder ?
LG Annika

_________________
Annika (33j) mit Marvin-Marcel 15 Jahre

Lissencephalie , Epilepsie , motorische Retardierung , CH 20 PEG seit 2004 , beatmet über Trachealkanüle - seit 2004 ( 2008 Button CH 18 ) , Tracheomalazie
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Laila
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BeitragVerfasst am: 01.06.2009, 13:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Annika

Den genauen Paragraphen hab ich jetzt nicht im Kopf, aber du hast Recht! Medizinisches Fachpersonal muss nach dem Medizinproduktegesetz eine Einweisung auf die Geräte haben. Und wenn es nur eine Ernährungspumpe ist!

Liebe Grüße

Laila
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Kaja
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BeitragVerfasst am: 01.06.2009, 13:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Annika,

nach § 33 Absatz 1 SGB V hat der Nutzer eines Hilfsmittels auch einen Anspruch auf eine Einweisung in den Gebrauch. Nach 6.2.3. des Rundschreibens vom 18.12.07 (hier Seite 21)

http://www.aok-gesundheitspartner.d.....pflegehimi_18_12_2007.pdf

ist der Versicherte verpflichtet, sich mit dem Gebrauch des Hilfsmittels vertraut zu machen. Nach § 5 Absatz 2 der Hilfsmittelrichtlinie

http://www.g-ba.de/downloads/62-492.....Neufassung-2008-10-16.pdf

kann die KK die Übernahme der Leistung davon abhängig machen, dass der Versicherte sich im Gebrauch des Hilfsmittels ausbilden lässt.

@Laila: das Medizinproduktegesetz regelt m. E. nur die Anforderungen, die an die Hersteller gestellt werden und weniger, welche Voraussetzungen die Nutzer haben müssen, um das Hilfsmittel sinnvoll verwenden zu können.

Viele Grüße Kaja
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Annika und Marvin
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BeitragVerfasst am: 01.06.2009, 14:12    Titel: Antworten mit Zitat

Danke schön !!!
LG Annika Very Happy

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Annika (33j) mit Marvin-Marcel 15 Jahre

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BernhardM
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BeitragVerfasst am: 01.06.2009, 14:50    Titel: Antworten mit Zitat

Kaja hat folgendes geschrieben:
... @Laila: das Medizinproduktegesetz regelt m. E. nur die Anforderungen, die an die Hersteller gestellt werden und weniger, welche Voraussetzungen die Nutzer haben müssen, um das Hilfsmittel sinnvoll verwenden zu können. ...


Ja. Genau so!
Die Anforderungen an den Anwender (in diesem Fall die Schwester / Arbeitnehmer) regelt z.B. die MPBetreibV (Medizinprodukte-Betreiber-Verordnung). Hier der Paragraph 2 (2)
Zitat:
Medizinprodukte dürfen nur von Personen errichtet, betrieben, angewendet und in Stand gehalten werden, die dafür die erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzen.

Eine regelmäßige, dokumentierte Schulung der Schwestern, mit dem Umgang der Geräte, ist Pflicht.

Grüße

_________________
Yo, wir schaffen das !!! (Bob der Baumeister), Außendienst-Mitarbeiter / Anpasser der Fa. SMB Sanitätshaus Müller Betten GmbH & Co. KG für Baden-Württemberg, Niederlassung Schwäbisch Hall
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Anne-Katharina
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BeitragVerfasst am: 02.06.2009, 11:57    Titel: Antworten mit Zitat

Nach dem Medizin-Produkte-Gesetz dürfen medizinische Geräte nur nach dokumentierter Einarbeitung benutzt werden.
Ich bin Krankenschwester und habe einen "Geräteführerschein" - wie alle Kollegen.
In diesem Schein ist dokumentiert in welche Geräte ich eingeführt wurde und diese Ausweise sind auf der STation hinterlegt.
An Geräte die ich nicht kenne traue ich mich so nicht heran. Keine Ahnung wie ein Beatmungsgerät funktioniert, ich habe so etwas auf den peripheren Stationen nie gebraucht und hätte großen Respekt davor.
Ich kann mich an eine Situation erinnern in der tracheotomierter, beatmeter Patient als Begleiter seiner Frau mit aufgenommen wurde und wir uns fragten wie geht das. Da er "nur" als "gesunder" Begleitpatient mitaufgenommen wurde, hat die Frau alles erklärt und geregelt, aber wir hatten schon höllischen Respekt vor der Situation.
Gruß Anne

_________________
Zustand nach Pankreatitis, Myocarditis, Meningitis und 13 OP´s (unter anderem Blase, Niere, Harnleiter, Harnröhre, Knie, Schulter), Fibromyalgie und viele Kleinbaustellen
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ilo75
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BeitragVerfasst am: 14.07.2009, 16:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Paragraphen habe ich auch nicht im Kopf, aber eine Einweisung ist PFLICHT!
Die müssen sogar regelmässig wiederholt werden (ist bei uns im KH wenigstens so), aber Einweisung gabe es auch im ambulantem Pflegedienst(habe ich auch mal für kurze Zeit gearbeitet).
Man kann ja schon auf der schnelle, wenn man sich nicht sicher im Umgang ist, was falsch machen. Fängt ja schon damit an an das man typische "Fehler" nicht selbst behoben werden können, die keinen Fachmann bedürfen.
Es ist schon mögich das das eingewiesene Personal ihre Info`s an die anderen weitergibt.Aber in gewissen zeitlichen Abständen ist die Einweisung vom Fachmann trotzdem erforderlich.
Die Schwestern können selber an die betreffende Firma herantreten und die schicken doch anstandslos jemanden raus der die Einweisung macht.Ist doch völlig unbürokratisch! Erfordert nur ein wenig Planung und Willen eine zu machen.

LG Ilona

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1 Sohn mit ADS, ehemaliges Frühchen aus der 30SSW,Entwicklungsstörungen leider in allen Bereichen, vor allem in der Wahrnehmung
Asthma aufgrund einer BPD
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