danke für die Antwort ? Meines Erachtens ist aber die Frage eine andere, nicht "Warum sollte er das tun", sondern "Sollen wir darauf hinweisen ?" Ich bin ja selber Anwalt und von daher denke ich, dass die Pflegekräfte mehr vom Arbeitgeber bekommen KÖNNTEN.
WIE wie das dann praktisch lösen ist ja eine ganz andere Frage.
"Gibt es denn konkret Anlass, dass die das nicht mehr so machen, wie Ihr es das letzte Mal hattet?"
Naja, es fahren diesmal andere mit und wir haben demnächst eine Besprechung und ich will einfach gut vorbereitet sein.
Natürlich wollen wir weder dem Dienst an den Karren fahren etc, ich wollte nur einfach mal hören, was andere für Erfahrungen gemacht haben !
ich glaube, wir reden aneinander vorbei. Eine Dienstreise macht man doch, um auch selbst was davon zu haben, Fortbildung, Konferenzen, usw. Aber wenn sie für Euch mitfahren, müssen doch nicht die die Zusatzkosten tragen. Sie arbeiten auf Bezahlung der KK und die Preise sind ja für zuhause verhandelt mit Fahrtwegen. Daher denke ich, es ist Kulanz, wenn sie die Zusatzkosten oder unbequeme Unterbringung übernehmen, wobei letzteres ja noch zu klären ist, ob die Mitfahrenden es überhaupt so empfinden. So wie Rina es schreibt, fänd ich es als Schwester nicht annehmbar. So wie Ihr es gemacht habt, aber schon.
Wir waren bisher nur einmal mit PD am Wochenende unterwegs. Da hatte die Schwester am Tag ein eigenes Zimmer in der Pension. Hätte es eine größere Ferienwohnung gegeben, hätten wir sie dort einquartiert. Die Fahrt- und Unterbringungskosten haben wir gezahlt, Verpflegung hat sie auf eigenen Wunsch selbst übernommen.
Das mit dem sonnigen Sonntag würde ich gerne nehmen! Wir haben seit Freitag REGEN. Aber gerade versucht die Sonne etwas hervorzuschauen.
LG
Nellie _________________ Linn *2004, Intensivkind mit schwerster Mehrfachbehinderung durch eine Gehirnfehlbildung namens pontocerebelläre Hypoplasie Typ 2a (PCH 2a), Sondenkind mit Button, Epilepsie, Tracheostoma, nachts beatmet, schwere Wahrnehmungsstörung und ein zauberhafter roter Lockenkopf mit festem Willen und Ann *06/09, fröhliche Minimaus --> unsere Vorstellung und --> Bilder von uns
Zuletzt bearbeitet von Nellie am 19.04.2009, 15:21, insgesamt 2-mal bearbeitet
dass eine Dienstreise nur eine ist, wenn man sie zum eigenen Zweck macht, ist nicht richtig, wie ich gerade gelernt habe. Aber wenn die Dienstreise ohne eigenen Zweck mit Mehrkosten verbunden ist, können diese meiner Meinung nach nicht dem PD-Arbeitgeber und schon gar nicht den Schwestern/Pflegern überlassen werden.
LG
Nellie _________________ Linn *2004, Intensivkind mit schwerster Mehrfachbehinderung durch eine Gehirnfehlbildung namens pontocerebelläre Hypoplasie Typ 2a (PCH 2a), Sondenkind mit Button, Epilepsie, Tracheostoma, nachts beatmet, schwere Wahrnehmungsstörung und ein zauberhafter roter Lockenkopf mit festem Willen und Ann *06/09, fröhliche Minimaus --> unsere Vorstellung und --> Bilder von uns
"Eine Dienstreise liegt dann vor, wenn ein Mitarbeiter zur Erledigung von Dienstgeschäften an einen Ort außerhalb des Dienstortes reist"
Und das haben wir ja.
Und dass man dann grds die Kosten erstattet kriegt (KRIEGEN KANN) ist ja klar.
Denn die Pflegekräfte fahren "für uns" mit, das ist richtig.
ABER: aus arbeitsrechtlicher Sicht schickt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer an einen anderen Ort (dass die freiwillig mitfahren ist unerheblich, auch der Messebesucher freut sich vielleicht auf die Abende an der Hotelbar....)
daher gilt ja auch § 670 BGB
" § 670
Ersatz von AufwendungenMacht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet. "
Die Frage ist nun, ob die KK die Behnadlungspflege "außerhalb des Dienstortes" zahlen muß...
Anne _________________ DUM SPIRO SPERO
(solange ich atme, habe ich Hoffnung) CICERO
Benedict 06/99, Osteopathia striata, Z. n. Analatresie,neurogene Blasenentleerungsstörung, tracheotomiert, re. blind., Syndakt. beider Hände, Fibulaapplasie beidseits,Makrocephalie, Gaumenspalt u. e. mehr
Tochter A. 01/96, in der Grundschulzeit Absencen
und geht da irgendwo hervor, ob der PD rechtlich verpflichtet ist, diese Dienstreise auch durchzuführen? Die Verhandlungen mit der Kasse, der Vertrag basiert doch auf der Versorgung vor Ort mit den Fahrtkosten und eben ohne Übernachtungskosten.
Wenn Du nicht Anwalt wärst, würde ich nun vermutlich schreiben, dass Du Dich von einem Anwalt beraten lassen solltest Ich gehe weiterhin davon aus, dass der PD nur aus Kulanz die Mehrkosten für eine Dienstreise zum Aufenthaltsort des Kindes zahlt und nicht dazu verpflichtet werden kann.
LG
Nellie _________________ Linn *2004, Intensivkind mit schwerster Mehrfachbehinderung durch eine Gehirnfehlbildung namens pontocerebelläre Hypoplasie Typ 2a (PCH 2a), Sondenkind mit Button, Epilepsie, Tracheostoma, nachts beatmet, schwere Wahrnehmungsstörung und ein zauberhafter roter Lockenkopf mit festem Willen und Ann *06/09, fröhliche Minimaus --> unsere Vorstellung und --> Bilder von uns
Habe lange als KiKrSr. in einem häuslichen PD gearbeitet und bei uns war es so, daß wir entweder auf Kosten der Eltern (Fahrt mit dem Zug + Unterbringung + Kostgeld) mitgefahren sind (z.B. nach Süd-Frankreich) oder wir für die Familien einen geeigneten PD vor Ort (innerhalb Deutschlands) gesucht haben, der dann am Urlaubsort die Versorgung für diesen Zeitraum zu "unseren Sätzen" übernommen und mit der KK direkt abgerechnet hat - beides lief so unkompliziert. Meine PDL wäre aber sicher nicht bereit und in der Lage gewesen, mir "mehr als mein Gehalt" in dieser Zeit zu zahlen und für weniger hätte ich es wohl auch nicht gemacht. Also Kost + Logie und Fahrt davon zu zahlen, wäre nicht unbedingt mein Ding gewesen. Wobei ich 8€ Kostgeld/ Tag bekam und ein nettes kleines Pensionszimmer im Haupthaus hatte. Familie war in einer dazugehörigen FeWo untergebracht.
Bin gespannt, was Du aushandeln kannst, denn es ist ja immer die Frage, ob die mitziehen...
Grüßle
Ursula _________________ Ursula(71 - Kinderkrankenschw.), Gerhard(73), 3 Pflegekinder Tim(2001) und Kevin(2003) leibliche Brüder und mit hohem Bedarf an Aufmerksamkeit, Jessy(11/2002)- ICP, Tetraspastik, muskuläre Dystonie, kaum Kopf-/Rumpf-Kontrolle, sehbeh., PEG-versorgt, bds. luxierte Hüften, starke Skoliose -> Liegekind und unser Goldschatz!!!
Fahrt + Unterkunft WIR (aus Verhinderungspflege und Betreuungsergänzungsgeld (und generell durch Ansparen von Stunden))
Essen = Pflegekraft (weil sie ja zuhause auch selbst Lebensmittel gekauft hätte); aber natürlich hat sie auch mittags kostenlos mitgegessen oder im Lokal etc.
Meine Frage war ja im Grunde: Kann man die Kosten jemandem aufdrücken, also kann der PD die Kosten idealerweise weiterleiten (natürlich nicht an die Eltern, sondern KK oder jemand anderen) ?
Aber ich denke nicht, daher werden wir das wohl "wie immer" handhaben.
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