Verfasst am: 16.04.2009, 15:03 Titel: Urlaub mit tracheotomiertem Kind
Hallo,
wir haben ein tracheotomiertes Kind und wollen mit diesem in den Urlaub fahren (4 Wochen Ostsee).
Letzes Jahr hat das für 3 Wochen auch geklappt, die Pflegekräfte haben in einem separaten Zimmer in der GEMEINSAMEN Ferienwohnung geschlafen, Bad und Küche haben wir uns geteilt (die Pflegekräfte waren damit auch einverstanden).
Jetzt haben wir gerüchteweise gehört, wir müssten den Kräften eine EIGENE Wohnung stellen ? Das wäre natürlich mit wesentlich höheren Kosten verbunden.
Stimmt das, und müssen wir noch weitere Anforderungen in Bezug auf das Pflegepersonal beachten ?
wir haben schon eine Pflegekraft mit in den Urlaub genommen, allerdings nur für eine Woche. Die Pflegekraft hatte ein extra Zimmer, das nicht in unserer Ferienwohnung lag und sie hat nur die Nachtdienste gemacht. Deshalb war es wichtig, dass sie einen extra Raum hat, damit sie schlafen kann und wir nicht darauf Rücksicht nehmen mussten. Wir hatten allerdings das Glück im Ferienhaus eines Kinderhospizes unterzukommen, dass mehrere Wohnungen bzw. Einzelzimmer bietet. Als Dienstreise konnten wir das nicht abrechnen und wir mussten auch für Unterkunft und Verpflegung der Schwester aufkommen. Aber ansonsten hat das super geklappt. Dieses Jahr fahren wir wieder mit einer Schwester, der wir allerdings zwischendrin 2 Tage frei geben müssen, da wir 12 Tage weg sind.
LG Daniela _________________ Johanna *11/2002 (Hirntumor an Stammhirn und Rückenmark Astrozytom Grad I, Trachealkanüle), † 09.08.2011
Mascha *9/1999, Hirnreifungsstörung, Angststörung, selektiver Mutismus, teilkontrakte Spitzfüße
Wie kommst du denn auf eine Dienstreise? Willst du damit erreichen, dass der Pflegedienst das Zimmer bezahlt?
Die andere Frage ist, wo das Problem eigentlich liegt, wenn die Pflegekräfte damit kein Problem haben mit euch in einer Ferienwohnung zu schlafen.
Wir fahren immer ohne PD in den Familienurlaub. Allerdings hatten wir auch schon Wochenendausflüge mit Krankenschwester, der wir dann auch entsprechend Zimmer und Verpflegung gezahlt haben.
LG Mandy _________________ Friedrich (04/04): unklare neurodegenerative Grunderkrankung mit komb. Atmungskettendefekt/ Mitochondriopathie
wir wollen das schon alles fair klären. Aber es wäre natürlich für die Besprechungen mit dem Pflegedienst schön, wenn man eine gute Ausgangsposition hätte. Denn wenn es eine Dienstreise ist, dann hätten die ja Anspruch auf Transportpauschale, Übernachtungs- und Verpflegungsmehrbedarf.
Und das mit der Wohnung resultiert aus dem Gedanken, dass die Pflegerinnen denselben Komfort wie zu Hause haben sollen, z.B. eigenen Fernseher o.ä. und nicht nur ein ZImmer. 4 Wochen "aufeinanderhocken" bzw. 4 Wochen an der Ostsee können auch ganz schön langweilig werden.
Und wir wollen ja, dass auch die Schwestern in der Freizeit so viel wie möglich machen können. Und dazu gehört nach einer 12-Stunden-Schicht sicherlich auch mal das "Zurückziehen".
Ich denke der PD als Arbeitgeber, ob die das weiterreichen können weiss ich nicht.
Hier noch mal was zur Dienstreise an sich:
1. Ist die Zeit der Dienstreise Arbeitszeit?
2. Welche Aufwendungen einer Dienstreise sind erstattungsfähig?
Eine Dienstreise liegt dann vor, wenn ein Mitarbeiter zur Erledigung von Dienstgeschäften an einen Ort außerhalb des Dienstortes reist (Kundenbesuche, mehrtätige Kongresse, Messen etc).
Hat der Arbeitnehmer während der Dienstzeit Aufwendungen gemacht, so sind diese ihm vom Arbeitgeber zu erstatten, § 670 BGB (Aufwendungsersatz). Erstattungsfähig sind diejenigen Auslagen, die durch die Dienstreise entstehen, also Fahrtkosten, Bewirtungsaufwendungen und Verpflegungsmehraufwendungen. Die Notwendigkeit und die Höhe der einzelnen Aufwendungen hat der Arbeitnehmer im einzelnen darzulegen und im Prozeß ggf. zu beweisen.
Die Steuerpauschalen bei Dienstreisen betragen ab 01.01.2002:
Dienstreise
mit eigenem Kfz: EUR 0,30 pro km
mit eigenem Motorrad/-roller EUR 0,13 pro km
mit eigenem Moped/Mofa EUR 0,08 pro km
mit eigenem Fahrrad EUR 0,05 pro km
Dieser Betrag erhöht sich je mitgenommene Person um EUR 0,02 pro km beim Kfz und um EUR 0,01 pro km beim Motorrad/-roller. Außergewöhnliche Kosten (z.B. Unfallkosten) können neben diesen Pauschalen berücksichtigt werden.
Verpflegungsmehraufwendungen:
Je Kalendertag bei Auswärtstätigkeit von 8 bis weniger als 14 Stunden EUR 6,00 pro Tag
bei Auswärtstätigkeit von mindestens 14 bis weniger als 24 Stunden EUR 12,00 pro Tag
bei Auswärtstätigkeit von mindestens 24 Stunden EUR 24,00 pro Tag
Übernachtungskosten:
EUR 20,00 oder nach Rechnung abzüglich EUR 4,50 bei Gesamtpreis für Unterkunft und Frühstück.
Sonstige Reisekosten:
Neben den pauschalierten Fahrtkosten können zusätzlich anfallende, durch die Dienstreise veranlaßte Aufwendungen abgezogen werden, z.B. Porto, Telefon, Gepäckaufbewahrung, Park- und Straßengebühren.
Bei Auslandsdienst- und -geschäftsreisen gelten Pauschalbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten unterschiedlich je nach Reiseland.
aber warum sollte der PD das tun? Es kostet ihn Geld. Meiner Meinung nach ist das reine Kulanz, wenn sie es machen. Die PDs haben sowieso zu tun, kostendeckend zu arbeiten, weil die Kassen nur wenig zahlen wollen.
Das "gerüchteweise", was Du am Anfang erwähnt hast, bezieht sich das auf Gerüchte über Euren PD? Gibt es denn konkret Anlass, dass die das nicht mehr so machen, wie Ihr es das letzte Mal hattet?
Ich denke, wenn der PD schon mitfährt, muss es für die Freizeit, die sie ja nicht freiwillig an einem fremden Ort verbringen, einen so angenehm wie möglichen Aufenthalt geben oder eben einen Ausgleich.
Urlaube sind halt unser Privatvergnügen, die Kasse zahlt nur für die normale Versorgung zuhause. Ein Recht auf Übernahme sämtlicher Zusatzkosten durch die Begleitung eines PDs im Urlaub gibt es leider nicht.
LG
Nellie _________________ Linn *2004, Intensivkind mit schwerster Mehrfachbehinderung durch eine Gehirnfehlbildung namens pontocerebelläre Hypoplasie Typ 2a (PCH 2a), Sondenkind mit Button, Epilepsie, Tracheostoma, nachts beatmet, schwere Wahrnehmungsstörung und ein zauberhafter roter Lockenkopf mit festem Willen und Ann *06/09, fröhliche Minimaus --> unsere Vorstellung und --> Bilder von uns
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