Verfasst am: 08.08.2004, 21:33 Titel: Behindertenausweis bekommen - was nun?!
Hallo!!
Wir haben nach langen Warten (10 Monate) nun endlich den Behindertenausweis für unseren Sohn (3 Jahre) erhalten. Er hat den GdB 80 %, Merkkennzeichen: "H" "B" "G".
Was muß ich denn jetzt alles beachten?
Welche Anträge muß ich stellen- und wo???
Was steht einem denn alles so zu???
Ich würde mich sehr über hilfreiche Tipps von Euch freuen!!
Bei diesem Papierkrieg heutzutage ist das ja alles nicht so leicht!
Zu den Kennzeichen:
H = Hilflos -> Freifahrt im öffentlichen Personenverkehr (auf Antrag!)
B = Begleitperson -> Die Begleitperson kann ohne km-Begrenzung frei mitfahren
G = gehbehindert
Die Freifahrtenberechtigung müsst ihr extra beim Versorgungsamt beantragen!
Kann Gian-Luca laufen? Wenn nein, solltet ihr Wiederspruch gegen den Ausweis einlegen und auf das Kennzeichen 'aG' (aussergewöhnlich Gehbehindert) bestehen.
Damit könnt ihr einen Behinderten-Parkausweis beantragen und somit auf Behindertenparkplätzen parken.
Schönen Gruß
Thomas _________________ Unsere Vorstellung? -> hier klicken
Jan-Paul (10/01), schwer mehrfachbehindert ohne Diagnose, Tim-Henrik (03/05), Lea-Kristin (01/11)
REHAkids - Das Forum für besondere Kinder
Vielen Dank für die superschnelle Antwort!!!
Gian- Luca kann zum Glück laufen, zwar fällt es ihm bei längeren Wegen schwer, bzw. ist er sehr schnell erschöpft, aber noch klappt das ganz gut!
Liebe Grüße Trixi
Hallo Trixi
hier noch ein Hinweis, was der Schwerbehindertenausweis für Folgen hat:
Merkzeichen H = hilflos hat steuerliche Konsequenzen.
Auf der Steuerkarte kannst du den erhöhten Behindertenpauschbetrag von 3700.-€ eintragen lassen! In der Steuererklärung wird dieser Freibetrag für das ganze Jahr (also in voller Höhe anerkannt, auch wenn der GdB erst im August festgestellt wurde. Zusätzlich sind nebwen den behinderungsbedingten Fahrten auch noch Privatfahrten bis 3000 km ohne Nachweis absetzbar.
Hallo Trixi,
habe mich mal schlau gemacht, bei uns selbst ist das alles ja schon ein paar Jahre her.
Wenn Euer Kind von Geburt an behindert ist, kann der Behindertenausweis auch rückwirkend ausgestellt werden. Wenn dem nicht so ist, dann lasst den Ausweis ändern. Dann ist es auch möglich, den Steuerfreibetrag ab dem Geburtsjahr geltend zu machen. Dies ist auch noch möglich, wenn die Steuerbescheide aus diesen Jahren schon rechtskröftig sind. Wenn Du mehr Infos benötigst kann ich Dir auch einen Auszug mit den entsprechenden § zumailen.
für den kreis berlin kannst du auch eine ausnahmegenehmigung von parkerleichterung für schwerbehinderte ohne aussergewöhnliche Gehbehinderung beantragen, wenn folgende merkmale vorliegen:
mermale G und B sowie GdB von 80%. da dieses ja bei euch vorliegt, könnt ihr bei der stadtverwaltung (ich glaube, das geht auch beim strassenverkehrsamt, weiss ich aber nicht genau), diese Ausnahmegenehmigung beantragen, mit der ihr fast die genauen gleichen parkerleichterungen bekommt, wie ein schwerbehinderter mit dem merkmal aG, allerdings dürft ihr damit nicht auf öffentlichen Rollstuhlfahrerparkplätzen parken, und dieser schein gilt leider nur in dem Bundesland, in dem man auch gemeldet ist, aber es ist schon eine erleichterung, wenn man mal im halteverbot oder auf anliegerparkplätzen stehen darf.
gruß jessie _________________ "wir können die kinder nach unserem sinne nicht formen. so wie gott sie uns gab, so muß man sie haben und lieben, sie erziehen aufs beste und jeglichen lassen gewähren." (j.w. von Goethe)
Hallo Trixi,
bei Kennzeichen ´H´ im Ausweis können private Autofahrten mit dem Kind oder zur Versorgung des Kindes sogar bis zu 15.000 km pro Jahr mit 0,30 Euro/km als aussergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden. Bei ´G´ sind es maximal 3.000 km. Allerdings wird davon immer ein ´zumutbarer Betrag´ abgezogen, abhängig von Einkommen und Familiengrösse.
Ich hab mal da ne frage
Meine Tochter Johanna (fast zwei jahre alt) hat SBA bekommen mit 80 %
wegen Rechtsherzinsuffizienz
ist in der Pflegestuffe 1 ich /wir wollen sie höher einstuffen lassen wegen der 80 % und auch deswegen zb hinsetzen in Reha-stuhl ca zwei - drei min das mal 3 zu den hauptmahlzeiten (zwischendruch auch ) dann auch noch das anziehen und das ausscheiden (bekommt movi plus z.z. noch zäpfchen ) essen usw dauert auch ne ewigkeit
Kann mir /uns einer schreiben welche verfahrensweise wir/ich anwenden müssen um zum ziel zu kommen ?
Ausserdem ist es rechtens das man einem kind die Pflegegeld kürzt nur weil es 3 tage im KH war wegen rectoskopie ?????
Danke schön für alle antworten im Vorraus
Mama mit Johanna _________________ Mama Beata (´78) Papa M (´72) J-N (´04) gesund, Zwillinge J (´05) CP, TP, Rechtsherzinsuffizienz, Maghan (*+´05) und T E (´07) bis jetzt kerngesund
das Pflegegeld darf erst nach mehr als 28 Tagen Krankenhausaufenthalt am Stück gekürzt werden. Wahrscheinlich hast du vergessen, die Pflegekasse zu informieren. Du bekommst das Geld aber nachgezahlt, wenn du die Kasse über die Beendigung der stationären Aufnahme informierst.
Bezüglich Pflegestufe kannst du jederzeit formlos einen Antrag an die Pflegekasse stellen.
...hiermit beantrage ich Neubegutachtung bzgl. der festgestellten Pflegestufe nach § 15 SGB XI, weil sich der Hilfebedarf meiner Tochter bei den gewöhnlichen und wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens im Sinne des § 14 Absatz 4 SGB XI erhöht hat....
LG Michael _________________ Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
(Martin Luther King)
Du kannst keine Beiträge in dieser Rubrik schreiben. Du kannst auf Beiträge in dieser Rubrik nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in dieser Rubrik nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in dieser Rubrik nicht löschen. Du kannst an Umfragen in dieser Rubrik nicht mitmachen. Du kannst Dateien in diesem Forum posten Du kannst Dateien in diesem Forum herunterladen