Hallo von OÖ nach NÖ!
Unser Kleiner wurde im Alter von 2 Jahren und 3 Monaten "Autobesitzer". Mein Versicherer wußte damals nicht mal, daß man das Auto auf ein Kind anmelden kann.
Liebe Grüße
Andrea _________________ Markus (8/99) - Kidd-Syndrom, ADHS; Christian (7/01), Kidd + Sprachentwicklungsverzögerung, AVWS; David (3/06) - Hydrocephalus internus ohne Shunt, z. n. Asphyxie, schwere Entwicklungsverzögerung, ICP, Kiss-Sydnrom, ausgeprägte muskuläre Hypotonie, Balkenhypoplasie - septooptische Dysplasie, Epilepsie, PEG-versorgt seit 3/09,
wenn im Behindertenpass der Eintrag steht, dass die Benützung öffentlicher Verkerhrsmittel wegen dauernder Gesundheitsschädigung nicht zumutbar ist, dann ist es auch möglich, dass Auto auf's Kind anzumelden und man spart sich damit auch die Motorbezogene Versicherungssteuer (sind auch ca. 30 Euronen im Monat).
Versicherung kann sich eventuell wegen diverser anderer Rabatte querlegen (ich hab gekämpft und gewonnen ). Gehört das Auto euch, oder ist auf Kredit oder Leasing, (da kenn ich mich dann nicht mehr aus). Ich hab das Auto meinem Kind "verkauft".
Es besteht dann eventuell auch die Möglichkeit, die NOVA zurückzuerhalten, da frag aber beim BSA nach, wie das genau aussieht.
des mit den Pass wußte ich nicht, bzw. hatten wir den Parkausweis vorher, damit war ja die Sache bei uns vorher schon geklärt, wegen dem Anmelden des Autos aufs Kind
ein Ausweis nach § 29b StVO . oder
ein Ausweis nach der Gehbehindertenausweisverordnung oder
eine Eintragung im Behindertenpass . über eine dauernde schwere Gehbehinderung oder Blindheit oder die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauernder Gesundheitsschädigung
zuständige Behörde:
ich muss jetzt nochmal nachfragen: wie genau funktioniert das mit dem Anmelden auf das Kind. Ich muss doch erst dem Kind das Auto schenken, oder? Brauch ich da einen Rechtsanwalt dazu? (ich stell mich ein bisserl bloed an, ich weiss
Danke!!
Birgit _________________ Mama von Gabriel (*2002, Sauerstoffmangel waehrend der Geburt; allgemeine Entwicklungsverzoegerung; komplexe Wahrnehmungsstoerung: Magensonde zw. 15 Monaten und 2,5 Jahren; derzeit non-verbal, aber verwendet Gebaerden) und Julian (*2004, gesund) und Florian (*gerade noch 2008 ;o) und ein gesundes, ganz liebes und braves Baby)
Wir haben David das Auto nicht geschenkt, sondern "verkauft". Wir haben einen Kaufvertrag aufgesetzt da stand drin, daß er das Auto von uns abgekauft hat und den vereinbarten Betrag an uns abgegeben hat.
Wir brauchten nämlich für die Ummeldung einen Kaufvertrag.
Wenn du ihm euer Auto "verkaufst", dann brauchst keinen Rechtsanwalt, das könnt ihr dann auch zu Hause erledigen. Ist eh nur ein Zettel, der für die Ummeldung nötig ist.
Andrea _________________ Markus (8/99) - Kidd-Syndrom, ADHS; Christian (7/01), Kidd + Sprachentwicklungsverzögerung, AVWS; David (3/06) - Hydrocephalus internus ohne Shunt, z. n. Asphyxie, schwere Entwicklungsverzögerung, ICP, Kiss-Sydnrom, ausgeprägte muskuläre Hypotonie, Balkenhypoplasie - septooptische Dysplasie, Epilepsie, PEG-versorgt seit 3/09,
hab hier noch einige sachen für den NEUKAUF oder GEbrauchtwagen-Kauf eines Autos in Oberösterreich (nehme an, in NÖ wird es ähnlich laufen)
Wichtig ist, die Überlegung Neues Auto oder gebrauchtes, für eine Neues wirst du mehr Förderungen bekommen, kostet aber auch mehr - eh klar.
Wenn du ein gebrauchtes kaufen möchtest, kann ich dir empfehlen (wenn möglich) eines aus Deutschland zu kaufen (Stichwort NOVA, aber dazu siehe Szenario III!)
Also Szenario I: angenommen, du kaufst ein neues Auto:
Also ich hab jetzt beim BundesSozialAmt angerufen und gefragt, ob man für ein Auto einen Zuschuss vom Unterstützungsfonds bekommt, weil ich mir da selber auch nicht sicher war. Den notwendigen Antrag dafür hab ich dir mitgeschickt, der ist nämlich auf der HP nirgens zu finden, den hat mir die sachbearbeiteren gemailt! Auch für die behinderungsbedingten Umbauten, wenn du da welche hast (ev. Halterung für Rolli oder so), ... bekommst du was! (Zuschusshöhe: Derzeit maximal EUR 1.881,- (Wert 2007) zuzüglich behinderungsbedingt erforderliche Adaptierungen; bei Leasingfahrzeugen erfolgt eine gesonderte Zuschussberechnung)
Also: für ein tolles Auto entscheiden - eh klar - und einen Kostenvoranschlag dafür einholen, den zusammen mit dem Antrag ans BSA abschicken.
Eine Woche später beim BSA nachfragen, ob der Antrag angekommen ist (wer dafür zuständig ist - NAMEN der Sachbearbeiterin notieren!!) und wann du mit dem Ergebnis rechnen kannst (weil du ja das Auto schon sooooo dringend brauchst ... übertreib ruhig ein bissi, sonst kommen die nicht in die Gänge ... ), wenn die dann sagt, ja das dauert 2 Wochen, ruf nach den 2 Wochen gleich wieder an, wenn du noch nix hast, sonst verzögert sich das auf EWIG!!!
OK, Zeitgleich mit dem ANTRAG ans BSA würd ich beim Land OÖ einen Antrag stellen für den Solidaritätsfonds (ev. auch vorher mal anrufen und fragen, obs da fürs Auto auch was gibt, oder für die UMBAUTEN!!) - gleiches Prinzip - hinschicken- anrufen - Namen vom Sachbearbeiter notieren - ihn immer wieder mal sekkieren ... so alle 10 tage ... *grins*
Wichtig ist dann, beim Kauf, dass du selber das Auto kaufst (eh klar, bist ja eh schon volljährig) und beim Anmelden dem Versicherungsvertreter sagst, er solle einen Antrag beim Finanzamt stellen, auf Erlass der Versicherungssteuer, das weiß dann eh er (wenn nicht soll er sich beim FA erkundigen!) - aber dazu braucht er eine Kopie von deinem orangenen BH-Pass (wo du ja sicher die Zusatzeintragung UNZUMUTBARKEIT ÖFFENTLICHER VERKERHSMITTEL" drinnen hast).
Im Zuge des Stellens dieses Antrags bekommst du dann vom BSA auch einen Schrieb zugeschickt, dass du eine Kopie vom Zulassungsschein vom Auto einschicken sollst, dann kriegst auch noch eine gratis Autobahnvignette (und das jedes Jahr - das BSA meldet sich da immer so im Dezember mal - sogar ganz von alleine ...*respekt*!!!)
Außerdem bezahlst du beim Kaufpreis des Autos ja die NOVA mit (bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaub die kassiert das Autohaus gleich fürs Finanzamt ein - frag da mal im Autohaus), ich glaub, die NOVA ist auf der Rechnung dann auch separat ausgewiesen!!
Aufjeden Fall kannst du dir die Nova dann beim Bundessozialamt rückvergüten lassen (Rechnung zusammen mit dem Formular einschicken, Geld wird dir überwiesen).
Szenario II: Angenommen du kaufst dir ein gebrauchtes Auto in Österreich
Dann weiß ich leider nicht, ob du Förderungen bekommst (Anruf oder e-mail beim Land und BSA, die helfen dir sicher weiter!), aber behinderungsbedingte Umbauten wirst du sicher auch über BSA oder LAND (siehe oben) einreichen können - aber wie immer gilt - MIT DEM KOSTENVORANSCHLAG - nicht erst wenns fertig gemacht und schon bezahlt ist!!!
Der Zauber mit der Nova fällt weg, die bezahlt immer derjenige, der das Auto in Österreich zum ersten Mal zulässt also nur der der es niegel-nagelneu im Autohaus kauft, oder ein gebrauchtes Auto im Ausland kauft und dann selber in Österreich das erste mal anmeldet - siehe Szenario III!
Anmelden wie oben!
Szenario III: Angenommen du kaufst dir ein gebrauchtes Auto in Deutschland
Dann weiß ich leider nicht, ob du Förderungen bekommst, aber behinderungsbedingte Umbauten wirst du sicher auch über BSA oder LAND (siehe oben) einreichen können - aber wie immer gilt - MIT DEM KOSTENVORANSCHLAG - nicht erst wenns fertig gemacht und schon bezahlt ist!!!
ABER: bevor du das Auto in Österreich anmelden kannst, musst du beim Finanzamt die NOVA nachbezahlen - mach das und dann kannst du diesen Betrag wieder beim BSA zurückfordern - siehe Sezenario I!
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