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Helena*
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Anmeldedatum: 30.01.2008
Beiträge: 1259

BeitragVerfasst am: 23.12.2011, 18:30    Titel: Antworten mit Zitat

Helena* hat folgendes geschrieben:
Hallo Anne,
bisher musste ich immer nur bestimmte Posten nachweisen: zum Beispiel Zinsen, Mietzahlung, Kindergeld, Pflegegeld, Unterhalt.

Ich mache auch alles andere unkenntlich und hatte bisher noch nie Probleme. Wir haben erst kürzlich einen Weiterbewilligungsantrag eingereicht, mal sehen, ob man auch bei uns andere Unterlagen möchte. Änderungen bezüglich der Gesetze und des Verfahrens sind mir allerdings nicht bekannt geworden.

LG, helena


Hall zusammen,
ein update: unser Wohngeldbescheid wurde diesmal in Rekordzeit innerhalb von drei Wochen erstellt, es wurden keinerlei zusätzlichen Unterlagen angefordert, wie sonst in den anderen Jahren üblich. Ich habe wie gesagt alle Unterlagen in Kopie eingereicht und alle nichtrelevanten Dinge geschwärzt.

an Michael: da bin ich auch sehr gespannt, was sich da für ein Verfahren ausgedacht wird.
LG, helena
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Kaja
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Beiträge: 2880

BeitragVerfasst am: 31.12.2011, 19:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Michael,

MichaelK hat folgendes geschrieben:
das BVG hat i.Z. mit dem Wohngeld und der GEZ-Gebühr eine Grundsatzentscheidung getroffen, nach der auch Wohngeldempfänger zu der Gruppe der Gebührenpflichtigen gehören können, die wegen sozialer Härte von der Gebühr zu befreien sind. Insbesondere sei dies dann der Fall, wenn die Einkünfte durch die Gebühr unter das soziokulturele Minimum des Gebührenpflichtigen fallen.:

"Aufgrund der mit der Pauschalierung in § 6 Abs. 1 Nr. 3 RGebStV verbundenen Härten ist die Anwendung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages ... nicht mehr mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar..."

http://www.bverfg.de/entscheidungen.....k20111109_1bvr066510.html

Vielen Dank für den Hinweis auf diese Entscheidung. Sie enthält einige gute Argumente, auf die man die GEZ bei passender Gelegenheit deutlich hinweisen kann.

Viele Grüße Kaja
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MichaelK
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BeitragVerfasst am: 31.12.2011, 20:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Kaja,

ich wüßte allerdings gar nicht, wie ich das in unserem konkreten Fall berechnen sollte.
Der Gebührenpflichtige bin ja ich, aber welcher Teil des Wohngelds auf mich entfällt, wüßte ich nicht zu beziffern. Außerdem soll ja in Zukunft "der Haushalt" gebührenpflichtig sein, was die Argumentation erschweren könnte.

LG Michael

_________________
Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
(Martin Luther King)
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MichaelK
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Anmeldedatum: 27.09.2005
Beiträge: 9450
Wohnort: Zwickau (Sachsen)

BeitragVerfasst am: 22.01.2012, 14:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Zusammen,

ich verlinke hier mal die neuesten Weisungen der BA zum Kinderzuschlag ( DA-KIZ) ; Rechtsstand 01.01.2012 : http://www.harald-thome.de/media/fi.....erzuschlag-01.01.2012.pdf

LG Michael

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Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
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