siehst du, genau das meine ich. Wenn ihr euren Fall schildert und wie lange es gedauert hat (was ja wirklich unglaublich ist), dann wissen die doch endlich mal was so bei der Hilfsmittelversorgung abgeht und das es so doch nicht weitergehen kann.
LG Sabine _________________ Sabine mit Luca, geb.06.05.1998 - Spastische Tetraparese - Ehem. Frühchen 25.SSW (535g, 30 cm) - begeisterter E-Rollifahrer und Talker-Benutzer
hätte es jetzt nicht endlich gefruchtet hätte ich alles Mögliche unternommen, das darfst Du mir glauben. An solch einer Sache hängen noch eine Menge mehr Ráttenschwänze dran.
also Linns Zweitversorgung für den Kindergarten ist nun endlich genehmigt worden. Die Absaugung wie auch die Sitzversorgung (Therapiestuhl).
Und wie?
Also der ausschlaggebende Faktor war die Einschaltung des Ministeriums für Soziales, Referat Behindertenpolitik.
Letzte Woche rief ich aufgrund der fehlenden Zweitversorgung beim Behindertenbeauftragten vom Land an und fragte nach, wo ich Hilfen für die Klärung der Versorgung bekommen kann. Er erkundigte sich und rief mich dann zurück. Da verwies er auf eine Mitarbeiterin in diesem Referat.
Sie klärte diese Angelegenheit in binnen eines Tages! Das witzige oder traurige: Sie verwendete die gleichen Argumente wie wir und der Anwalt vom VdK: Die Kasse hat in Vorleistung zu gehen, da sie das Rezept nicht rechtzeitig weiter geleitet hat an einen anderen möglichen Träger.
Hinzu kam noch, dass das Bundesversicherungsamt auch eine Klärung bei der Kasse forderte.
Nun kurz unser Werdegang in den drei Monaten des Antrags:
- Ablehnung der Versorgung von der Kasse ohne Rechtsbehelf
- Widerspruch mit Hilfe des VdK
- Erneute Ablehnung der Kasse
- Beschwerde und Forderung einer Stellungnahme darüber von der Kasse
- Stellungnahme erfolgt mit erneuter Ablehnung und Weitergabe an den Widerspruchsausschuss
- Beschwerde beim Bundesversicherungsamt
- Antrag bei der Servicestelle für Rehabilitation zur Prüfung, welcher Träger zuständig ist
- Nachfrage beim Behindertenbeauftragten, ob es noch weitere Wege gibt; Einschaltung des Ministeriums für Soziales
Dann hoffen wir mal, wenn die Sitzschale in einem Jahr angepasst werden muss wegen Wachstum, ob sich der "wahre" Träger bekannt hat dafür.
Gruß
Dirk _________________ Linn*2004 "Mein Leben hat schon seinen Sinn, ich bin, was ich bin." (Lotte Karotte) -> IntensivKind
PCH2, Tracheotomie, beatmet, -> Vorstellung Hospizkind
so ein Jahr ist rum, na nicht ganz, aber fast. Zumindest zwang uns der Wachstum unserer Lady dazu, zwei Rezepte ausstellen zu lassen vom SPZ für die beiden Sitzschalen (Zuhause und Kita) nebst neuen Unergestell.
Sitzschale eins scheint wohl für die Kasse kein Problem zu sein (zumindest kam keine Ablehnung), aber für Sitzschale Nr. zwei, Kita, sehen sie sich nicht zuständig. Denn heute kam ein Schreiben, fristgemäß nach SGB IX, also innerhalb drei Wochen: Der Rehabilationsantrag (wie nett das klingt) wurde ans örtliche Sozialamt weiter geleitet.
Ich bin baff, denn die Sitzschale in der Kita gehört zum einen immer noch der Krankenkasse, also ich habe nichts anderes mitbekommen, kein Schreiben oder ähnlichem über den Wechsel des Trägers. Zum anderen dachte ich, das Sozialministerium (Referat Behindertenpolitik) hat die Krankenkasse gut aufgeklärt über ihre Zuständigkeit, so wie ich sie auch bisher verstand. Na, zugute kommt der Kasse, dass sie den Sachbearbeiter gewechselt haben in dieser Versorgung.
So, also jetzt heißt es wohl "alle Jahre wieder", wer ist für was zuständig und was bitte war nochmal Gesundheitsreform, oder habe ich dort auch was verpasst.
Gruß,
Dirk _________________ Linn*2004 "Mein Leben hat schon seinen Sinn, ich bin, was ich bin." (Lotte Karotte) -> IntensivKind
PCH2, Tracheotomie, beatmet, -> Vorstellung Hospizkind
Verfasst am: 17.06.2007, 18:21 Titel: Re: Wie kämpfe ich um Hilfsmittel?
B Kroeger hat folgendes geschrieben:
habe derzeit sehr viel Stress mit unserer AOK. Da jannik ab 11.08 05 in den KIGA geht habe ich eine Zweitversorgung beantragt. Diese ist ohne Kommentar einfah abgelehnt worden. Nach telefonischer Rücksprache sagte man mir dass es per Gesetz soetwas nicht gäbe und der MA hatte keine Lust sich meine Sorgen anzuhören, denn es gibt keine Zweitversorgung punkt aus.
Habt man Dir die Ablehnung "nur" mündlich mitgeteilt oder auch schriftlich? Falls nur mündlichlich bestehe auch einen schriftlichen Bescheid, damit Du Widerspruch einlegen kannst. Viele Krankenkassen rechnen nämlich damit, daß wir uns nicht wehren gegen einen negativen Bescheid.
Hilfe für den Widerspruch kannst Du auch bei den Sozialverbänden (VdK oder Sozialverband Deutschland) bekommen.
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