Verfasst am: 30.09.2008, 15:55 Titel: Hausbesuch auf Rezept für Kindergarten
Hallo
Matthias´Logopädin hat gekündigt im Kiga indem er bisher 3x die Woche Logopädie bekommen hat.
Nun möchte die Logopädin die Logopädie im Kindergarten fortführen, aber wenn sie das macht , möchte sie auf dem Rezept Hausbesuch nötig angekreuzt haben.
Kennt jemand dies ?
Machen das überhaupt die Ärzte mit ?
heike _________________ Heike *73,Ferdi *57,
Miriam*94 Asthma,ND
Saskia*96 gesund;
Matthias *05 SEV und allgemeine Entwicklungsverzögerung;
Tobias *99 Lesestörung; Emotionale Störung und Sprachstörung
Dominik *01
ND,Asthma,Entwicklungsverzögert,ADHS , Dystrophie
Jan *09 meine Galerie
Hallo Heike,
wir hatten jetzt 3 Jahre Ergotherapie im Kindi auf Rezept mit Hausbesuch. Aber beim letzten mal habe ich das Kreuzchen nicht mehr bekommen. Der Kinderarzt hatte in den Verordnungsrichtlinien gefunden, daß es zu unrecht war. Die Therapeutin kommt nur "einmal "in den Kindi und es werden aber "mehrere "Kinder behandelt. Also ohne einzelne Anfahrt. _________________ Viele Grüße von Tina mit Sohn (8) - schwerstmehrfachbehindert ~~~Kinder können lernen mit einem Handicap zu leben. Aber sie können nicht gut ohne die innere Überzeugung leben, daß ihre Eltern sie durch und durch liebenswert finden!~~~
Hallo,
normalerweise darf nur auf Rezept gearbeitet werden, wenn die Therapie in den zugelassenen Praxisräumen stattfindet. Eine Ausnahme ist ein verordneter Hausbesuch, allerdings muss dann die Therapie an der Adresse, die auf dem Rezept steht stattfinden. Ist ja dann meistens nicht der Kindergarten. Alles andere wäre nicht zulässig. Eine andere Variante sind Festangestellte Logos/Ergos/Physios oder Therapeuten, die auf Honorarbasis arbeiten, sprich vom Kindergarten für die Arbeit entlohnt werden. Die Therapeutin, die im Kiga auf Rezept arbeitet, ist nicht versichert. Kann also mächtig Ärger geben sobald sich ein Kind zB verletzt oder ähnliches.
Hoffe ich konnte ein bisschen weiterhelfen!
Leider ist die Gestzeslage in Deutschland so!
Die Therapie in Kindergärten auf Verordnung ist generell nicht erlaubt. In NRW besteht die Regelung, das in sonderpädagogischen/heilpäd. oder Integrationskdg. auf Verordnung behandelt werden darf. Alles andere ist nicht legal und kann den Therapeuten die Zulassung kosten, - also - im Zweifelsfall lieber an eine niedergelassene Kollegin wenden - Listen gibt es ausser im Telefonbuch auch bei den Berufsverbänden, z. B. dem dbs-ev.de
Liebe Grüße,
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