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Beatmetes Kind und 24-Std.-Pflegedienst?

 
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Andrea1
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Anmeldedatum: 30.04.2007
Beiträge: 1019

BeitragVerfasst am: 12.07.2008, 23:24    Titel: Beatmetes Kind und 24-Std.-Pflegedienst? Antworten mit Zitat

Ich habe ein tracheostomiertes, Sauerstoffpflichtiges, teilweise beatmetes Kind. Im Forum habe ich jetzt schon oft gelesen, dass solche Kinder einen anspruch auf 24-h-Pflege haben. Lt. MDK Gutachten braucht Julian eine 24-h-Überwachung. Trotzdem wird die Grundpflege bzw. die hauswirtschaftliche Versorgung abgezogen. Aber wer Garantiert mir, dass in dieser Zeit, in der ich mit ihm alleine bin, keine Probleme auftreten? Hat jemand Erfahrung damit bzw. kann mir Urteile nennen, die ich der Krankenkasse vorlegen kann?
_________________
Julian geb. 18.01.07; 28/0 SSW 1090g. Ventrikelseptumdefekt, Atemnotsyndrom,Pneumothorax rechts, BPD,Lungenhypoplasie, Tracheostoma, derzeit CPAP beatmet, Krampfanfälle, Leistenbruch, Lungenbiopsie,Gedeistörung,deshalb PEG,Nov. 09 Reflux-op, seit April 09 ohne Beatmung mit Sauerstoff, Aug 10 Tracheostomaverschluß
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Kaja
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Anmeldedatum: 23.08.2007
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BeitragVerfasst am: 13.07.2008, 13:46    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Andrea,

in einem ähnlich gelagerten Fall hat das LSG NRW am 14.11.06 (AZ L 2 KN 108/06)

http://www.sozialgerichtsbarkeit.de.....amp;words=&sensitive=

entschieden, dass die Kürzung um die Grundpflege unzulässig sei.

Zitat:
Versicherte erhalten nach dieser Vorschrift in ihrem Haushalt oder in ihrer Familie als häusliche Krankenpflege Behandlungspflege, wenn sie zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung erforderlich ist (sog. Behandlungssicherungspflege). Zur Behandlungspflege gehören alle Pflegemaßnahmen, die nur durch eine bestimmte Erkrankung verursacht werden, speziell auf den Krankheitszustand des Versicherten ausgerichtet sind und dazu beitragen, die Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu verhindern oder zu lindern. Diese Voraussetzungen liegen hier vor. Der Kläger hat einen Anspruch auf (sog. qualifizierte, dh durch eine Pflegefachkraft zu leistende) Behandlungspflege rund um die Uhr, weil er zur Sicherstellung seiner Atmung 24 Stunden lang ununterbrochen beobachtet werden muss und in regelmäßigen Abständen, auch nachts, Sekretabsonderungen abgesaugt werden müssen, um die Atemwege freizuhalten.

Aber vielleicht haben die Spezialisten hier noch einige gute Tips für dich.

Viele Grüße

Kaja
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Missy
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Anmeldedatum: 20.09.2007
Beiträge: 1662
Wohnort: Saarland

BeitragVerfasst am: 13.07.2008, 14:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!
Also ich habe ein langzeitbeatmetes Kind über Tracheostoma und immer noch 24h Pflegedienst ohne Abzüge. Die KK hats einfach so genehmigt. Und bis jetzt (immerhin schon 11 Monate) noch nichts dagegen gesagt...
Gruß
Nina

_________________
Mama Nina (´83), Tochter Chantalle (´99) und Sonnenschein Evelin, geb. 11/06, SSW 33, extreme Muskelhypotonie, Tracheostoma-beatmet, Gastrotube, V.a. CCM + versch. Baustellen
"Wir wissen nicht was das Leben dir bringt, aber wir werden dir helfen das vieles gelingt!"
http://evelinsiska.oyla22.de
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