Verfasst am: 20.07.2005, 00:50 Titel: Zus. Betreuungsbeitrag - wer kann Leistung erbringen?
Bei uns wurde mit Genehmigung der Pflegestufe 1 der Anspruch auf einen zusätzlichen Betreuungsbeitrag bewilligt. Es sind irgendwas um die 460 Euro.
Laut Formschreiben kann er für Tagespflege, Pflegedienst, aber auch für "Betreuungsangebote anderer Leistungsanbieter" verwandt werden.
Hat jemand Erfahrung mit diesem Betreuungsbetrag? An welche Institutionen kann man sich wenden, was erkennt die Kasse an, wer hat Interesse an diesem zusätzlichen Betreuungsbetrag?
Ich habe mich z. B. an die Psychomotorik Bonn gewendet, aber die haben kein Einzelbetreuungsangebot. Für die Kurse ist mein Kind noch zu klein.
Ich bin dankbar für jeden Hinweis.
Sonja _________________ Ein Mädchen, geb. 12-2003, Kleinhirnhypoplasie und Balkenagenesie, Tetraparese, Asperger Syndrom und ein wundervolles, starkes, schönes, gutes, liebenswertestetestes (!) Mädchen. Das allerbeste Kind - was sonst.
für diese Leistungen kann man nur Pflegedienste o.ä. in Anspruch nehmen, also anders als bei der Verhinderungspflege, die auch von Privatpersonen durchgeführt werden kann.
Wir haben einen Pflegedienst, der unsere Tochter stundenweise betreut und unsere Kasse bezahlt den Pflegedienst dann aus diesem "Topf".
Gruß
Annette _________________ Mama von Kevin 14 J., Julia 10 J., seit 8 J. schwerstbeh.,vermutl. nach Impfung, keine Diagnose, heute Tetraspastik, undeutl. Sprache,
sehr gutes Sprachverständnis, und Léonie 5 J.,
Hallo Sonja,
Du kannst Dir zusätzliche Stunden FUD von der Diakonie nehmen. Machen wir z.Z. ab und zu. Das muss man auf dem Formular, wo man die Stunden abzeichnet, kenntlich machen.
Und natürlich mti der Chefin (Frau Vent) verabreden. Ihr kriegt doch FUD von dort, so viel ich mich erinnere?
Viele Grüße,
Vera _________________ Vera mit Malte, 05/03 - 05/09, V.a. Mitochondriopathie, Gehirnfehlbildungen, Tetraplegie, Epilepsie, PEJ, blind
und Bruder, 07/05
bei uns rechnet es ebenfalls der FED ( OBA ) der Lebenshilfe mit der KK ab. Ich mußte dafür eine Abtretungserklärung schreiben. Es stimmt dass diese Leistung nur für Pflegedienste... und nicht für Privatpersonen eingesetzt werden kann.
Gruß Anja _________________ Anja mit Benjamin 03/97- schwere Mehrfachbehinderung wahrscheinlich durch 6- fach-Impfung, Muskelhypotonie,Wahrnehmungsstörungen/aut. Züge, Epilepsie, Skoliose, Button- Martin 02/92 und Laurin 05/09
ja, es sind genau 460,-- / Jahr.
Musst nur aufpassen, wann die Pflegestufe genehmigt wurde, sodass es für den Rest des Jahres nur einen anteiligen Betrag gibt.
So ging es mir im letzten Jahr ebenfalls. Da wurde im Mai genehmigt und ich bekam nicht mehr die vollen 460,-- Euro.
Abrechnen kannst Du über jeden bei der Krankenkasse akzeptierten Dienst, der eine Familienentlastung anbietet.
Das ist in der Regel die Lebenshilfe, die Caritas und die Diakonie.
Aber schau Dich auch mal nach kleineren Diensten um, die sind als im Stundenbeitrag günstiger mit gleicher Qualität, arbeiten nur auf ehrenamtlicher Basis, wie hier bei uns in München die BiB e.V.
Ich wünsche Dir viel Glück
lieben Gruß - Isolde _________________ „Nicht der Beginn wird belohnt, sondern einzig und allein das Durchhalten“ - Katharina von Siena "Einen Anfang zu machen ist das Geheimnis von weiterkommen" - chin. Weisheit
danke für die vielen Antworten! Der Betrag ist also nur für die reine Betreuung zu verwenden, nicht für "qualifizierte" Betreuung "mit Programm"? Sorry, wenn das so schräg formuliert ist.
Grüße und Wünsche, beides von der guten Sorte
Sonja _________________ Ein Mädchen, geb. 12-2003, Kleinhirnhypoplasie und Balkenagenesie, Tetraparese, Asperger Syndrom und ein wundervolles, starkes, schönes, gutes, liebenswertestetestes (!) Mädchen. Das allerbeste Kind - was sonst.
was meinst Du mit "Programm".
Also ich kann hier Jonathan auch einen Tag zur Lebneshilfe an einem Samstag geben, wo sie Betreuung anbieten. Dann ist Programm mit dabei und ich kann den Tag über diesen Beitrag abrechnen, weil er eben von der Lebenshilfe als anerkannter FED-Dienst durchgeführt wurde.
Also eine qualifizierte Person von einem solchen Dienst muss es schon sein, nur eben keine Privatperson, wie die Babysitterin um die Ecke - die kannst Du dann über die normale Verhinderungspflege abrechnen.
Lieben Gruß - Isolde _________________ „Nicht der Beginn wird belohnt, sondern einzig und allein das Durchhalten“ - Katharina von Siena "Einen Anfang zu machen ist das Geheimnis von weiterkommen" - chin. Weisheit
mit "Programm" meinte ich eine Art Förderung, Kurs wie z. B. die Psychomotorik oder die Kinästetiker (?). Jedenfalls mehr als Spazierenschieben ohne Windelwechsel. Betreuung heißt manchmal leider auch professionell Kinder parken.
Grüße, feine Sorte
Sonja _________________ Ein Mädchen, geb. 12-2003, Kleinhirnhypoplasie und Balkenagenesie, Tetraparese, Asperger Syndrom und ein wundervolles, starkes, schönes, gutes, liebenswertestetestes (!) Mädchen. Das allerbeste Kind - was sonst.
also dieses "Parken" kann ich von unserem Dienst nicht sagen. Das Mädchen, die Lena, macht das ganz super und toll, ist selber jung und spritzig und geht sehr offen auf Jonathan zu und umgekehrt auch.
Man kann sie auch mit ruhigem Gewissen aus dem Haus auf die Straße lassen.
Dass ich nun beim Wechseln von Windeln ein paar Abstriche machen muss, okay, da muss ich mir eben überlegen, was ist mir nun wichtig.
Die jungen Mädchen können das mit dem Windelwechsel meistens nicht so. Aber im Notfall kann es unsere Lena auch.
Aber die FED-Dienste (außer Lebenshilfe), die dann auf Ehrenamtsbasis arbeiten, haben eher nicht dieses "Programm".
Bei der Lebenshilfe, die auch pro Stunde wesentlich höher den Unkostenbeitrag ansetzt, könnten solche Fachkräfte schon möglich sein.
Da würde ich bei der Lebenshilfe mal nachfragen.
Aber es handelt sich dann trotzdem um Beschäftigung in der Freizeit und nicht Therapieansätze. Dafür sind die Therapeuten da.
lieben Gruß - Isolde _________________ „Nicht der Beginn wird belohnt, sondern einzig und allein das Durchhalten“ - Katharina von Siena "Einen Anfang zu machen ist das Geheimnis von weiterkommen" - chin. Weisheit
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