_________________ Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, chronische Depression, EM-Rentnerin, GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig
danke dafür, dass Du diesen Thread verlinkt hattest, der ist mir doch tatsächlich dadurch gegangen.
Liebe Grüße
Anita _________________ *1968
*1966 Mann
*1996 Sohn Asperger ICD-10 F84.5 hoher IQ
*1998 Tochter Verdacht auf Asperger, Knick-Senk-Füße
*2002 Tochter Verdacht auf Asperger, ADS F90.0 G, hoher IQ, starke Brille wegen Hornhautverkrümmung
*2007 Sohn Verdacht auf Asperger Hinzufallen ist keine Schande, liegen bleiben aber schon!!
Während es bei Legasthenie–Erlassen explizit vorgeschrieben ist, darauf hinzuweisen, dass die Rechtschreibung nicht bewertet wurde, finden sich keine entsprechenden Vorgaben in den einschlägigen Vorschriften zum Nachteilsausgleich bei Schülern mit Hörbehinderung. Dazu besteht auch kein Anlass, wird doch i.d.R. das jeweilige Anforderungsprofil durch die empfohlenen Formen des Nachteilsausgleichs nicht generell herabgesetzt. Falls jedoch ein relevanter Prüfungsteil ersatzlos wegfällt, die Prüfung also in ihren Inhalten verändert wird, kann dies mit einer neutralen Bemerkung festgestellt werden.
Im Übrigen ist es diskriminierend, wenn das Vorliegen einer (Hör-)Behinderung und ein deswegen gewährter Nachteilsausgleich im Zeugnis erwähnt wird.
7– Regelungen zu Zeugnissen, Abschlüssen und Berechtigungen
Soweit Abweichungen von den allgemeinen Maßstäben der Leistungsbewertung vorgenommen werden, ist dies auf allen Zeugnissen zu vermerken. Die Gewährung eines Nachteilsausgleichs gemäß Nummer 6 Abs. 3 ist in den Zeugnissen nicht zu vermerken.
Die Abweichungen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsfeststellung und
-bewertung sind in den Zeugnissen zu vermerken, nicht jedoch in Abgangs- und Abschlusszeugnissen; bei diesen gelten die allgemeinen Grundsätze der Leistungsbewertung.
In die Bewertung von Leistungen dürfen Hinweise auf einen gewährten Nachteilsausgleich nicht aufgenommen werden....
... (auch Zeugnisse sind eine Bewertung von Leistungen)
Thüringen:
http://www.best-news.de/?thueringen
(2) In die Bewertung von schriftlichen Arbeiten und in Zeugnisse dürfen Hinweise auf einen gewährten Nachteilsausgleich nicht aufgenommen werden.
Den Rest suche ich ein anderes Mal raus. *müdebin*
Liebe Grüße
Annette _________________ Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, chronische Depression, EM-Rentnerin, GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig
Annette _________________ Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, chronische Depression, EM-Rentnerin, GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig
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