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Conny3kids
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Anmeldedatum: 07.03.2005
Beiträge: 39
Wohnort: Utrecht, NL

BeitragVerfasst am: 29.07.2008, 02:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Carola,

um in den Genuss der niederländischen Behinderten-Regelungen zu kommen, müsste jemand von Euch in NL berufstätig und krankenversichert sein. Mit den Sozialabgaben, die entrichtet werden, bekämet Ihr Zugriff auf das niederländische AWBZ (Algemeen Wet Bijzondere Ziektekosten), aus dem die persönlichen Budgets im Bereich der Pflege finanziert werden. Allerdings kommen dabei eine deutsche Pflegestufe und ein SBA nicht zum Tragen. Du müsstest beim hiesigen medizinischen Dienst (CIZ = Centrum indicatiestelling zorg) einen Antrag auf Begutachtung und Einstufung stellen; dann erfolgt eine Einstufung nach den hiesigen Richtlinien in etwas, was man entfernt mit den deutschen Pflegestufen vergleichen kann. Allerdings viel differenzierter. Die, der festgestellten Pflegebedürftigkeit entsprechenden Pflegeleistungen kannst Du als reine Geldleistung, als Mischleistung oder als reine Sachleistung in Anspruch nehmen. Woher allerdings die irrige Annahme kommt, der Staat würde Dich anstellen und für die Pflege Deines Kindes bezahlen, ist mir ein Rätsel. Das ist nämlich nicht so.

Wenn Du die Leistungen der hiesigen Pflegekasse = AWBZ als Geldleistungen beziehst, dann geht das Geld an Dein Kind und Dein Kind kann Dich als Pflegekraft anstellen. Das Arbeitsverhältnis besteht dann zwischen Deinem Kind als Arbeitgeber und Dir als Arbeitnehmer. Je nach Höhe des zuerkannten Budgets muss per Quartal oder per Halbjahr über die Verwendung des Geldes Rechenschaft abgelegt werden. Es kommt hier allerdings sehr viel vor, dass Eltern einen Teil oder grosse Teile der zuerkannten Pflegeleistung selbst erbringen und dafür sozusagen von ihrem Kind mit diesen Mitteln bezahlt werden. Ich selber für einen Teil auch.
Die Beträge, die hier in NL hantiert werden, sind aber mit den Beträgen in Deutschland in keinster Weise zu vergleichen.
Meine Tochter Eva hat eine therapieresistente Epilepsie, die hauptsächlich Nachts auftritt; für den Einkauf von 3 Nächten Nachtbetreuung pro Woche steht mir ein Jahresbudget von knapp 13.000 euro zur Verfügung. Evas Gesamtbudget, aus dem ich die Tagesbetreuung in einer anthroposifischen Tageststätte, sowie 29 Wochenstunden FED finanziere, liegt knapp unter 90.000 euro. Allerdings muss ich bei diplomierten Pflegekräften hier auch von einem Brutto-Stundenlohn von 37.50 ausgehen. Man ist aber nicht verpflichtet, um diplomierte Kräfte einzustellen.

Deine Tochter ist noch sehr klein; Basis einer Einstufung nach den hiesigen Richtlinien wird das folgende sein: man wird schauen, wieviel Zeit und Betreuung ein nicht pflegebedürftiges Kind gleichen Alters nötig hat; das Mehr an Betreuung und Pflege wird Dir in die hiesigen Pflegestufen umgerechnet und das könntest Du Dir ggfs. in Geldleistung umsetzen lassen. Diese Differenz wird natürlich grösser, je älter Deine Tochter wird, und damit steigen im Prinzip die Leistungen der Pflegekasse. Die Kinder sind hier z.B. mit 4 Jahren schulpflichtig, d.h. bis zu diesem Alter wird die Pflegekasse keine MIttel für Tagesbetreuung bewilligen bzw. nur die Mehrkosten, die für den Aufenthalt in einer medizinischen Kindertagestätte entstehen.

Dreh- und Angelpunkt bei der Geschichte ist aber, dass Du a) in NL wohnst und b) Du und/oder ein evtl. Partner in NL berufstätig bist und damit Sozialabgaben geleistet werden. Auch das AWBZ ist eben ein sogenannter Solidarpakt Wink

Ich hoffe, das hilft Dir weiter,

Gruss
ConnY
Da auch hier eine Reform der Kranken- und Pflegekassen ansteht, werden die Einstufungen für Pflegeleistungen momentan maximal für einen Zeitraum von 2 Jahren abgegeben

_________________
Conny, Baujahr 1960, mit Eva 08/91, schwerstmehrfachbehindert, cerebral blind, hypoton, spastisch, Hemiplegie, epileptisch u.a.m, Vera, 10/93 und Bruederchen Thijs, 05/97--- "Lieber eine Kerze anzuenden, als ueber Dunkelheit zu klagen:-) "
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Jakob
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Anmeldedatum: 01.03.2008
Beiträge: 456
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 29.07.2008, 11:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Conny,
danke für die vielen wichtigen Informationen. Leider kann ich nicht übersiedeln, da zu viele Gründe dagegen sprechen.......
Nette Grüße,
Daniela
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carola.k
Stamm-User
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Anmeldedatum: 26.10.2007
Beiträge: 336
Wohnort: Ostholstein

BeitragVerfasst am: 29.07.2008, 11:06    Titel: Antworten mit Zitat

na Daniela, da wird das wohl nix, mit nem netten Holländer Laughing


@Conny, mir hast Du richtig geholfen;-) hab Dir ne PN geschrieben.

danke nochmal

_________________
04/66; 09/86; 12/89;Nesthäkchen 29.SSW(02/06) PVL - HC m. VP-Shunt, hypoton, Cerebralparese, schwere globale Retardierung, trägt nun Hörlis, keine Sprache
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