Verfasst am: 12.07.2004, 00:25 Titel: zwei gerichtliche Urteile...
Hallo Ihr Lieben,
noch etwas in Kürze...
Ich habe noch zwei gerichtliche Urteile gefunden, die besagen,
dass die Kassen die Kosten für ein Dreirad bei einem gehbehinderten Kind übernehmen müssen...
... das die Kassen bei einem körperbehinderten Kind einen passenden Autokindersitz als Hilfsmittel zur Verfügung stellen müssen.
Wer von euch gerade in so einem "Kampf" wieder steckt, hier gibts Abhilfe.
Bundessozialgericht Kassel, Az.: B 3 KR 3/02 R
Die Krankenkassen haben die Kosten für ein Dreirad bei gehbehinderten
Kindern zu übernehmen, um diesen das Spielen mit Gleichaltrigen zu ermöglichen.
«Räuber und Gendarm kann man nicht mit Krücken spielen, dann wird man jedes Mal
gefangen», sagte der Vorsitzende Richter Klaus Ladage. Bei Erwachsenen sei
Radfahren zwar kein Grundbedürfnis, das von der Krankenversicherung zu
garantieren sei. Bei Kindern aber müsse es als Teil des Lernprozesses gesehen werden.
Im konkreten Fall ging es um einen 13 Jahre alten Jungen, der seit seiner
Geburt an einer Fußfehlstellung, einer Teillähmung der Beine und einer
Fehlbildung der linken Hand litt. Bis zu einer Operation konnte er nur mühsam mit
Beinschienen zwei Kilometer weit laufen. Das deshalb von seinem Arzt verordnete
Fahrrad mit drei Rädern zum Preis von rund 2000 Euro wollte die Barmer
Ersatzkasse nicht bezahlen. Die Mobilität des Jungen sei auch so ausreichend,
argumentierte die Versicherung.
Dortmund. -
Krankenkassen müssen körperbehinderten Kindern einen passenden
Autokindersitz als Hilfsmittel zur Verfügung stellen. Dabei spiele es keine Rolle, dass
der begehrte Sitz nicht im Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen auftauche.
Mit dieser Entscheidung gab das Dortmunder Sozialgericht den Eltern eines
elfjährigen Mädchens recht
(Az: S 41 KR 66/00).
Die Kasse hatte den speziellen Sitz mit der Begründung verweigert, es
handele sich dabei um einen alltäglichen Gebrauchsgegenstand. Dem folgte das
Gericht nicht. Das Mädchen benötige den Sitz im Gegensatz zu gesunden Kindern für
den Schulweg und für soziale Kontakte.
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