REHAkids - Das Forum für besondere Kinder.

  Partner-Links:  

amazon.de www.ernstings-family.de JAKO-O ... ausgewählte Kindersachen! Kinderbutt ...was Kinder mögen! Babybutt Tchibo - Jede Woche eine neue Welt
SuchenSchnellsuche:  

Chat-RaumSmalltalk-Chat  
Chat-RaumThemen-Chat (28.5.-31.5. Pfingstpause)

Wieviel Prozent im SBA für div. Schädigungen?
Gehe zu Seite 1, 2  Weiter
 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    REHAkids Foren-Übersicht -> Rechtliches (Krankenvers., Pflegegeld etc.)
Vorheriges Thema anzeigen :: Dieses Thema einem Freund schicken :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
ErikaLukas
Stamm-User
Stamm-User


Anmeldedatum: 22.10.2007
Beiträge: 848
Wohnort: Bad Rodach

BeitragVerfasst am: 15.04.2008, 22:56    Titel: Wieviel Prozent im SBA für div. Schädigungen? Antworten mit Zitat

hallo kennt sich hir einer aus wie man prozente berechnet?

z.b. bandscheibenvorfall, schwerhörigkeit, ..... gibt es da einen katalog wo man da die prozentzahl sieht und wie wird das erechnet?
lg erika

_________________
erika40j,4kinder,das jüngste schwerstbehindert diagnosen:Septo-optische Dysplasie,Microcephalie,schwere globale Entwicklungsretadierung,therapieschwierige Epilepsie z.b.symptomatisch fokale Epilepsie.
kein allein sitzten,kein stehn, kein reden ,kein laufen.motorische unruhe.
reflux
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden







Verfasst am:     Titel: Anzeige

Nach oben
MichaelK
REHAkids Urgestein
REHAkids Urgestein


Anmeldedatum: 27.09.2005
Beiträge: 9450
Wohnort: Zwickau (Sachsen)

BeitragVerfasst am: 15.04.2008, 23:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Erika,

es gibt für den SBA nur die "Anhaltspunkte"

http://www.bmas.de/coremedia/genera.....altspunkte__gutachter.pdf

LG Michael

_________________
Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
(Martin Luther King)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Jaqueline
REHAkids Urgestein
REHAkids Urgestein


Anmeldedatum: 20.07.2006
Beiträge: 6095
Wohnort: BaWü

BeitragVerfasst am: 15.04.2008, 23:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Erika,

nein, das gibt es nicht, denn die Grade gibt es nicht für die Diagnosen, sondern für die Ausprägungen.
So können zwei Personen mit (zum Beispiel) Tetraspastik zwei völlig unterschiedliche GdB haben, weil die Ausprägung davon unterschiedlich ausfällt.
Ebenso ist es bei der Schwehörigkeit. Man kann ja ganz unterschiedlich stark schwerhörig sein. Das gleiche gilt für die Merkzeichen.

_________________
LG Jaqueline
ICP - spast. Tetraparese, Kyphose
Freund: GM-Epilepsie (VNS-Träger)

Nur wahre Freunde hinterlassen Spuren im Herzen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Annette Schmidt
REHAkids Urgestein
REHAkids Urgestein


Anmeldedatum: 25.02.2006
Beiträge: 9978
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 15.04.2008, 23:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Erika!

http://www.REHAkids.de/phpBB2/ftopic23713.html

Die Links in der Datei beziehen sich noch auf die alten Gutachterrichtlinien, es gibt seit 1.1.08 neue, sie wuirden jetzt verrechtlicht der Inhalt hat sich aber nur geringfügig geändert.Wichtigste Neuerun ist die zum Merkzeichen H bei Kindern.

22 Besonderheiten der Beurteilung der Hilflosigkeit
bei Kindern und Jugendlichen
(1) Bei der Beurteilung der Hilflosigkeit bei Kindern und Jugendlichen sind
nicht nur die in Nummer 21 Absatz 3 Sätze 1 und 2 genannten „Verrichtungen“ zu beachten. Auch die Anleitung zu diesen „Verrichtungen“ und die Förderung der körperlichen und geistigen Entwicklung (z.B. durch Anleitung im Gebrauch der Gliedmaßen oder durch Hilfen zum Erfassen der Umwelt und zum Erlernen der Sprache) sowie die notwendige Überwachung gehören zu den Hilfeleistungen, die für die Frage der Hilflosigkeit von Bedeutung sind.


Das mit der Anleitung und Überwachung ist neu.

Zum Ausweis bei Epilepsie
http://www.REHAkids.de/phpBB2/viewt.....=epilepsie+ausweis#545275

Auch die Links anklicken, das ist wichtig! Über die kommst Du an die wieteren infos, die neuen Richtlinien, wie man dort etwas bestimtes fidnet und warum man eine rückwiekende Anerkennugn beantragen sollte.

Liebe Grüße

Annette

_________________
Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, chronische Depression, EM-Rentnerin, GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Annette Schmidt
REHAkids Urgestein
REHAkids Urgestein


Anmeldedatum: 25.02.2006
Beiträge: 9978
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 15.04.2008, 23:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

"Jacqueline hat folgendes geschrieben:
nein, das gibt es nicht, denn die Grade gibt es nicht für die Diagnosen, sondern für die Ausprägungen.


Das stimmt nicht ganz, in der GdB-Tabelle stehen konkrete Diagnosen bzw. Bereiche (allerdings nicht alle Behinderungen, die es gibt, das wäre auch nicht machbar, weil es unzählige Krankheiten gibt), und die sind dann abgestuft, es ist erklärt, bei welche Ausprägung welcher GdB zuzuerkennen ist.

http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/main/tabelle.htm

Zitat:

So können zwei Personen mit (zum Beispiel) Tetraspastik zwei völlig unterschiedliche GdB haben, weil die Ausprägung davon unterschiedlich ausfällt.


Deswegen werden ja auch Berichte angefordert.

Zitat:
Ebenso ist es bei der Schwerhörigkeit. Man kann ja ganz unterschiedlich stark schwerhörig sein.


Richtig, aber dafür gibt es ganz konkrete Tabellen.

http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/nr/26/26.5.1.htm

Tabelle A
zur Ermittlung des prozentualen Hörverlustes aus den Werten der sprachaudiometrischen Untersuchung (nach Boenninghaus u. Röser 1973):
http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/nr/26/26.5.a.htm

Tabelle B
zur Ermittlung des prozentualen Hörverlustes aus dem Tonaudiogramm bei unregelmäßigem Verlauf der Tongehörskurve. Der prozentuale Hörverlust ergibt sich durch Addition der vier Teilkomponenten (4-Frequenztabelle nach Röser 1973):
http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/nr/.....binfo.de/nr/26/26.5.c.htm

Tabelle C
3-Frequenztabelle nach Röser 1980
für die Beurteilung bei Hochtonverlusten vom Typ Lärmschwerhörigkeit:
http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/nr/26/26.5.c.htm

Tabelle D
zur Ermittlung des GdB/MdE-Grades aus den Schwerhörigkeitsgraden für beide Ohren:
http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/nr/26/26.5.d.htm

Zitat:
Das gleiche gilt für die Merkzeichen.


Auch dafür gibt es konkrete Vorgaben, wann sie zuzuerkennen sind.

Hilflosigkeit:
http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/nr/21.htm

Besonderheiten der Hilflosigkeit bei Kindern und Jugendlichen:
http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/nr/23.htm

Blindheit und hochgradige Sehbehinderung:
http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/nr/23.htm

Zu den anderen Merkzeichen:
http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/mai.....n/nachteilsausgleiche.htm

Zur Ermittlung des Gesamt-GdB:
http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/nr/19.htm

Diese Richtlinien wurden wie schon geschrieben zum 1.1.08 verrechtlicht und schon vorher sollten sie wie untergesetzliche Normen angewendet werden, was in der Praxis aber leider oftmals ganz anders aussieht. In ungefähr 97 von 100 Fällen wird Kindern bis zu einem bestimmten alter z.b. das Merkzeichen B verweigert, obwohl in den Richtlinien ganz klar steht, dass das auch bei Säuglingen und Kleinkindern zu prüfen ist, dass die gleichen Kriterien wie bei Erwachsenen anzuwenden sind und nicht zu prüfen ist, ob tatsächlich behinderungsbedingte Nachteile bestehen.

Deshalb sollte man sich genau mit den Richtlinien beschäftigen, um überprüfen zu können, ob richtig beurteilt wurde, denn oft wird in krassem Gegensatz dazu entschieden.
So passiert es zum Beispiel häufig, dass Kindern mit frühkindlichem Autismus nur GdB 50 ohne Merkzeichen zuerkannt wird, obwohl ihnen laut der Tabelle GdB 100 zusteht und sie behinderungsbedingt auch die Voraussetzungen für die Merkzeichen H, B und G erfüllen, im Prinzip sogar für RF. Zum H steht Autismus sogar explizit unter Punkt 22.

Genauso oft wird eine Behinderung erst ab dem Tag des Eingangs des Antrags beim Versorgungsamt anerkannt, wenn man nicht ausdrücklich rückwirkend beantragt, was rechtlich möglich ist. Aber keine Behinderung entsteht erst an dem Tag, an dem der Antrag beim Amt eingeht, oft geht eine jahrelange Odyssee von Arzt zu Arzt voraus, bis mal jemand herausfindet, was das Kind hat. Und selbst wenn man eher eine Diagnose bekommt, wird man oft nicht darauf hingewiesen, dass man einen Schwerbehindertenausweis und auch Pflegegeld beantragen kann und so hat man oft jahrelang behinderungsbedingte Nachteile, obwohl es die laut Grundgesetz Artikel 3 nicht geben darf. Und Nachteile hat man jede Menge, nicht nur finanziell.

Ebenso lese ich hier oft von Bearbeitungszeiten eines Antrags oder Widerspruchs von einem Jahr und länger, was rechtlich gar nicht zulässig ist. Man kann beim Antrag nach 6 Monaten, beim Widerspruch schon nach 3 Monaten Untätigkeitsklage einlegen.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__88.html (Die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft, durch die man den Ausweis bekommt, ist ein solcher Verwaltungakt)

Solch lange Bearbeitungsdauer bedingt weitere Nachteile, weil man z.b. die Nachteilsausgleiche wie Freifahrt beim H und B nicht nutzen kann, das kann man sich nicht nachträglich zurückerstatten lassen. Das ist nur bei er Steuer möglich und ggf. weiteren Sozialleistungen (WohngeldMehrbedarf bei Hartz 4.....)

Also heißt es sich über seine Rechte zu informieren, denn nur, wenn man sie kennt, kann man sie auch durchsetzen!!!!

Liebe Grüße

Annette

_________________
Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, chronische Depression, EM-Rentnerin, GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
ErikaLukas
Stamm-User
Stamm-User


Anmeldedatum: 22.10.2007
Beiträge: 848
Wohnort: Bad Rodach

BeitragVerfasst am: 16.04.2008, 19:54    Titel: Antworten mit Zitat

hallo und danke ihr habt mir sehr geholfen.

lg erika

_________________
erika40j,4kinder,das jüngste schwerstbehindert diagnosen:Septo-optische Dysplasie,Microcephalie,schwere globale Entwicklungsretadierung,therapieschwierige Epilepsie z.b.symptomatisch fokale Epilepsie.
kein allein sitzten,kein stehn, kein reden ,kein laufen.motorische unruhe.
reflux
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Annette Schmidt
REHAkids Urgestein
REHAkids Urgestein


Anmeldedatum: 25.02.2006
Beiträge: 9978
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 29.06.2008, 17:50    Titel: Antworten mit Zitat

Halllo!
Zitat:

Besonderheiten der Hilflosigkeit bei Kindern und Jugendlichen:
http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/nr/23.htm


Das war der falsche Link. Embarassed

http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/nr/22.htm

Liebe Grüße

Annette

_________________
Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, chronische Depression, EM-Rentnerin, GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Alexandra30
REHAkids Urgestein
REHAkids Urgestein


Anmeldedatum: 08.02.2007
Beiträge: 4050
Wohnort: Sauerland

BeitragVerfasst am: 29.06.2008, 18:06    Titel: Antworten mit Zitat

Huhuuu,


findet man in dieser Tabelle auch etwas über das fetale Alkoholsyndrom (FAS)???????

lg
Alex

_________________
Alexandra mit 2 Jungs (13 und 10 Jahre) und Pflegekind (8 Jahre), FAS Syndrom,geistig behindert,Schlafstörung,Zöliakie,Essstörung.Und ab und zu ein kleiner wirbelwind in Bereitschaftspflege
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Annette Schmidt
REHAkids Urgestein
REHAkids Urgestein


Anmeldedatum: 25.02.2006
Beiträge: 9978
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 29.06.2008, 19:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Alex!

Alexandra30 hat folgendes geschrieben:
Huhuuu,
findet man in dieser Tabelle auch etwas über das fetale Alkoholsyndrom (FAS)???????


Soweit ich weiß nicht, aber es werden die Auswirkungen beurteilt und da dürften Merkzeichen durchaus drin sein.

http://www.REHAkids.de/phpBB2/viewt.....highlight=fas&start=0
http://www.REHAkids.de/phpBB2/viewt.....t=ausweis+diagnose#602367

FAS bedeutet vermutlich auch Entwicklungsstörung/Verzögerung.

http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/nr/.....2.htm#beeintraechtigungen

Liebe Grüße

Annette

_________________
Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, chronische Depression, EM-Rentnerin, GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen







Verfasst am:     Titel: Anzeige

www.tchibo.de
Nach oben
ANJANI 03
Neumitglied
Neumitglied


Anmeldedatum: 08.09.2011
Beiträge: 6
Wohnort: Zernsdorf

BeitragVerfasst am: 18.01.2012, 12:13    Titel: Antworten mit Zitat

Annette Schmidt hat folgendes geschrieben:
Hallo Erika!

http://www.REHAkids.de/phpBB2/ftopic23713.html

Die Links in der Datei beziehen sich noch auf die alten Gutachterrichtlinien, es gibt seit 1.1.08 neue, sie wuirden jetzt verrechtlicht der Inhalt hat sich aber nur geringfügig geändert.Wichtigste Neuerun ist die zum Merkzeichen H bei Kindern.

22 Besonderheiten der Beurteilung der Hilflosigkeit
bei Kindern und Jugendlichen
(1) Bei der Beurteilung der Hilflosigkeit bei Kindern und Jugendlichen sind
nicht nur die in Nummer 21 Absatz 3 Sätze 1 und 2 genannten „Verrichtungen“ zu beachten. Auch die Anleitung zu diesen „Verrichtungen“ und die Förderung der körperlichen und geistigen Entwicklung (z.B. durch Anleitung im Gebrauch der Gliedmaßen oder durch Hilfen zum Erfassen der Umwelt und zum Erlernen der Sprache) sowie die notwendige Überwachung gehören zu den Hilfeleistungen, die für die Frage der Hilflosigkeit von Bedeutung sind.


Das mit der Anleitung und Überwachung ist neu.

Zum Ausweis bei Epilepsie
http://www.REHAkids.de/phpBB2/viewt.....=epilepsie+ausweis#545275

Auch die Links anklicken, das ist wichtig! Über die kommst Du an die wieteren infos, die neuen Richtlinien, wie man dort etwas bestimtes fidnet und warum man eine rückwiekende Anerkennugn beantragen sollte.

Liebe Grüße

Annette


Hallo Anette!

Ich habe heute den Feststellungsbescheid vom Amt bekommen (Sohn Asperger 84.5 und 90.0 mit agressivem Verhalten). Leider ohne SBA bzw. Merkmale, aber mit GdB 40% ab der Geburt. Dazu lege ich nun Widerspruch ein. Deine oben zitierten Hinweise finde ich nirgendwo. Kannst Du mir noch einmal einen kleinen "Schubs" geben, damit ich den Widerspruch nach der Akteneinsicht auch begründen kann.

Danke!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    REHAkids Foren-Übersicht -> Rechtliches (Krankenvers., Pflegegeld etc.) Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Dieses Thema einem Freund schicken

Gehe zu Seite 1, 2  Weiter
Seite 1 von 2

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieser Rubrik schreiben.
Du kannst auf Beiträge in dieser Rubrik nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in dieser Rubrik nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in dieser Rubrik nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in dieser Rubrik nicht mitmachen.
Du kannst Dateien in diesem Forum posten
Du kannst Dateien in diesem Forum herunterladen


Seite erstellt in 0.24 Sekunden
Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
subGreen style by ktauber