Anmeldedatum: 22.10.2007 Beiträge: 848
Wohnort: Bad Rodach
Verfasst am: 15.04.2008, 22:56 Titel: Wieviel Prozent im SBA für div. Schädigungen?
hallo kennt sich hir einer aus wie man prozente berechnet?
z.b. bandscheibenvorfall, schwerhörigkeit, ..... gibt es da einen katalog wo man da die prozentzahl sieht und wie wird das erechnet?
lg erika _________________ erika40j,4kinder,das jüngste schwerstbehindert diagnosen:Septo-optische Dysplasie,Microcephalie,schwere globale Entwicklungsretadierung,therapieschwierige Epilepsie z.b.symptomatisch fokale Epilepsie.
kein allein sitzten,kein stehn, kein reden ,kein laufen.motorische unruhe.
reflux
LG Michael _________________ Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
(Martin Luther King)
nein, das gibt es nicht, denn die Grade gibt es nicht für die Diagnosen, sondern für die Ausprägungen.
So können zwei Personen mit (zum Beispiel) Tetraspastik zwei völlig unterschiedliche GdB haben, weil die Ausprägung davon unterschiedlich ausfällt.
Ebenso ist es bei der Schwehörigkeit. Man kann ja ganz unterschiedlich stark schwerhörig sein. Das gleiche gilt für die Merkzeichen. _________________ LG Jaqueline
ICP - spast. Tetraparese, Kyphose
Freund: GM-Epilepsie (VNS-Träger)
Die Links in der Datei beziehen sich noch auf die alten Gutachterrichtlinien, es gibt seit 1.1.08 neue, sie wuirden jetzt verrechtlicht der Inhalt hat sich aber nur geringfügig geändert.Wichtigste Neuerun ist die zum Merkzeichen H bei Kindern.
22 Besonderheiten der Beurteilung der Hilflosigkeit
bei Kindern und Jugendlichen
(1) Bei der Beurteilung der Hilflosigkeit bei Kindern und Jugendlichen sind
nicht nur die in Nummer 21 Absatz 3 Sätze 1 und 2 genannten „Verrichtungen“ zu beachten. Auch die Anleitung zu diesen „Verrichtungen“ und die Förderung der körperlichen und geistigen Entwicklung (z.B. durch Anleitung im Gebrauch der Gliedmaßen oder durch Hilfen zum Erfassen der Umwelt und zum Erlernen der Sprache) sowie die notwendige Überwachung gehören zu den Hilfeleistungen, die für die Frage der Hilflosigkeit von Bedeutung sind.
Auch die Links anklicken, das ist wichtig! Über die kommst Du an die wieteren infos, die neuen Richtlinien, wie man dort etwas bestimtes fidnet und warum man eine rückwiekende Anerkennugn beantragen sollte.
Liebe Grüße
Annette _________________ Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, chronische Depression, EM-Rentnerin, GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig
nein, das gibt es nicht, denn die Grade gibt es nicht für die Diagnosen, sondern für die Ausprägungen.
Das stimmt nicht ganz, in der GdB-Tabelle stehen konkrete Diagnosen bzw. Bereiche (allerdings nicht alle Behinderungen, die es gibt, das wäre auch nicht machbar, weil es unzählige Krankheiten gibt), und die sind dann abgestuft, es ist erklärt, bei welche Ausprägung welcher GdB zuzuerkennen ist.
Tabelle A
zur Ermittlung des prozentualen Hörverlustes aus den Werten der sprachaudiometrischen Untersuchung (nach Boenninghaus u. Röser 1973): http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/nr/26/26.5.a.htm
Tabelle B
zur Ermittlung des prozentualen Hörverlustes aus dem Tonaudiogramm bei unregelmäßigem Verlauf der Tongehörskurve. Der prozentuale Hörverlust ergibt sich durch Addition der vier Teilkomponenten (4-Frequenztabelle nach Röser 1973): http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/nr/.....binfo.de/nr/26/26.5.c.htm
Diese Richtlinien wurden wie schon geschrieben zum 1.1.08 verrechtlicht und schon vorher sollten sie wie untergesetzliche Normen angewendet werden, was in der Praxis aber leider oftmals ganz anders aussieht. In ungefähr 97 von 100 Fällen wird Kindern bis zu einem bestimmten alter z.b. das Merkzeichen B verweigert, obwohl in den Richtlinien ganz klar steht, dass das auch bei Säuglingen und Kleinkindern zu prüfen ist, dass die gleichen Kriterien wie bei Erwachsenen anzuwenden sind und nicht zu prüfen ist, ob tatsächlich behinderungsbedingte Nachteile bestehen.
Deshalb sollte man sich genau mit den Richtlinien beschäftigen, um überprüfen zu können, ob richtig beurteilt wurde, denn oft wird in krassem Gegensatz dazu entschieden.
So passiert es zum Beispiel häufig, dass Kindern mit frühkindlichem Autismus nur GdB 50 ohne Merkzeichen zuerkannt wird, obwohl ihnen laut der Tabelle GdB 100 zusteht und sie behinderungsbedingt auch die Voraussetzungen für die Merkzeichen H, B und G erfüllen, im Prinzip sogar für RF. Zum H steht Autismus sogar explizit unter Punkt 22.
Genauso oft wird eine Behinderung erst ab dem Tag des Eingangs des Antrags beim Versorgungsamt anerkannt, wenn man nicht ausdrücklich rückwirkend beantragt, was rechtlich möglich ist. Aber keine Behinderung entsteht erst an dem Tag, an dem der Antrag beim Amt eingeht, oft geht eine jahrelange Odyssee von Arzt zu Arzt voraus, bis mal jemand herausfindet, was das Kind hat. Und selbst wenn man eher eine Diagnose bekommt, wird man oft nicht darauf hingewiesen, dass man einen Schwerbehindertenausweis und auch Pflegegeld beantragen kann und so hat man oft jahrelang behinderungsbedingte Nachteile, obwohl es die laut Grundgesetz Artikel 3 nicht geben darf. Und Nachteile hat man jede Menge, nicht nur finanziell.
Ebenso lese ich hier oft von Bearbeitungszeiten eines Antrags oder Widerspruchs von einem Jahr und länger, was rechtlich gar nicht zulässig ist. Man kann beim Antrag nach 6 Monaten, beim Widerspruch schon nach 3 Monaten Untätigkeitsklage einlegen.
Solch lange Bearbeitungsdauer bedingt weitere Nachteile, weil man z.b. die Nachteilsausgleiche wie Freifahrt beim H und B nicht nutzen kann, das kann man sich nicht nachträglich zurückerstatten lassen. Das ist nur bei er Steuer möglich und ggf. weiteren Sozialleistungen (WohngeldMehrbedarf bei Hartz 4.....)
Also heißt es sich über seine Rechte zu informieren, denn nur, wenn man sie kennt, kann man sie auch durchsetzen!!!!
Liebe Grüße
Annette _________________ Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, chronische Depression, EM-Rentnerin, GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig
Annette _________________ Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, chronische Depression, EM-Rentnerin, GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig
findet man in dieser Tabelle auch etwas über das fetale Alkoholsyndrom (FAS)???????
lg
Alex _________________ Alexandra mit 2 Jungs (13 und 10 Jahre) und Pflegekind (8 Jahre), FAS Syndrom,geistig behindert,Schlafstörung,Zöliakie,Essstörung.Und ab und zu ein kleiner wirbelwind in Bereitschaftspflege
Annette _________________ Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, chronische Depression, EM-Rentnerin, GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig
Die Links in der Datei beziehen sich noch auf die alten Gutachterrichtlinien, es gibt seit 1.1.08 neue, sie wuirden jetzt verrechtlicht der Inhalt hat sich aber nur geringfügig geändert.Wichtigste Neuerun ist die zum Merkzeichen H bei Kindern.
22 Besonderheiten der Beurteilung der Hilflosigkeit
bei Kindern und Jugendlichen
(1) Bei der Beurteilung der Hilflosigkeit bei Kindern und Jugendlichen sind
nicht nur die in Nummer 21 Absatz 3 Sätze 1 und 2 genannten „Verrichtungen“ zu beachten. Auch die Anleitung zu diesen „Verrichtungen“ und die Förderung der körperlichen und geistigen Entwicklung (z.B. durch Anleitung im Gebrauch der Gliedmaßen oder durch Hilfen zum Erfassen der Umwelt und zum Erlernen der Sprache) sowie die notwendige Überwachung gehören zu den Hilfeleistungen, die für die Frage der Hilflosigkeit von Bedeutung sind.
Auch die Links anklicken, das ist wichtig! Über die kommst Du an die wieteren infos, die neuen Richtlinien, wie man dort etwas bestimtes fidnet und warum man eine rückwiekende Anerkennugn beantragen sollte.
Liebe Grüße
Annette
Hallo Anette!
Ich habe heute den Feststellungsbescheid vom Amt bekommen (Sohn Asperger 84.5 und 90.0 mit agressivem Verhalten). Leider ohne SBA bzw. Merkmale, aber mit GdB 40% ab der Geburt. Dazu lege ich nun Widerspruch ein. Deine oben zitierten Hinweise finde ich nirgendwo. Kannst Du mir noch einmal einen kleinen "Schubs" geben, damit ich den Widerspruch nach der Akteneinsicht auch begründen kann.
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