Verfasst am: 25.03.2008, 13:12 Titel: Wer musste schon in Berufung wg. SBA?
Hallo liebe ÖSIS
Haben den SBA auf 50% ohne Merkzeichen aufgrund der Entwicklungsverzögerung.
Erst dann bekamen wir die Fraxdiagnose. Dann hab ich gleich Widerspruch eingelegt - wollte neue Einstufung der % und das Merkzeichen B alles rückwirkend ab Geburt. Haben dann die Ablehnung bekommen und nun steht drin, wir können Berufung an die Berufungskommision einbringen
Ich verstehe da nur BAHNHOF!!! Kennt sich wer von Euch besser aus?
Liebe Grüße _________________ Syrah 36 mit Julian 10 und Noel fast 4 Jahre (beides kleine Frechfraxe
was ist merkzeichen B??? das gibts in österreich?!?
du meinst schon den orangen Behindertenausweis vom Bundessozialamt, oder?? _________________ Romana mit Rett-Mädchen Isabella (*2003)
besuch doch Isabellas blog: www.isabella-online.blogspot.com
inzwischen Beraterin für UK-Hilfsmittel bei Lifetool Linz
Von wo hast du das mit "B"? - Leider habe ich zur Zeit meinen Ausweis nicht, da steht doch der Grad der Behinderung und dann kannst du je nach Alter gewisse Zusatzeinträge machen lassen. - Z.B. Benützung öff. Verkehrsmittel nicht zumutbar, Begleitperson erforderlich, Sinnesbehinderung etc...
Aber irgendwelche Buchstaben??
Viele Grüße
Silvia _________________ Liebe Grüße
Silvia
Iris *03/2003, MICPCH, HG-versorgt, ein Sonnenschein
Peter *03/2006, AVWS, SEV
Was? Je nach Alter? Warum wie alt muß man sein, daß man "Begleitperson erfoderlich" eintragen lassen kann? Und in dem Merkzettel den ich vom Bundessozialamt mitgeschickt bekommen habe steht auch nix von "Sinnesbehinderung" - bist Du dir da sicher Silvia?
@anamor78: Ja ich meine den Orangenen Paß! Aber ich lese sehr viel im Threat:
Frax - Erfahrungsaustausch.... und da sind halt nur Deutsche und die haben die Merkzeichen B, H, aG u.s.w. und das B bedteutet ja "Begleitperson erforderlich"!
Das ich halt nicht immer die 2 langen Wörter schreiben muß, hab ich eben nur B geschrieben. _________________ Syrah 36 mit Julian 10 und Noel fast 4 Jahre (beides kleine Frechfraxe
ich habe damals auch Einspruch nach Ablehnung gemacht, weil ich den Eintrag nicht erhalten habe: öffentliche Verkehrsmittel nicht zumutbar. - Die damals untersuchende Ärztin hat ganz einfach behauptet, dass alle Kinder im Alter von 30 Monaten noch im Buggy transportiert werden und es durchaus von mir verlangt werden kann, dass ich mit einem Kind, das nicht stabil sitzen kann, mit einem Buggy, der alleine schon 16 kg wiegt, in die Öffis reinklettern und wieder rausklettern kann. - Ich habe dann auch einmal eine Tour mit der S-Bahn gemacht, in einer der hohen Garnituren: Erstens haben wir den ganzen Gang blockiert - wir hatten damals einen Termin um 9 00 im AKH, zweitens habe ich immer Hilfe gebraucht, beim Ein- sowohl als auch beim Aussteigen! - Die Leute sind schier ausgeflippt, weil ich da noch mit dem Buggy den ganzen Gang blockiert habe.... - und in der U-Bahn hatte ich auch ein ganz amüsantes Erlebnis, da kam ein jugner Mann und hat meiner Tochter während der Fahrt etwa 4-mal die Socken ausgezogen... (Schuhe hat sie keine gehabt, weil sie auch nicht gehen kann.)
Die Mutter des Jungen hat sich nur gewundert wie geduldig mein Kind ist und wie still... ich habe aber nichts erzählt...
Auch das ist unangenehm in den Öffis, diese fragenden Blicke, wenn man mit einem Rollstuhlkind unterwegs ist...
ja, das geht nach Alter! - Weil ein Kind im Alter unter 6 Jahren begleitet werden muß, das darf und kann noch nicht alleine weit fahren / gehen, weil es ja auch noch nicht alle Gefahren wirklich richtig einschätzen kann! -
Sinnesbehindert: Da kann man um Einträge ansuchen, wenn du ein ärztliches Attest und die zugehörigen Untersuchungen vorlegen kannst, dass dein Kind nur sehr wenig sieht - oder blind ist Eintrag: "Sehbehindert"
oder eben wenig hört oder taub ist Eintrag "hörbehindert"
Hoffe, ich konnte dir Neues erzählen
Silvia
in den nächsten 2 Wochen kommt jetzt die Pflegegeldgeschichte... _________________ Liebe Grüße
Silvia
Iris *03/2003, MICPCH, HG-versorgt, ein Sonnenschein
Peter *03/2006, AVWS, SEV
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