Vieles trifft zwar auf ältere Autisten zu, aber Du wirst sicher so manches kennen.
Auch mal in die verlinkten Themen/Seiten gucken.
Liebe Grüße
Annette _________________ Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, chronische Depression, EM-Rentnerin, GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig
@Annette: vielen Dank, ich lese das gleich mal durch, sobald hier etwas Ruhe einkehrt:)
Die KK hat mir einen "pflegebogen zur Vorlage beim MDK" geschickt. Dort muss alles nochmal ausgefüllt werden: persönliche Daten, Hilfmittel, häusliche Situation, .........und dann noch das Pflegetagebuch.
Ich bin wirklich immer noch etwas neben mir---nicht mal ein Jahr seit Antragstellung. Dabei sagte die Frau von der Pflegekasse am Donnerstag am Telefon, dass die Neubegutachtung in 1-2 Jahren sein wird. Aber führt ja kein Weg dran vorbei----Ärmel hochkrempeln und los geht´s
Euch vielen, vielen Dank!!!
LG
Judith _________________ LG
Judith
Judith(´71, Asperger),Gabriel(´96),Rolandoepilepsie,GdB 50,Valentina(´98),crohn.Borreliose,Keke(05)Autist bisher ohne Lautsprache,GdB100,PS III,Muskelhypotonie,fröhliches Rollikind Unsere Vorstellungwww.kekestraum.de
Hallo Michael,
ich verstehe nicht ganz warum es in Ordnung ist, wenn die Kasse ohne konkreten Grund einfach mal ein Pflegetagebuch anfordert, zumal man ja auch überhaupt nicht verpflichtet ist eines zu führen oder ein geführtes der Kasse auszuhändigen.
Dass ein gut und sorgfältig geführtes Pflegetagebuch ein nützliches Instrument sein kann, wenn der MDK kommt, ist vollkommen unbestritten.
Und warum schickt die Kasse einen Antrag auf Pflegegeld mit?
Hallo Helena,
also ganz so sehe ich das nicht. Wir wollen ja als Antragsteller etwas haben und da kann die Pflegekasse schon auch entsprechende Auskünfte zur Pflege verlangen. Bei jeder anderen Sozialleistung muß man ja auch ellenlange Formulare ausfüllen
Ich sehe es positiv, man ist gezwungen, sich mit der Materie auseinanderzusetzen und kann dann dem MDK gegenüber auch sachlich besser argumentieren, anstatt die Gutachter mit Informationen zu "quälen", die mit Pflege im Sinne des SGB XI garnichts zu tun haben.
Zum Antrag hatte ich im letzten Beitrag schon geschrieben, dass der bei Wiederholungsbegutachtung nicht nötig ist. Keine Ahnung, warum der dabei war, vielleicht mal eben mit in den Umschlag gerutscht?
LG Michael _________________ Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
(Martin Luther King)
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