Verfasst am: 22.03.2008, 12:27 Titel: Wiederbegutachtung nach einem Jahr+Neuprüfung SBA?
Hallo,
ist das denn normal? Ich empfinde es nämlich gerade etwas als Schikane.
Unser Sohn bekommt seit 1.1.07 PSII---allerdings erfolgte die Einstufung erst im April letzten Jahres. Auch der SBA mit 100% wurde erst letztes Jahr ausgestellt.
Nun kam erst Post vom Landratsamt---Überprüfung des SBA von Amts wegen---dabei läuft dieser erst 2009 ab?
Tja, und dann rief ich letzte Woche bei der KK an, nachdem die bereits das zweite Mal VERGESSEN haben, das Pflegegeld zu überweisen. Ich war wirklich nett und fragte nur nach, warum das Pflegegeld nicht überwiesen wurde. Nein--es sei ihr Fehler, es wird sofort überwiesen.
Und als "Dank"?!?! bekam ich heute Post meiner KK----wieder ein Pflegegeldantrag dabei, mit der Bitte diesen auszufüllen und zurückzugeben. Überprüfung der Pflege.
Toll, ich habe ja sonst auch wirklich nichts zu tun . Ist das denn normal, dass das nach einem jahr wieder los geht? Keke hat immer noch seinen Rolli, er ist teilweise stark retardiert. Und er wird nun auch Glute-und-Kaseinfrei ernährt. Ich bin geneigt, ihm wegen diesem großen Kochaufwand einen Antrag auf Höherstufung in PS III zu stellen
Das Beste für mich ist ja, dass ich beim MDK eine Ausfertigung unseres letzten Gutachtens angefordert hatte und dieses nie erhalten habe. Steht mir das denn nicht zu?
Ach mensch, muss ich das jetzt wirklich alles jährlich machen? Ich merke, wie meine Kraft gerade etwas schwindet, und das ist einfch wieder ein Kampf....
Also, wer hat Tipps, Erfahrungen, Ratschläge?
Vielen Dank schon im voraus!
Liebe Grüße
Judith _________________ LG
Judith
Judith(´71, Asperger),Gabriel(´96),Rolandoepilepsie,GdB 50,Valentina(´98),crohn.Borreliose,Keke(05)Autist bisher ohne Lautsprache,GdB100,PS III,Muskelhypotonie,fröhliches Rollikind Unsere Vorstellungwww.kekestraum.de
Hallo Judith,
schau doch einfach in den Bewilligungsbescheid der Pflegestufe, dort ist eigentlich auch vermerkt wann die nächste Nachuntersuchung vorgesehen ist.
Was ich nicht verstehe: wozu bekommt ihr erneut einen Antrag auf Pflegegeld zugeschickt? Das muss doch ein Versehen sein. Denn solange keine Nachuntersuchung stattgefunden hat läuft die festgestellte Pflegestufe weiter, bis eben etwas anderes festgestellt wurde.
Aber eine andere Frage: hast du die vorgeschriebenen Pflichtpflegeeinsätze (bei Pflegestufe I und II müssen die alle halbe Jahre stattfinden) bei einem Pflegedienst deiner Wahl abgerufen? Wenn das nicht geschieht dürfen die Pflegekassen erst kürzen und nach Ankündigung dann auch ganz einstellen, bis der Pflegenachweis erfolgt ist. Uns ist es aber auch schon mal passiert, dass einmal einfach eingestellt wurde ohne jede Nachricht, weil sie die Abrechnung des Pflegedienstes noch nicht erhalten hatten.
ja, ich habe die halbjährliche Überprüfung durch die Diakonie. Die sind bei uns sehr nett und melden sich jedes halbe Jahr und kommen dann vorbei. Ich verstehe auch nicht, warum ich nochmals ein gesamtes Pflegetagebuch etc. verfassen soll. Und ich würde ja gerne den Bewilligungsbescheid sehen---aber alles was ich bekommen habe war ein Schreiben, dass ich über 14 Wochenstunden pflege und damit Rentenbeiträge bekomme. Und ein Schreiben, dass Keke monatlich Pflegegeld erhält. Trotz Rückfrage beim MDK habe ich bis heute nichts weiter erhalten?!
LG
Judith _________________ LG
Judith
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ich schließe mich Helena an. Wegen Überprüfung der Pflegestufe muß kein Neuantrag ausgefüllt werden. Das Gutachten des MDK ist direkt bei der Pflegekasse anzufordern. Ich würde an deiner statt in sachen Pflegestufe nichts unternehmen, bevor du das Gutachten nicht in Händen hälst und durch dieses herausgefunden hast, wann eine Wiederholungsbegutachtung vorgesehen ist. Ein Termin hierzu wird dir dann direkt vom MDK mitgeteilt.
Oder bist du bei einer PKV? Evtl. gilt dann ein anderes Verfahren.
Zum SBA können andere sicher noch etwas schreiben.
Also, was das Pflegetagebuch betrifft, ist das völlig normal und auch in Ordnung. War bei uns im Spätherbst ganz genauso. Die Pflegekasse möchte halt gern erfahren, ob sich seit der letzten Begutachtung etwas geändert hat.
Allerdings, dass die Pflegekasse dir das Gutachten nicht aushändigen will, ist keinesfalls in Ordnung. Du hast ein Recht auf alle Unterlagen, die von Belang sind, um Ansprüche deines Kindes durchsetzen zu können. Rechtsgrundlage dafür ist § 25 SGB X Akteneinsicht durch Beteiligte
"(1) 1Die Behörde hat den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist..... "
Da würde ich bei der Pflegekasse an deiner Stelle nochmal nachhaken. In dem Gutachten sollte dann eventuell auch ein Hinweis dazu stehen, wieso schon so kurzfristig eine Wiederholungsbegutachtung folgt. Ganz so ungewöhnlich ist das aber nicht.
judith71 hat folgendes geschrieben:
..Und er wird nun auch Glute-und-Kaseinfrei ernährt. Ich bin geneigt, ihm wegen diesem großen Kochaufwand einen Antrag auf Höherstufung in PS III zu stellen
Kochen zählt ja zu den Hauswirtschaftlichen Verrichtungen, nicht zur Grundpflege. Damit kannst du leider bezüglich einer höheren Stufe nicht "punkten"
LG Michael _________________ Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
(Martin Luther King)
Und als "Dank"?!?! bekam ich heute Post meiner KK----wieder ein Pflegegeldantrag dabei, mit der Bitte diesen auszufüllen und zurückzugeben. Überprüfung der Pflege.
MichaelK hat folgendes geschrieben:
Also, was das Pflegetagebuch betrifft, ist das völlig normal und auch in Ordnung. War bei uns im Spätherbst ganz genauso. Die Pflegekasse möchte halt gern erfahren, ob sich seit der letzten Begutachtung etwas geändert hat.
Hallo Michael,
hier möchte ich doch noch einmal nachfragen:
Ist ein Neuantrag vor der Wiederholungsbegutachtung rechtens? Und was meinst du in diesem Zusammenhang mit Pflegetagebuch?
Für mich macht es einen Unterschied, ob die Kasse ein Pflegetagebuch möchte oder eine Neubegutachtung wegen eines eigens angeforderten Neuantrages.
Lieben Gruß
Sinale _________________ Viele Grüße
Sinale
nein, ein Antrag ist nicht erforderlich. Ich denke mal, dass Judith nur das Tagebuch gemeint hat. Unsere Kasse möchte immer ein Tagebuch. Das war bisher bei jeder Begutachtung der Fall.
Einen Antrag müßte man nur stellen, wenn die Leistung zeitlich begrenzt ist. Dann würde aber die Pflegekasse ganz sicher nicht von sich aus aktiv werden.
LG Michael _________________ Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
(Martin Luther King)
Eigentlich hiess es ja, eine Neubegutachtung wird im 2-3 Jahresabstand vorgenommen. Aber wenn das nicht so unüblich ist werde ich mal wieder das Pflegetagebuch schreiben.
Und danke für den Hinweis@Michael. Ich werde nochmals nachhaken, da ich sehr gerne das Gutachten des ersten MDK-Besuches lesen würde. Ich weiss z.B. noch nicht mal, ob und wie das lange Einschlafzeremoniell von Keke anerkannt wurde.
Also---2 Tage "Schonfrist", ab Dienstag gehts dann wieder auf in den Kampf
Danke Euch vielmals!!
LG
Judith _________________ LG
Judith
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Hallo Michael,
ich verstehe nicht ganz warum es in Ordnung ist, wenn die Kasse ohne konkreten Grund einfach mal ein Pflegetagebuch anfordert, zumal man ja auch überhaupt nicht verpflichtet ist eines zu führen oder ein geführtes der Kasse auszuhändigen.
Dass ein gut und sorgfältig geführtes Pflegetagebuch ein nützliches Instrument sein kann, wenn der MDK kommt, ist vollkommen unbestritten.
Und warum schickt die Kasse einen Antrag auf Pflegegeld mit?
Solange nicht durch eine Nachuntersuchung des MDK ein niedrigerer oder höherer Pflegeaufwand festgestellt ist gilt der ursprüngliche Bescheid weiter.
an Judith: Schaue dir noch einmal das Schreiben an, wo drinsteht , dass Keke Pflegegeld bekommt. Normalerweise müsste da drin stehen ab wann (normal das Datum bzw. der erste des Monats eurer Antragstellung), welche Pflegestufe und ob und wann eine Nachuntersuchung vorgesehen ist. Unten steht dann eigentlich die Rechtsbelehrung.Das wäre dann der Bescheid.
Das Gutachten des MDK musst du bei der Pflegekasse anfordern.
Wie gesagt du musst wegen einer Nachuntersuchung keinen neuen Antrag auf Pflegegeld ausfüllen und das Pflegegeld ist von der Kasse ohne Unterbrechung weiterzuzahlen, bis etwas anderes festgestellt ist vom MDK.
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