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ulrikes
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Anmeldedatum: 19.09.2006
Beiträge: 530
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BeitragVerfasst am: 16.03.2008, 22:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Sinale,
deine Frage kann ich leider nicht beantworten. - Keine Ahnung, wie diese gesetzliche Vorgabe in die Praxis umgesetzt werden könnte.
Aber soviel wie ich weiß, wurde diese Grenze sowieso noch nie erreicht.
LG, Ulrike
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MichaelK
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Anmeldedatum: 27.09.2005
Beiträge: 9450
Wohnort: Zwickau (Sachsen)

BeitragVerfasst am: 16.03.2008, 22:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Sinale,

die Kasse kann dann theoretisch die Sachleistung für häusliche Pflege auf die übliche Leistung der PS III begrenzen .

Bei vollstationärer Pflege dürfen es übrigens 5 % Härtefälle sein (§ 43 SGB XI)

Die Überwachung der Quote erfolgt aber durch die Spitzenverbände der Pflegekassen auf Bundesebene. Für die Pflegekasse sind für die Feststellung eines Härtefalles ausschließlich die Härtefall-Richtlinien maßgebend.

Ich denke mal. dass in so einem Fall dann ein Ausgleich unter den Kassen stattfindet bzw. der Härtefall notfalls die Kasse wechselt.

Aber bedenklich ist diese Quote meiner Meinung nach schon.

LG Michael

_________________
Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
(Martin Luther King)
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Sinale
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Beiträge: 4282

BeitragVerfasst am: 16.03.2008, 22:24    Titel: Antworten mit Zitat

MichaelK hat folgendes geschrieben:

Aber bedenklich ist diese Quote meiner Meinung nach schon.


Hallo Michael,

das denke ich eben auch.

Schöne Grüße
Sinale

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Viele Grüße
Sinale

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Ellert
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Beiträge: 3697
Wohnort: Großbeeren bei Berlin

BeitragVerfasst am: 16.03.2008, 23:04    Titel: Antworten mit Zitat

huhu

so sehr ich Deine Wut verstehen kann, aber das unsachlich zu formulieren hat meisst keine gute Reaktion zur Folge.
Auch ich kenne die Gerüchte der Ablehungsquote aber unter Garanrie wird das keiner bestätigen wenn es vor gericht ginge wegen übler Nachrede.
Auch würde ich keien Frist setzen, denn wo steht wann das bearbeitet sein muss - bezahlt wird es wenn genehmigt ja eh rückwirkend.

Ich schreibe auch böse Widersprüche aber sachlich ist es eben einfach besser an sein Ziel zu gelangen
Der Grund dass Du mit 5 Kindern auf das Geld angewiesen bist würde ich auch eher veschweigen, denn für ein gesundes Kind würde es ja garichts geben, und arbeiten gehen würde ich mit 4 gesunden schon nicht wirklich können.

Was Du evtl könntest, das bekamen wir als Neele geboren wurde, ein Rezept über Hausbesuche der KG , dann sparst Du Dir die Wegzeit

_________________
DAGMAR mit
Wiebke 41.SSW
Maike 42.SSW
Ellert 24.SSW &
Neele 36.SSW
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