Verfasst am: 16.03.2008, 15:12 Titel: Beschwerde über den MDK
Ihr Lieben,
ich bin relativ neu hier und kenne mich noch nicht gut aus mit dem Thema Pflegegeld, SBA usw. Unsere Pflegestufe ist abgelehnt worden, da unser Sohn "nur" einen Pflegeaufwand von 33 Min. zuerkannt bekam. Vieles ist in dem Gutachten falsch hingestellt worden und ich möchte das nicht mehr schlucken. Ich finde, hier wird mit dem Elend der Menschen gespielt und wir werden hingehalten. Deshalb habe ich eine Stellungnahme zu der übergeordneten Behörde unseres MDK gefertigt. Generell sind die Gutachter ja nicht kritikfähig. Das ist schon unverschämt. Denn im Endeffekt bedeutet dass, dass die Gutachter entscheiden können, wie sie wollen, ohne jemals dafür Rechenschaft ablegen zu müssen.
Wie gesagt, ich möchte das nicht so hinnehmen und habe die untenstehende Stellungnahme gefertigt.
Was meint Ihr: Kann ich das so wegschicken oder wirkt es sich eher negativ auf unseren Antrag und die Bearbeitung aus? Wer ist eigentlich dazu befugt, die Gutachter oder den MDK Weisungen zu erteilen, wenn wirklich etwas schiefläuft?
Vielen Dank für Euer Interesse.
Paulina
MDK
Sehr geehrter Herr Dr. ....,
wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom 06. März 2008 und können das nicht so stehen lassen.
In meinem Pflegetagebuch steht drin, dass ich für eine einfache Wegstrecke zur Kranken-
gymnastik 30 Minuten benötige, für einen Termin dort also 60 Min. Zweimal wöchentlich besuche ich die Physiotherapie mit Ben Paulin. Also komme ich auf 120 min. reine Weg-
strecke. Hätte die Gutachterin das Pflegetagebuch also gelesen, wären die Minuten auch richtig übernommen worden. Oder wie lässt es sich sonst erklären?
Ebenso hätte die Gutachterin wissen müssen, dass die Therapiezeit mit An- und Auskleiden ebenso berücksichtigt werden muss. Die Anwesenheit meiner Person während der gesamten Therapiezeit ist dringend erforderlich, da ich dort für neue Übungen angeleitet werde, die ich zu Hause durchführen muss, um Paulins Mobilität zu verbessern. So etwas muss eine Gut-
achterin wissen, denn sie hat ja tagtäglich damit zu tun. Ich möchte nicht Vorsatz unterstel-
len, aber erklären lässt es sich für uns nicht.
Ebenso kann ein Kind mit einer Spastik nicht als alterstypisch bei der Pflege eingestuft wer-
den. Eine Spastik ist nicht alterstypisch für ein knapp einjähriges Kind, also kann auch der Pflegeaufwand nicht alterstypisch berechnet werden. Auch dass lässt sich nicht erklären, wenn sorgfältig gearbeitet wird.
Sie konnten und wollten mir in keiner Weise erklären, wie solche groben Fehler auftreten können, wenn man eine sorgfältige Prüfung und Bearbeitung zugrundelegt. Ich denke, dass lässt sich auch nicht erklären, wenn man die erforderliche Sorgfalt und Umsicht walten lässt.
Aus anderen Bundesländern wissen wir, dass dort Prämien für jede nicht bewilligte Pflegestu-
fe gezahlt werden. Egal, wie pflegebedürftig die beantragende Person tatsächlich ist. Auch gibt es dort strikte Zahlenvorgaben, wie viele Personen in die jeweilige Pflegestufe eingestuft werden dürfen. Die Zahlen sind unabhängig von der Zahl der Anträge. Dieses sei nur dahingestellt – ohne Kommentar.
Wir setzen eine zügige Bearbeitung unseres Widerspruches voraus und notieren uns hierfür eine Frist bis zum 10. April 2008. Dann warten wir insgesamt immerhin schon 4 Monate auf die Bewilligung einer Pflegestufe. Ansonsten gibt es ja immer noch die Möglichkeit der Un-
tätigkeitsklage.
Verfasst am: 16.03.2008, 20:29 Titel: Re: Beschwerde über den MDK
paulina693 hat folgendes geschrieben:
Aus anderen Bundesländern wissen wir, dass dort Prämien für jede nicht bewilligte Pflegestufe gezahlt werden. Egal, wie pflegebedürftig die beantragende Person tatsächlich ist. Auch gibt es dort strikte Zahlenvorgaben, wie viele Personen in die jeweilige Pflegestufe eingestuft werden dürfen. Die Zahlen sind unabhängig von der Zahl der Anträge. Dieses sei nur dahingestellt – ohne Kommentar.
Kannst du das belegen? Das wäre ein Riesenskandal
Du klingst so aufgebracht. Meistens ist Wut aber ein schlechter Ratgeber. Was ist denn passiert? Ihr habt doch sicher Widerspruch eingelegt gegen den Bescheid der Pflegekasse. Gibt es schon eine Reaktion?
paulina693 hat folgendes geschrieben:
wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom 06. März 2008 und können das nicht so stehen lassen.
Was steht denn da drin, in diesem Schreiben?
LG Michael _________________ Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
(Martin Luther King)
Verfasst am: 16.03.2008, 20:43 Titel: Re: Beschwerde über den MDK
Hallo Paulina,
im Grunde hast Du ja recht und man soll sich auch nicht alles gefallen lassen. Einen Widerspruch zu schreiben ist ebenso Dein gutes Recht und sogar Deine Pflicht! Unsere Kinder sind nun mal das mit Abstand schwächste Glied in dieser Gesellschaft und jeder, der noch immer behinderte Kinder als Abschaum sieht, kann sie einfach zertreten. Deshalb müssen wir als Eltern uns schützend vor unsere behinderten Kinder stellen. Du siehst, ich bin auf Deiner Seite.
Aber: In diesem konkreten Falle, solltest Du den Brief verbrennen, eine Nacht drüber schlafen, ihn anhand der Dir vorliegenden Berichte und Deiner eigenen Aufzeichnungen neu schreiben und auf jeden Fall anschließend Korrektur lesen lassen. Besonders im Bezug auf Satzbau/Grammatik.
paulina693 hat folgendes geschrieben:
Aus anderen Bundesländern wissen wir, dass dort Prämien für jede nicht bewilligte Pflegestu-
fe gezahlt werden. Egal, wie pflegebedürftig die beantragende Person tatsächlich ist. Auch gibt es dort strikte Zahlenvorgaben, wie viele Personen in die jeweilige Pflegestufe eingestuft werden dürfen. Die Zahlen sind unabhängig von der Zahl der Anträge. Dieses sei nur dahingestellt – ohne Kommentar.
Uiuiui...! Was für eine Behauptung! Wenn Herr Dr. Punktpunktpunkt sich da ein bisschen angepisst fühlt, wird er Dich vor den Kadi zerren, und dann musst Du erklären, wie Du zu einer derartigen Behauptung kommst!
Wenn Du tatsächlich handfeste Beweise dafür hast, können wir uns gerne sofort im Morgengrauen mit einem befreundeten Redakteur der BamS treffen.
Ansonsten würde ich die Emozionen etwas zurückdrehen, bevor es nach hinten losgeht.
paulina693 hat folgendes geschrieben:
Wir setzen eine zügige Bearbeitung unseres Widerspruches voraus und notieren uns hierfür eine Frist bis zum 10. April 2008. Dann warten wir insgesamt immerhin schon 4 Monate auf die Bewilligung einer Pflegestufe. Ansonsten gibt es ja immer noch die Möglichkeit der Un-
tätigkeitsklage.
Wirklich "untätig" sind sie ja nicht. Such hier mal nach "Untätigkeitsklage", da findest Du alle Fristen, die einzuhalten sind.
Lieben Gruß
Sascha _________________ Janina & Juliane (*11.08.01) eineiige Zwillis mit Osteogenesis imperfecta (Glasknochen) Typ 1
Verfasst am: 16.03.2008, 21:12 Titel: Re: Beschwerde über den MDK
Sascha71 hat folgendes geschrieben:
....können wir uns gerne sofort im Morgengrauen mit einem befreundeten Redakteur der BamS treffen.
"im Morgengrauen" uiiiiiiii, das klingt ja spannend.
LG Michael _________________ Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
(Martin Luther King)
das habe ich von einem Gutachter selbst erfahren, der in einem anderen Bundesland wie unserem tätig ist. Sogar meine Schwester aus dem Pflegebereich kennt das. Ich bin da ja auch nicht persönlich geworden, sondern habe es nur "mal" angemerkt.
Das Schreiben des Dr. bezog sich auf meine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen unsere Gutachterin. Er teilt nur darin nur mit, dass gutachterliche Wertungen, auch wenn sie sich im nachhinein als falsch herausstellen, grundsätzlich nicht kritikfähig sind.
Unsere Gutachterin hat die Zeiten falsch berücksichtigt, die ich mündlich angegeben habe und die ich in meinem persönlichen Tagebuch vermerkt habe. Es fehlt jeglicher Hinweis, dass mein Pflegetagebuch überhaupt hinzugezogen wurde.
Ich finde es eine Hinhaltetaktik. Nun warten wir wieder bis die Gutachterin ihre Entscheidung revidiert oder ein anderer Gutachter seine Entscheidung fällt.
Unsere Kosten bestehen aber schon jetzt. Ich habe 5 Kinder und kann es nicht mehr auffangen. Jetzt fällt das Elterngeld weg (warum bekommen wir Eltern von behinderten Kinder eigentlich nicht länger Elterngeld, denn arbeiten gehen ist doch gar nicht drin) und unsere Kosten sind immens gestiegen. Ich möchte meinen Sohn gerne fördern, doch ich stoße langsam an meine finanziellen Grenzen, denn längst nicht alles, was gut ist, wird von den Krankenkassen übernommen.
im allgemeinen trifft man sich immer zweimal im leben. und wahrscheinlich wird
genau der MDK gutachter nochmal bei euch auftauchen.
auch die sachbearbeiter bei der KK kann jahrelang deine sachbearbeiterin
bleiben. darum grundsätlzlich erst im guten versuchen.
schweres geschütz kann man auffahren wenns wirklich nicht anders geht.
ist meine persönliche meinung.
lg
gisi _________________ Sabine mit Fenja 6/98
und Nina 10/01 frühkindlicher Autismus, seit Juni 2009 in einer Wohngruppe
Das Gegenteil von "gut" ist "gut gemeint"!
Unsere Gutachterin hat die Zeiten falsch berücksichtigt, die ich mündlich angegeben habe und die ich in meinem persönlichen Tagebuch vermerkt habe.
- es ist Aufgabe der Gutachterin, den individuellen Hilfebedarf festzustellen. Das bedeutet nicht, dass sie die von dir angegebenen Zeiten auch konkret übernimmt.
Zitat:
Aus anderen Bundesländern wissen wir, dass dort Prämien für jede nicht bewilligte Pflegestu-
fe gezahlt werden. Egal, wie pflegebedürftig die beantragende Person tatsächlich ist. Auch gibt es dort strikte Zahlenvorgaben, wie viele Personen in die jeweilige Pflegestufe eingestuft werden dürfen. Die Zahlen sind unabhängig von der Zahl der Anträge.
- ohne Beweise wäre ich vorsichtig mit solchen Behauptungen! Ich halte sie nicht für glaubwürdig. Es gibt eine Begrenzung nach oben, die bezieht sich jedoch nur auf die Härtefälle. Maximal 3 % der Antragsteller einer Pflegekasse dürfen unter die Härtefallregelung fallen. - ist ganz offiziell nachzulesen in § 36 SGB XI. Das mit der Prämie halte ich schlicht für absoluten Unsinn - wie sollte das denn in der Praxis ablaufen??? Wenn es aber stimmen sollte - bitte beweisen und öffentlich machen!!!
Ich rate dir, sachlich die nicht korrekt ermittelten Zeiten zu begründen. Bei einem Kind unter einem Jahr sind die Abzugszeiten noch sehr hoch - da muss der krankheitsbedingte Pflegebedarf wirklich sehr hoch sein, damit nach Abzug der Zeiten ein Mehrbedarf von mindestens 46 Minuten übrig bleibt!
LG, Ulrike
das bringt doch nix. Was willst du denn damit erreichen? Du machst dich doch damit nur unglaubwürdig.
Die Gutachter haben sich an die Richtlinien zu halten und den Hilfebedarf danach individuell festzustellen. Wenn du mit der gutachterlichen Meinung nicht einverstanden bist, dann kannst du Widerspruch einlegen ..... Das ist das gesetzliche Verfahren.
Darüber hinaus kannst du eine Petition in eigener Sache an den Deutschen Bundestag richten.
Wenn du etwas für euch erreichen willst, dann mußt du sachliche Argumente vorbringen und nichts anderes, was du ja ansatzweise schon ganz gut gemacht hast: "In meinem Pflegetagebuch steht drin, dass ich für eine einfache Wegstrecke zur Krankengymnastik 30 Minuten benötige, für einen Termin dort also 60 Min. Zweimal wöchentlich besuche ich die Physiotherapie mit Ben Paulin. Also komme ich auf 120 min. reine Wegstrecke...."
Diese Dinge gehören in die Widerspruchsbegründung und nicht in eine Dienstaufsichtsbeschwerde oder in Antwortschreiben auf irgendwelche MDK-Schreiben.
Dein Ansprechpartner ist die Pflegekasse, übrigens auch wenn du dich über den MDK beschweren willst. Der MDK ist Dienstleister für die Pflegekasse und da gehört die Kritik hin.
In der Pflegegeldfibel findest du genügend Material, dass dir helfen wird, den Hilfebedarf deines Kindes gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu ermitteln und dies dann auch gegenüber der Pflegekasse entsprechend zu begründen.
Wenn Fragen sind, kannst du die gerne hier im Forum stellen und bekommst mit Sicherheit Hilfe.
LG Michael _________________ Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
(Martin Luther King)
Es gibt eine Begrenzung nach oben, die bezieht sich jedoch nur auf die Härtefälle. Maximal 3 % der Antragsteller einer Pflegekasse dürfen unter die Härtefallregelung fallen. - ist ganz offiziell nachzulesen in § 36 SGB XI.
Hallo Ulrike,
hierzu habe ich eine Zwischenfrage:
wie läuft das in der Praxis: Angenommen der MDK stellt bei einem Antragsteller einen Härtefall fest. Dieser Härtefall liegt dann gerade über den 3% der Antragsteller einer Pflegekasse. Kann dieser Härtefall dann mit dem Verweis auf die o. g. gesetzliche Regelung von der Pflegekasse
abgelehnt werden?
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