Verfasst am: 15.03.2008, 09:22 Titel: Hüppe: Pflegereform positiv f. Menschen m. Behinderung
Hüppe: Pflegereform positiv für Menschen mit Behinderungen
Anlässlich der heutigen Abstimmung im Plenum des Deutschen Bundestages über das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:
Die Pflegereform bringt eine Reihe von Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen und Pflegebedürftige.
Wesentlicher Fortschritt des Gesetzes ist die finanzielle Aufstockung der Betreuungskosten für Menschen mit einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz, die bislang keine Pflegestufe hatten. Hierzu gehören nicht nur Demenzerkrankte, sondern auch Menschen mit einer sogenannten „geistigen“ Behinderung. Anstatt 460 Euro Betreuungskosten jährlich können Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz nun bis zu 200 Euro pro Monat erhalten.
Familien mit behinderten und pflegebedürftigen Kindern werden durch die Reform der Pflegeversicherung mehr entlastet. Künftig können behinderte und pflegebedürftige Kinder bei Fehlen von kindgerechten Pflegeplätzen im Rahmen der Kurzzeitpflege auch bei der Unterbringung in Einrichtungen der Behindertenhilfe Leistungen der Pflegeversicherung erhalten.
Mit der sogenannten Pflegezeit wird die Situation pflegender berufstätiger Angehöriger deutlich verbessert. Zudem können mehr pflegebedürftige Menschen länger in ihrer häuslichen gepflegt werden. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die sich um pflegebedürftige Angehörige kümmern, haben nun einen Anspruch auf eine bis zu sechsmonatige unbezahlte Freistellung von der Arbeit mit anschließender Rückkehrmöglichkeit. Darüber hinaus kann es in akuten Fällen eine Freistellung von der Arbeit bis zu zehn Tagen geben.
In einem Entschließungsantrag haben die Koalitionsparteien die Bundesregierung aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, in Modellprojekten die Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets auch in der Pflegeversicherung unter Aufhebung der bisherigen Gutscheinlösung zu untersuchen. Bisher steht vor allem das Pflegegeld als Budgetleistung zur Verfügung. Die Pflegesachleistung hingegen wird in Form von Gutscheinen ausgegeben.
Die Union hat sich bei der Reform der Pflegeversicherung massiv dafür eingesetzt, dass Leistungen der Pflegeversicherung an die Bedürfnisse pflegebedürftiger, behinderter und älterer Menschen angepasst werden. Erstmals seit dem die Pflegeversicherung 1995 unter einer unionsgeführten Regierung eingeführt wurde, werden die Leistungen der Pflegeversicherung spürbar angehoben.
Also wer ist denn Herr Hüppe, dass der sich anmaßt, so ein Reförmchen als positiv für behinderte Menschen darzustellen?
Solche Art Selbstbeweihräucherung kann ich grade >gut< leiden .
Nach 13 Jahren Pflegeversicherung bekomme ich 10 € mehr Pflegegeld, hust, hust
Ganz toll positiv ist das, Herr Hüppe, nur muß ich ein Elektronenmikroskop nutzen, um das Positive zu finden
LG Michael _________________ Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
(Martin Luther King)
es ließt sich ja ganz gut, aber nur weil ich da keine Erfahrungen habe.
Kann mir jemand sagen, warum es eher negativ ist? _________________ LG Jaqueline
ICP - spast. Tetraparese, Kyphose
Freund: GM-Epilepsie (VNS-Träger)
Mhhhhh, also was ließt sich denn für dich gut? Vielleicht können wir deine Frage so beantworten
LG Michael _________________ Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
(Martin Luther King)
Wesentlicher Fortschritt des Gesetzes ist die finanzielle Aufstockung der Betreuungskosten für Menschen mit einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz, die bislang keine Pflegestufe hatten
Zitat:
Familien mit behinderten und pflegebedürftigen Kindern werden durch die Reform der Pflegeversicherung mehr entlastet. Künftig können behinderte und pflegebedürftige Kinder bei Fehlen von kindgerechten Pflegeplätzen im Rahmen der Kurzzeitpflege auch bei der Unterbringung in Einrichtungen der Behindertenhilfe Leistungen der Pflegeversicherung erhalten.
Das einzige was mir wirklich Quatsch erscheint, ist das:
Zitat:
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die sich um pflegebedürftige Angehörige kümmern, haben nun einen Anspruch auf eine bis zu sechsmonatige unbezahlte Freistellung von der Arbeit mit anschließender Rückkehrmöglichkeit. Darüber hinaus kann es in akuten Fällen eine Freistellung von der Arbeit bis zu zehn Tagen geben.
weil die Pflegebedürftigkeit ja nicht nach 6 Monaten weg ist. _________________ LG Jaqueline
ICP - spast. Tetraparese, Kyphose
Freund: GM-Epilepsie (VNS-Träger)
weil die Pflegebedürftigkeit ja nicht nach 6 Monaten weg ist.
- Es sei denn der Pflegebedürftige begeht sozialverträgliches Schnellableben. Gut, es gibt schon Leute, denen damit sehr geholfen ist. Z.B. wenn die Pflegebedürftigkeit im Endstatdium einer tötlichen Krankheit eintritt. Für einen Krebskranken, der nur noch kurz zu leben hat, ist es bestimmt schöner zu Hause vom Partner gepflegt zu werden und zu wissen, daß dieser dadurch nicht auch noch die Arbeit verliert.
die "Betreuungskosten" sind ein echtes bürokratisches Monster. Wer soll denn die ganzen Begutachtungen machen, um festzustellen, wer da überhaupt Anspruch hat und wieviel?
Bisher gab es 460 € als Sachleistung im Jahr. Jetzt soll es bis zu 200 € monatlich ebenfalls als Sachleistung geben. Wer aber wieviel bekommt, soll der MDK feststellen. Bisher gibts dazu noch nicht mal eine Richtlinie.
Jeder infrage kommende Pflegebedürftige muß also nochmal begutachtet werden. Dazu kommen noch die >Dementen< ohne Pflegestufe, was für ein Aufwand! Und das dann alle 2 Jahre neu. Ich finde das völlig unverhältnismäßig.
Zudem, was soll das bringen? Die Leistungserbringer werden ihre Preise nach oben anpassen und da wird kein "Mehr" an Betreuung rauskommen. Und was soll ein Demenzkranker in einem Pflegeheim mit vielleicht 100 € im Monat? Dafür kann eine Betreuungskraft für 50 Personen dann herumwursteln. Das ist doch geplanter Betreuungsnotstand
Zur Kurzzeitpflege in Einrichtungen der Behindertenhilfe kann ich nicht viel sagen, sorry, aber wo sollen da plötzlich kindgerechte Pflegeplätze herkommen. Wenn die vorher schon da waren, hätte man die doch dann auch bisher schon nutzen können. Mir fehlt da die Logik.
LG Michael _________________ Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
(Martin Luther King)
Familien mit behinderten und pflegebedürftigen Kindern werden durch die Reform der Pflegeversicherung mehr entlastet. Künftig können behinderte und pflegebedürftige Kinder bei Fehlen von kindgerechten Pflegeplätzen im Rahmen der Kurzzeitpflege auch bei der Unterbringung in Einrichtungen der Behindertenhilfe Leistungen der Pflegeversicherung erhalten.
@Michael, ich hoffe, daß das so gemeint ist, daß -wenn ich die Jungs z.B. bei der Lebenshilfe unterbringe für 2 Tage oder so (was bisher über Verh.pflege nur abrechenbar war)- ich die Betreuung dann AUCH mal über die Kurzzeitpflege abrechnen darf, gerade wenn die Verhinderungspflege schon aufgebraucht oder fest weggeplant ist.
Aber wahrscheinlich möchte ich das nur hineininterpretieren...
LG - Angela _________________ unsere Vorstellung: hier
Angela mit Eric (*93) und Franz (*98);
beide Dravet-Syndrom
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