Verfasst am: 12.03.2008, 22:56 Titel: Ich habe Probleme mit der AOK Bremen
hallo habe ziemlich grosse probleme mit der aok in bremen.
da ich mein vater und meine tochter pflege habe ich eine privatperson immer bezahlt und auf qittungen aufgeschrieben.
nur ist mein großer fehler gewessen ich habe einen antrag auf stundungsweise verhinderungspflege beantragt.
bei meiner tochter stefanie ist alles ok gewessen da sie bei der hkk versichert ist.
Bei mein vater bei der krankenkasse kam der schreiben nicht an am montag hies es telefonisch ich sollte noch einmal eine kopie der quittung zuschicken und einen neuen antrag.
nun habe ich versendet und habe nicht auf gepasst und habe beide durch einander gebracht.
also hat die aok mich heute angerufen das die gestern einen antrag bekommen haben nach cirka 10 tage postweg.
und heute den anderen antrag nun wundert sie sich weil es verschiedene tage sind.
ich habe ihr gesagt das ich die quittungen vertauscht habe mit der quittungen von meiner tochter und die aok will davon überhaupt nix wissen.
dann sagte sie mir steht kein verhinderungspflege zu stundenweise weil überforderung und erschöpfen nicht zahlt auch keine arztbesuche.
ich habe angegeben das ich 3 mal in der woche jemanden hatte.
die aok sagte nur es wird richtig überpruft
weil da irgendwas nicht stimmen kann.
sie hat mir auch gesagt mein vater soll ein anderen pfleger suchen der keine verhinderrungspflege haben möchte.
und die wollten genau wissen warum und wiso ich es beantrage
und die begründung.
nun weis ich nicht mehr was ich machen soll
die frau bei der aok hört mir ja nicht mal zu.
Hallo Monic!
Im Thread Verhinderungspflege von Michael K gibt es so weit ich weiß einen Hinweis darauf, dass es nicht notwendig ist, einen Grund für die Verhinderungspflege anzugeben.
Und, wenn jemand eine Pflegestufe hat, hat er auch Anspruch auf die Verhinderungspflege (nach einem Jahr nachgewiesener Pflegebedürftigkeit / die ja nicht dem Start der Pflegestufe entsprechen muss).
Ich würde wie folgt vorgehen: ein kurzes Schreiben aufsetzen und darin nochmals schildern:
-dass du am soundsovielten die Kostenübernahme-Antrag für deinen Vater samt Quittungen weggeschickt hast. Nachdem du mit der Sachbearbeitung Frau X telefonisch erfahren hast, dass der Brief nach 10 tage immer noch nicht eingetroffen sei, hast du auf Wunsch von Frau x nochmals die kopierten Quittungen rausgeschickt.
Leider hätte sich nun nach einem erneuten Telefonat mit Frau X herausgestellt, dass du die Quittungen, welche du kopieren wolltest, in deinem Postkorb vertauscht hattest mit denen der Betreuung deiner Tochter. Dies ist dadurch aufgefallen, dass inzwischen dein ursprünglich nicht auffindbarer Brief vorliege.
Du bittest darum, dieses Durcheinander zu entschuldigen und die Kosten gemäß des ursprünglichen Briefes samt Quittung zu begleichen.
Sollte auf Grund dieses Briefes die Sachbearbeitung telefonisch mit dir oder deinem Vater Kontakt aufnehmen wollen, dann lass dich nicht auf Diskussionen ein, sondern bitte um schriftliche Stellungnahme.
Hallo Moni,
warum redest du telefonisch mit den Leuten und lässt dich dabei aufreiben und mit falschen Aussagen abspeisen?
Also also alles schriftlich machen, wenn die sich so blöd haben dann mit Einschreiben mit Rückschein, kostet zwar recht viel, aber du hast nicht nur den Beweis ,dass du es hingeschickt hast sondern gleich auch noch die Bestätigung dass und wann sie es bekommen haben.
Ausserdem sollte man sich von allen Schreiben und Quittungen Kopien für die eigenen Unterlagen machen.
Nun würde ich ein Schreiben aufsetzen und all die Abläufe und Telefonate noch einmal aufschreiben mit Datum, Gesprächspartner, gemachten Aussagen, natürlich auch schildern, dass du beim zweiten geforderten Antrag die Quittungen der Pflegebedürftigen aus Versehen verwechselt hast und noch einmal klarstellen, dass die Quittungen aus dem ersten angeblich verloren gegangen Antrag die massgeblichen sind für deinen Vater.
Dann würde ich auf die völlig unrichtigen Aussagen dieser Sachbearbeiterin eingehen.
also in etwa so: In dem Telefonat vom xxxx teilte mir Frau xxxxx mit,dass mir als Pflegeperson keine stundenweise Verhinderungspflege zusteht, auch nicht bei Erschöpfung und Überforderung oder notwendigen eigenen Arztbesuchen. Ich verweise dazu auf SGB XI §39 sowie auf die Vereinbarungen der Spitzenverbände der Krankenkassen
*hier die einzelnen Stellen einfügen, die ich dir schon in dem anderen Thread alle zitiert habe*
Am Schluß dann den Satz: ich fordere die Bearbeitung meines Antrages und einen schriftlichen, widerspruchsfähigen Bescheid, auf den ich ein Recht habe. Sollte dies nicht geschehen, behalte ich mir weitere rechtliche Schritte vor.
Dieses Schreiben dann an die Sachbearbeiterin UND den Vorgesetzten= Leiter der Pflegekasse schicken mit Einschreiben mit Rückschein.
Wenn die dann nicht reagieren , wie es sich gehört, kommst du sowieso nur noch mit einem Anwalt zu deinem Recht.
LG, Helena
P.S. die Aussage, dass dein Vater sich eine Pflegeperson suchen solle, die keine Verhinderungspflege beansprucht , also sie deinem Vater indirekt vorschreiben möchte,wer deinen Vater pflegen soll solltest du auch mit in das Schreiben aufnehmen.
Ergänzung zu meinem vorigen Beitrag:
Da dein Vater natürlich Leistungsempfänger gegenüber der Krankenkasse ist (ja auch für die Verhinderungspflege) muss das Schreiben natürlich auch in seinem Namen geschrieben und von ihm unterschrieben werden, es sei denn, du wärest offiziell seine gesetzliche Betreuerin.
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