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Ablehnung PS 3 für unsere Nina
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claudia C.
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BeitragVerfasst am: 11.03.2008, 17:07    Titel: Ablehnung PS 3 für unsere Nina Antworten mit Zitat

Hallo ihr Lieben!
Wir haben im Januar PS 3 für Nina beantragt und leider die Ablehnung erhalten!! Jetzt weiß ich nicht, ob sich der Widerspruch "rentiert" oder ich mir die Kraft für anderes behalten soll.
Hat jemand von euch für sein Kind mit ähnlicher Diagnose wie wir in dem Alter von 2 Jahren und 3 Monaten PS 3 bekommen?
Der Gutachter hat im Vorfeld keine großen Hoffnungen gemacht. Er meinte, später, wenn sie 12 Jahre wäre und noch immer gewickelt werden müßte, kämen mehr Punkte zusammen!

Über Infos wäre ich froh!
LG
Claudia

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Claudia und Toni mit Tochter Laura, geb. 2000 und Nina, geb. 2005 seit dem Sauerstoffmangel während der Geburt schwere Tetraparese, Schluckstörung, Strabismus, Refluxproblematik...
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angela
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BeitragVerfasst am: 11.03.2008, 17:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Claudia,

hast Du das Gutachten zu Hause? Wenn nicht, dann fordere es an. Dort kannst Du sehen, inwieweit die Zeiten für Dich stimmen.
Wenn Du Unstimmigkeiten zu Deinen Angaben findest, dann könnte sich ein Widerspruch vielleicht lohnen.

Ansonsten, Deine Nina ist 2 Jahre...da ist es schon sehr schwierig.
Probier es auf alle Fälle später, wenn sie 3 wird.

LG - Angela

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MichaelK
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BeitragVerfasst am: 11.03.2008, 17:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Claudia,

unser Lars hat seit dem 2. Lebensjahr die Pflegestufe III. Er hat zwar eine ganz andere medizinische Diagnose, aber von der Auswirkung her, dürfte es ja ähnlich sein. Wurden denn auch die Begleit und Wartezeiten zu den Therapien berücksichtigt ?
Hast du dir das Gutachten schicken lassen und verglichen? Diese Aussage, ab 12 Jahre kämen mehr Punkte zusammen, kann ich überhaupt nicht einordnen. Müssen etwa 11jährige gesunde Kinder noch gewickelt werden? Das wäre mir neu Smile

LG Michael

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Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
(Martin Luther King)
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ulrikes
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BeitragVerfasst am: 11.03.2008, 22:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo claudia C.,
selbstverständlich kann es sein, dass auch einem so jungen Kind die PS 3 zusteht - es kommt halt ganz auf den Pflegeaufwand an. Auch wenn die Abzugszeiten natürlich noch relativ hoch sind.
Aber pauschal die PS 3 für kleine Kinder zu verneinen, ist absolut unangebracht!
LG, Ulrike
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claudia C.
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BeitragVerfasst am: 11.03.2008, 22:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Angela,
das Gutachten unterscheidet sich nicht von dem des letzten Besuches, als wir im Herbst PS 2 bekamen: insgesamt 186 Minuten, also 126 Min. Grundpflege und 60 Min. hausw. Versorgung! Komisch ist, daß bei Mobilität nur ins. 37 Min. angerechnent werden, obwohl Nina sich fast nicht selbst zielgerichtet bewegen kann! Bei Gehen und Stehen steht : altersentsprechender Hilfbedarf, das ist doch seltsam, denn Nina kann sich überhaupt nicht zeilgerichtet bewegen, noch irgendwie aufrichten!!

Danke Dir


Hallo Michael,
Bei Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung werden uns 19 Minuten angerechnet (VÜ bei 3 x wöchtentlich). Wie ich oben schon erwähnte, weiß ich leider nicht, ob denn bei Mobilität evtl. mehr Punkte angerechnet werden müßten, da Nina sich nicht aufrichten bzw. zielgerichtet fortbewegen kann.
Leider kenne ich mich noch nicht so gut aus in Bezug auf Pflegegutachten und Punkteverteilung, das ist ja auch eine richtige Studie!!

Danke
LG Claudia

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claudia C.
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BeitragVerfasst am: 11.03.2008, 22:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Ulrike,
hab deinen Beitrag gerade gelesen. Ich finde, daß es sehr schwierig ist, die Gutachter, die eigentlich nur für kurze Zeit ins Haus kommen, von der Schwierigkeit der Pflege eines schwer behinderten Kindes zu überzeugen und das auch noch fachlich richtig auszudrücken. Auch finde ich, daß dieses Erstellen der Gutachten auch immer sehr subjektiv ist, was man hier im Forum an der Einstufung der Kinder ja sehen kann!

Danke Dir
Claudia

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ulrikes
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BeitragVerfasst am: 11.03.2008, 22:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo claudia C.,
sicherlich kann man eine gewisse Subjektivität nie ganz vermeiden, aber grundsätzlich haben alle Gutachter eigentlich recht eindeutige gesetzliche Vorgaben, welcher Hilfebedarf in welcher Form anzuerkennen ist.
Mit 126 Minuten Grundpflege fehlt natürlich sehr viel an der nötigen Minutenzahl zur PS 3 - das heißt nicht, dass sie euch sicher nicht zusteht sondern macht vor allem einen Widerspruch schwieriger.
Wurden euch die Essenszeiten ausreichend anerkannt? Wie ist es mit dem zusätzlichen Ankleiden bzw. Auskleiden und evt. Waschen, falls ihr zu Hause Voijta turnt? Die Transfers und das Tragen innerhalb der Wohnung wurden euch jedenfalls nicht ausreichend anerkannt. Für die Wegezeiten wurden euch jeweils 45 Minuten anerkannt - das erscheint mir wenig, es sei denn ihr wohnt tatsächlich zufällig ganz in der Nähe der Therapeuten. So können 'ne ganze Menge Minuten zusammenkommen.
Wieviele Minuten hast du denn für dich ermittelt? Wo fehlen die Zeiten im Gutachten? Und wie war es bei der letzten Einstufung, wurden da alle zeiten korrekt ermittelt? Dann müsste ja auch eine Verschlechterung eingetreten sein, die einen höheren Hilfebedarf nach sich zieht. Die Abzugszeiten haben sich in den wenigen Monaten ja nicht signifikant verringert.
LG, Ulrike
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claudia C.
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BeitragVerfasst am: 11.03.2008, 23:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Ulrike,
die Summe des Zeitbedarfs für die Ernährung ist 60 Minuten im Gutachten. Der Gutachter setzte 6 Mahlzeiten an. Eigentlich dauert bei uns eine Essenseinheit, nur Füttern ca. 40 Minuten; die kleine Menge, die Nina trinkt (ca. 300 ml tägl.) muß ihr in ca. 20 Versuchen über den Tag verteilt, mühsam gegeben werden! Ich denke, da müßten wir schon ansetzten, mehr Minuten zu bekommen!
An- und Auskleiden werden mit 5 x VÜ ( Mehrbedarf wg. Erschwernis Spastik, Abwehrhaltung) 15 Minuten geschrieben. Wir turnen Vojta 3 x tägl.
19 Minuten beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung. Zählen die Stunden selber auch mit (ich mache mit und bin ständig anwesend!)-
Fragen über Fragen....
Beim letzten Gutachten schauten wir nicht unbedingt auf die Minutenaufteilung, weil PS 2 durch war!!

Danke für deine Mühe
Claudia

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Angela&paul
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BeitragVerfasst am: 12.03.2008, 07:36    Titel: Antworten mit Zitat

hallo


paul hat ja ähnliche diagnosen(tetra und schluck) wir haben vorgestern die ps3 bewilligt bekommen. ich würde in wiederspruch gehen. für die ps3 ist es wichtig, das du nina in irgendeiner weise nachts pflegst(windelwechsel nach 22 uhr??) das ist die grundvoraussetzung für ps 3!

auszug aus michaelk´s pflegefibel:

3. Pflegebedürftige der Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftige) sind
Personen....
rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen....
! Achtung - Pflegebedarf in der Nacht muß im Pflegetagebuch dokumentiert werden !
Mit seinem Urteil vom 30.03.2000 (Az.: B 3 P 10/99 R) hat sich das
Bundessozialgericht (BSG) zu der Frage geäußert, wann ein nächtlicher Hilfebedarf
vorliegt, der die Pflegestufe III der Pflegeversicherung auslösen kann.
Dies ist demnach dann der Fall, wenn die Hilfeleistung objektiv zwischen 22.00 Uhr
und 6.00 Uhr notwendig sei, sie also aus pflegerischen Gründen nicht auf Zeitpunkte
davor oder danach verschoben werden könne. Dabei reiche es aus, wenn Hilfebedarf
bei einer der einschlägigen Verrichtungen grundsätzlich jede Nacht bestehe."

lg angela

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Moritz´98 , Lena´01 sprachent.verz., Paul´04 Teraspastik,Epilepsie,starke stato-motorische Entwicklungsstörung(stand eines 9 monati. Babys)
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claudia C.
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BeitragVerfasst am: 12.03.2008, 22:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Angela,
unser Gutachter hat sogar im Gutachten notiert, daß von 7 mal Windelwechseln 1 x nachts zwischen 22 und 6 Uhr gewickelt wird!
Ich glaube du hast Recht und wir legen Widerspruch ein!
Wie wurden bei euch die Minutenzahl verteilt?
Würde mich über Infos freuen, auch per pn!

Gute Nacht
Claudia

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