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Warum nicht Merkzeichen B?
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Beate 81
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BeitragVerfasst am: 08.03.2008, 14:34    Titel: Warum nicht Merkzeichen B? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

wir haben endlich den SBA bekommen. 50 Gdb und Merkzeichen H.
Ich hatte B mit beantragt, weil Nele ja mit ihrem einen Jahr sowieso nicht ohne Begleitung unterwegs sein kann.
Oder wurde das genau deswegen abgelehnt? Eben weil jedes Kind in dem Alter Begleitung braucht?

L.G. Beate

_________________
Nele 17.12.06; FG 28/0 SSW, schwere Asphyxie unter d. Geburt, Atemnotsyndrom, Hirnblutung 3° bds., HC mit VP-Shunt 4/07, Revision 12/11
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Annette Schmidt
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BeitragVerfasst am: 08.03.2008, 15:56    Titel: Re: Warum nicht Merkzeichen B? Antworten mit Zitat

Hallo Beate!

Beate 81 hat folgendes geschrieben:

wir haben endlich den SBA bekommen. 50 Gdb und Merkzeichen H.
Ich hatte B mit beantragt, weil Nele ja mit ihrem einen Jahr sowieso nicht ohne Begleitung unterwegs sein kann.
Oder wurde das genau deswegen abgelehnt? Eben weil jedes Kind in dem Alter Begleitung braucht


Widerspruch einlegen!!!!

Das Alter des Kindes ist ein sehr beliebtes Argument von Versorgungsämtern für die Nichtzuerkennung des B, aber das Alter spielt laut der Gutachterrichtlinien keine Rolle!

http://www.REHAkids.de/phpBB2/viewt.....light=berechtigung#538174

Das G würde ich gleich mit verlangen, da trifft das gleiche zu und jemand als hilflos anzuerkennen, aber im Straßenverkehr ist er es nicht, ist auch ein Widerspruch.

G: http://www.bmas.de/coremedia/genera.....altspunkte__gutachter.pdf
Punkt 30, ab Seite 144

Ab wann gilt der Ausweis? Wenn erst ab Antragsstellung, ebenfalls mit in den Widerspruch aufnehmen und rückwirkend ab Geburt verlangen, denn die ist ja anscheinend die Ursache.

Die Höhe des GdB erscheint mir auch zu niedrig, aber ist nicht steuerlich nebensächlich, solange das H vorliegt.

Zum GdB bei Entwicklungsstörungen:
Punkt 26.3. ab Seite 53

Lies mal hier (auch in den jeweiligen Links dort)
und suche Dir raus, was Du brauchst.
http://www.REHAkids.de/phpBB2/viewt.....topic.php?p=488948#488948

http://www.REHAkids.de/phpBB2/viewt.....850&highlight=#552850
http://www.REHAkids.de/phpBB2/viewt.....light=mittlerweile#526376

Liebe Grüße

Annette

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Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, chronische Depression, EM-Rentnerin, GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig
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Magdalena&Tomasz
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BeitragVerfasst am: 08.03.2008, 20:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Beate beck

kann nur das sagen was Annete schon sagte!
WIDERSPRUCH EINLEGEN Exclamation Exclamation Exclamation Exclamation Exclamation Exclamation Exclamation Exclamation Exclamation Exclamation Exclamation

LG
MAGDALENA Razz

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Magdalena&Bernd mit Tomasz (17/12/04) *26 08 09 "Die Leute haben Sterne, aber es sind nicht die gleichen (...) Du wirst Sterne haben, wie sie niemand hat (...)." Und wenn du dich getröstet hast, wirst du froh sein, mich gekannt zu haben" Jonathan 05/05/09
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Beate 81
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BeitragVerfasst am: 10.03.2008, 12:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

vielen Dank für eure Hilfe. Der Ausweis gilt ab Anbtragstellung, nämlich Oktober 06. Es steht aber drin, dass die Probleme seit Geburt vorliegen.
Werd mich mal durch die Links arbeiten.

L.G. Beate

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Beate 81
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BeitragVerfasst am: 10.03.2008, 13:43    Titel: Antworten mit Zitat

Liebe Annette,

ich muss noch mal ganz doof fragen.
Kann ich in den Widerspruch einfach schreiben, eben dass ich Widerspruch einlege und nach SGB IX zusätzlich die Merkzeichen B und G fordere?

Reicht das damit sie das nochmal prüfen?

L.G. Beate

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Annette Schmidt
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BeitragVerfasst am: 10.03.2008, 14:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Beate! (mein zweiter Vorname ist auch Beate Smile)

Sei mal so lieb und schreib mir auf, was im Bescheid steht (ohne persönliche Daten, halt die Diagnosen, worauf die sich beziehen und Begründungen), wenn es Dir hier zu öffentlich ist, per PN.
Hattest Du im Antrag ausdrücklich eine rückwirkende Anerkennung verlangt oder nicht, weil Du es nicht wusstest, dass das geht?

Ich versuche mal einen meiner Musterwidersprüche anzupassen, aber das ist einfacher, wenn ich weiß, worauf ich mich konkret beziehen muss. Wird aber nicht gleich, ich hab noch einige Sachen auf meiner Liste.

Ggf. erstmal pauschal Widerspruch einlegen, um die Frist zu wahren, sie beträgt einen Monat nach Zugang des Bescheides.

Briefkopf, Aktenzeichen nicht vergessen.......

Sehr geehrte...,

gegen ihren Bescheid vom... lege ich Widerspruch ein. Die Begründung
reiche ich nach.


Dann werde die Dir vermutlich mitteilen, bis wann sie eine begründung haben wollen.

Liebe Grüße

Annette

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Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, chronische Depression, EM-Rentnerin, GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig
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IngeH
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BeitragVerfasst am: 10.03.2008, 14:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
ich beantrage immer noch Akteneinsicht wenn ich widersprüche für meine Mandanten mache, dann kann ich nämlich (meistens) sehen, warum was abgelehnt wurde, das hilft bei der Argumentation, warum es doch zusteht.

Liebe Grüße

_________________
Liebe Grüße von Inge
mein besonderes Kind wurde 05.97 geboren und hat eine beinbetonte Tetraspastik ist ein Läufer aber hat keine Lautsprache, er hat noch 3 ebenso wunderbare jüngere Geschwister, die beiden Jüngsten mit AVWS
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Annette Schmidt
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BeitragVerfasst am: 10.03.2008, 15:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

IngeH hat folgendes geschrieben:

ich beantrage immer noch Akteneinsicht wenn ich widersprüche für meine Mandanten mache, dann kann ich nämlich (meistens) sehen, warum was abgelehnt wurde, das hilft bei der Argumentation, warum es doch zusteht.


Gute Idee, das werde ich mit für meine eigenen sozialrechtlichen Angelegenheiten vormerken. Da habe ich nie drüber nachgedacht, dass das Versorgungsamt ja auch eine Akte führt, ich war immer der Meinung, dass es nur das wäre, was im Bescheid steht. Embarassed
Aber stimmt , die Berufsgenossenschaft, mit der ich gerade zu tun habe, hat mir das von sich geschrieben, dass ich ein Anrecht auf Kenntnisnahme über die Befundberichte meiner Ärzte hätte, einen habe ich schon bekommen. Das trifft ja aufs gesamte Soizialrecht zu.

@ Beate:

Dann schreibe erstmal einen pauschalen Widerspruch wie oben vorgeschlagen und ergänze:

Um meinen Widerspruch begründen zu können, beantrage ich hiermit gemäß SGB 10, § 25 Akteneinsicht. Bitte senden mir Kopien der Ihnen vorliegende Unterlagen zu, deren Grundlage Sie den Bescheid erteilt haben.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__25.html

Liebe Grüße

Annette

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Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, chronische Depression, EM-Rentnerin, GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig
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Beate 81
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BeitragVerfasst am: 10.03.2008, 20:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

erstmal nochmal vielen Dank für eure Hilfe. Das ist wirklich super nett.

@ Annette Beate Smile : Ich habe ab Geburt beantragt und im Ausweis steht der Satz: Feststellungsmerkmale lagen schon ab 17.12.06 (Geburtstag) vor.

GdB beträgt 50.
Die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Zuerkennung von H als Merkzeichen im Ausweis werden festgestellt.

Die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Zuerkennung der folgenden beantragten Merkzeichen liegen nicht vor. B

Die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Zuerkennung weiterer Merkzeichen liegen nicht vor.

Als Behinderungen wurden berücksichtigt: Entwicklungsverzögerung

Bei der Berücksichtigten Behinderung Entwicklungsverzögerung handelt es sich um ein Leiden, das erfahrungsgemäß unter entsprechender ärztlicher Therapie zu einer Besserung des Gesundheitszustandes führen kann. Deshalb ist die Überprüfung Ihrer Schwerbehindertenangelegenheit zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen.

Die Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichen B liegen nicht vor. Bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln sind Sie infolge Ihrer Behinderung nicht regelmäßig auf Hilfe angewiesen.



Diagnosen stehen sonst keine drin, aber ich schreibe sie dir mal auf:

Frühgeborenes 28+0 SSW, GG 890 g
Schwere Asphyxie unter der Geburt
Atemnotsyndrom I-II°
Respiratorisches Versagen
Offener Ductus arteriosus, am 31.12.06 ligiert
Apikaler Ventrikelseptumdefekt
Intraventrikuläre Blutung III° beidseits mit
posthämorrhagischem Hydrocephalus, shuntversorgt seit 03.04.07
Perinatale Infektion
Hyperbilirubinämie bei Frühgeburt
Rezidivierende Apnoen und Bradykardien


Soweit ich weiss kriegt man doch allein für den shuntversorgten HC 30 GdB. Und der wurde anscheinend gar nicht berücksichtigt.

L.G. und vielen, vielen Dank Beate

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Annette Schmidt
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BeitragVerfasst am: 10.03.2008, 20:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Beate!

Beate 81 hat folgendes geschrieben:
@ Annette Beate Smile


Smile

Zitat:
Ich habe ab Geburt beantragt und im Ausweis steht der Satz: Feststellungsmerkmale lagen schon ab 17.12.06 (Geburtstag) vor.

GdB beträgt 50.
Die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Zuerkennung von H als Merkzeichen im Ausweis werden festgestellt.


H ab Geburt bedeutet in dem Fall, dass Ihr für 2006 und 2007 die Steuerfreibeträge geltend machen könnt. Auch für 2006, die Freibeträge sind immer Jahresbeträge und werden nicht anteilig gekürzt, theoretisch reicht ein einziger Tag aus, um den gesamten Freibetrag beanspruchen zu können.

http://www.REHAkids.de/phpBB2/viewt.....topic.php?p=488948#488948
Details dazu und was sonst noch zu beachten ist hier im 2. Teil:

http://www.REHAkids.de/phpBB2/viewt.....ight=grundlegendes#274330

Zitat:

Bei der Berücksichtigten Behinderung Entwicklungsverzögerung handelt es sich um ein Leiden, das erfahrungsgemäß unter entsprechender ärztlicher Therapie zu einer Besserung des Gesundheitszustandes führen kann. Deshalb ist die Überprüfung Ihrer Schwerbehindertenangelegenheit zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen.


Das ist in der Tat so, deswegen werden Ausweise zunächst immer befristet ausgestellt und erst dann unbefristet, wenn keine Besserung zu erwarten ist.

Zitat:
Die Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichen B liegen nicht vor. Bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln sind Sie infolge Ihrer Behinderung nicht regelmäßig auf Hilfe angewiesen.

Die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Zuerkennung der folgenden beantragten Merkzeichen liegen nicht vor. B


Ach nee.... Da kennt mal wieder jemand seine Arbeitsrichtlinien nicht, außerdem ist es paradox, jemanden als hilfslos anzuerkennen, ihm aber keine Begleitung zuzugestehen!

Siehe meine Links zum B weiter oben, ich füge sie noch mal ein.
http://www.REHAkids.de/phpBB2/viewt.....ght=r%FCckwirkende#538174
http://www.REHAkids.de/phpBB2/viewt.....hlight=merkzeichen#524780

Zitat:
Diagnosen stehen sonst keine drin,


Steht da nicht drin, auf Basis welcher Berichte sie beurteilt haben? Bei uns stand das drin. Da würde ich wirklich mal Akteneinsicht beantragen.

Bei uns stellte sich nämlich nach 10 Monaten, als ich mich beim Amtsleiter beschwert habe, heraus das der Sachbearbeiter weder das amtsärztliche Diagnosegutachten noch den Bericht der Kinderpsychiaterin angefordert hatte, obwohl da die beiden wichtigsten Berichte waren. Evil or Very Mad

Zitat:
Aber ich schreibe sie Dir mal auf: Frühgeborenes 28+0 SSW, GG 890 g
Schwere Asphyxie unter der Geburt
Atemnotsyndrom I-II°
Respiratorisches Versagen
Offener Ductus arteriosus, am 31.12.06 ligiert
Apikaler Ventrikelseptumdefekt
Intraventrikuläre Blutung III° beidseits mit
posthämorrhagischem Hydrocephalus, shuntversorgt seit 03.04.07
Perinatale Infektion
Hyperbilirubinämie bei Frühgeburt
Rezidivierende Apnoen und Bradykardien


Das sind die Erstdiagnosen? Was bedeutet das konkret im Alltag, welche Probleme hat Deine Tochter und wie sind die ausgeprägt, wie stark ist die Entwicklungsverzögerung?
Es liest sich von den Diagnosen her ziemlich schwerwiegend, aber ich kenne mich damit nicht aus.

Zitat:
Soweit ich weiss kriegt man doch allein für den shuntversorgten HC 30 GdB. Und der wurde anscheinend gar nicht berücksichtigt.


Die Einzel-GdB werden nicht addiert.
http://www.bmas.de/coremedia/genera.....altspunkte__gutachter.pdf
Punkt 19 Seite 33.

Liebe Grüße

Annette

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Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, chronische Depression, EM-Rentnerin, GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig
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