Verfasst am: 08.03.2008, 14:31 Titel: Mal wieder nicht gewusst: Befreiung von Zuzahlung
Hallo ihr Lieben, habs mal wieder nicht gewußt.
Ich hab neulich die Abrechnungen für die KG & Ergo Therapien (06 und 07) eingereicht, da ich ja vorher nicht wußte, dass die auch von der KK übernommen werden.
Nun hab ich von der KK ein Schreiben bekommen, in dem sie mich wegen der Befreiung aufmerksam gemacht haben....
Ich Rede von 2% bzw.1%(cronisch Krank) des Bruttolohnes....
Ich lieg schon lange lange Zeit darüber ( Eigenanteil)...
Wenn ich die Befreiung nun beantrage, ist das auch Rückwirkend möglich?? Ich frage, weil, wenn ich jetzt auch noch mind. 5 Euro pro Therapiefahrt selber tragen muss ( KG insgesamt ohne dieses Jahr 176 Fahrten a 11km und 32 kg Fahrten a 8,5 km), dann kann ich mir das Ganze im Prinzip auch sparen.
Vielen lieben Dank im voraus, für eure Bemühungen.
LG
Alex _________________ Meine Kids:
Marcel (11/89), Darya (08/96), Kiyan (04/98) und Kaywan (06/05) Kaywan mit:
- Hypoplastisches Linksherzsyndrom
wenn du über der zumutbaren Belastung liegst mit den Zuzahlungen, bekommst du doch mit der Befreiung das zuviel gezahlte zurückerstattet und Zuzahlungen bei Fahrtkosten mußt du dann auch nicht mehr leisten.
LG Michael _________________ Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
(Martin Luther King)
Wenn ich die Befreiung nun beantrage, ist das auch Rückwirkend möglich??
Wenn die Krankenkasse Dich von sich aus darauf aufmerksam gemacht hat, denke ich, sie wird dann auch rückwirkend erstatten. Die Rückerstattung auf jeden Fall schriftlich beantragen, dagegen könnest Du dann bei Bedarf Widerspuch einlegen und Dich hierauf berufen:
Schreibe, dass Dir das mit der Zuzahlungsbegrenzung nicht bekannt war und Dich bisher auch keiner aufgeklärt hat.
Zu den Zuzahlungen zählen z.B. auch die Praxisgebühr bei ersten Arzt- oder Zahnarztbesuch im Quartal, Zuzahlungen für Medikamente, Krankenhausbehandlung... und zwar gilt die Begrenzung für die gesamte Familie, d.h. es werden die Zuzahlungen aller Familienmitglieder addiert und die dürfen eben nur 2 bzw. 1 % des Bruttoeinkommens betragen (also nicht 2 oder 1% pro Person, sondern insgesamt). Insofern könnte es sich schon lohnen, weil Du selber ja sicher auch solche Kosten hast.
Mein Mann hat damals die KK per Kontaktformular angeschrieben, die haben ihn zurückgerufen und das gleich am PC eingetragen und ausgerechnet, wieviel wir maximal zahlen müssen. Unser Sohn erfüllte alle Voraussetzungen, in dem Fall war keine extra Bestätigung vom Arzt notwendig.
Liebe Grüße
Annette _________________ Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, chronische Depression, EM-Rentnerin, GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig
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