Habe mal eine Frage an euch. Folgende Situation: Der Mann einer Bekannten ist vor einigen Wochen an Krebs gestorben. Er wurde vor seinem Tod zwei Wochen stationär im KH behandelt, dann aber nach Hause (zum Sterben) entlassen.
Seine Frau hat nun das KH gebeten, ihr den Arztbrief über den stationären Aufenthalt im KH zukommen zu lassen, aber irgendwie wollen die nicht.
Nun ist es ja generell so, dass einem diese Arztbriefe rechtlich zustehen und man einen Anspruch darauf hat, wenigstens eine Kopie zu bekommen, oder?!
Ist das ebenso der Fall, wenn das KH schon weiß, dass der Patient in Kürze sterben wird? Oder besteht dann keine Pflicht mehr, einen Abschlussbericht zu verfassen?
Ganz klar gefragt: Hat die Frau des Verstorbenen ein Recht darauf, diesen Arztbrief zu erhalten oder erlischt dieses Recht durch den Todesfall?
Versteht ihr, was ich meine? Kann mir jemand weiterhelfen?
Ganz liebe Grüße, Ella _________________ 'Urteile nie über einen Menschen, ehe du nicht eine Meile in seinen Mokkasins gelaufen bist.'
(Indianerweisheit)
Hat der Mann die Schweigepflicht gegenüber seiner Frau aufgehoben?
Wenn sie keinen Erfolg hat, dann könnte vielleicht ein Anwalt oder Hausarzt Einsicht beantragen, bzw. der HA müsste sowieso Kopien bekommen, wenn er sie anfordert.
Ich habe übrigens, 8 Jahre nach dem Tod meiner Mutter, mit viel Verhandeln und Begründen einige Arztbriefe aus den Kliniken bekommen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Ich glaube, schriftlich existiert da nichts darüber, ob die Schweigepflicht aufgehoben wurde (habe das auch noch nie gehört).
Sie war halt immer mit im KH und an seiner Seite, vor allem bei Arztgesprächen waren sie eigentlich immer zu Zweit.
Einige Wochen nach seinem Tod kamen einige Arztbriefe über ambulante Bahandlungen und die Ankündigung, dass der Bericht über den stationären Aufenthalt folgen würde.
Was dann aber nicht der Fall war.
Für sie wäre es sehr wichtig, diese Schriftstücke zu bekommen, da er sehr unerwartet starb und es ihr beim Verarbeiten helfen würde, wie sie sagt.
Das KH hat auf mehrfache, sehr höfliche Anfragen reagiert, indem es einfach die bereits vorhandenen Arztbriefe nochmal versandte.
Nur eben nicht den über den stationären Aufenthalt.
8 Jahre ! Meine Güte, das ist ja unglaublich!!
Ganz liebe Grüße, Ella _________________ 'Urteile nie über einen Menschen, ehe du nicht eine Meile in seinen Mokkasins gelaufen bist.'
(Indianerweisheit)
das ist so nicht ganz richtig. Im Falle des Todes eines Patienten geht das Einsichtsrecht in die Behandlungsunterlagen auf die Erben über und diese können das Anfertigen vollständiger Kopien (Auf ihre Kosten) verlangen. Der Arzt kann sich allenfalls darauf berufen, dass die Herausgabe nicht dem Willen des Verstorbenen entspricht, muss sies dann aber - im Falle eines Falles - auch beweisen. Das Verhalten ist doch nicht wirklich untypisch: Wo immer Ärzte glauben oder befürchten - ob nun zu Recht oder nicht, dass irgendetwas auf sie "zukommen" könnte, wird gerade bei den Behandlungsunterlagen erstmal "gemauert" bis zum geht nicht mehr. Also einfach dranbleiben, im Zweifel muss Einsichtgewährt werden.
Liebe Grüße
Bernd _________________ Magdalena&Bernd mit Tomasz (17/12/04) *26 08 09 "Die Leute haben Sterne, aber es sind nicht die gleichen (...) Du wirst Sterne haben, wie sie niemand hat (...)." Und wenn du dich getröstet hast, wirst du froh sein, mich gekannt zu haben" Jonathan 05/05/09
dann lasst es den Hausarzt versuchen und den Abschlußbericht anfordern.
Ja, es hat 8 Jahre gedauert, und jede Klinik hat immer wieder auf die Schweigepflicht verwiesen zum Schutze der Patientin. Daß ich Erbin war, war kein Argument. Schweigepflicht stand immer an erster Stelle.
Die Hausärztin hatte übrigens nur sehr wenige Berichte erhalten-vielleicht war es damals auch noch nicht so üblich--, und erst als ich einem älteren Psychiater klar gemacht hatte, daß es bei Allem auch um mich geht, daß ich diese Schriftstücke für meine Aufarbeitung mit dem Tod und dem Leben meiner Mutter wichtig sind, wurden mir Kopien der Unterlagen zu gesandt.
Ich hoffe, Deine Bekannte hat die Kraft, sich durch zu setzen.
danke für eure Tipps .
Ich werde das mal so weitergeben und denke, dass es ihr schon mal sehr hilfreich ist zu wissen, dass sie da weiterkämpfen kann und Hoffnung auf Erfolg besteht.
Und wenn sich weiterhin nichts tut, kann sie ja auch noch den Hausarzt einschalten.
Da es ihr enorm wichtig ist, die Unterlagen zu erhalten, um das Erlebte aufzuarbeiten (was sie den Ärzten auch gesagt hat), denke ich schon, dass sie da weiter am Ball bleiben wird.
Ganz liebe Grüße, Ella _________________ 'Urteile nie über einen Menschen, ehe du nicht eine Meile in seinen Mokkasins gelaufen bist.'
(Indianerweisheit)
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