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Nachteilsausgleich (Land Sachsen) nicht rückwirkend !
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Mareen
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BeitragVerfasst am: 05.03.2008, 18:14    Titel: Nachteilsausgleich (Land Sachsen) nicht rückwirkend ! Antworten mit Zitat

Hallo Ihr,

ich habe zwar schon gelesen daß der NTA erst ab dem Monat der Antragstellung gezahlt wird (falls er bewilligt wird), aber da wir den Behindertenausweis schon vor über 15 Monaten beantragt haben (und nun einen Bescheid mit 100% bekommen haben) und uns keiner darauf hingewiesen hat einen NTA- Antrag stellen zu können müsste man uns eigentlich den NTA rückwirkend auszahlen. Denn hier in Leipzig wurde im zuständigen Amt für Familie und Soziales alles auf EDV umgestellt und dadurch hat sich die Bearbeitung aller Anträge beträchtlich verzögert. Die lange Bearbeitungszeit ist also nicht unsere Schuld. Ich empfinde das als ungerecht. Ich weiss das ist denen egal. Habe ich wirklich keine Möglichkeit den NTA rückwirkend zu bekommen? Man könnte auch leicht denken, das Amt hat mit einer gewissen Berechnung die Bearbeitung in die Länge gezogen. Findet ihr nicht?

Danke für alle Antworten! Ich bin ganz schön geknickt weil ich das Geld nicht bekomme.... ich brauch es ziemlich dringend. Crying or Very sad
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JaninaK
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BeitragVerfasst am: 05.03.2008, 18:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!
Ich weiß nicht, wie es in Leipzig ist, aber normaler Weise wird erst ab Antragsstellung bezahlt. Denn sich zu informieren, welches Geld einem zusteht, ist ja unsere Sache, auch wenn`s schön wäre, wenn einem die Ämter gleich über alles bescheid geben...
Zahlt bei Euch auch der LWV? Hier beim LWV ist es sogar so, daß die erst zahlen, wenn das ärztliche Gutachten da ist (und auf das warten wir seit ÜBER 5 MONATEN!!), egal wann der Antrag auf Blindengeld eingegangen ist. Allerdings soll das gar nicht rechtlich sein. Man hat also große Chancen bei einer Klage durchzukommen, hab ich gehört.
Bei Euch gibt es doch sicher eine Blindenvereinigeung. Solche Vereinigungen haben oft Rechtsberater oder sogar Rechtsanwälte, ruf doch mal an und frag nach. Der VDK kennt sich wohl (zumindest hier) auch gut mit dem Blindenrecht aus.

Viel Erfolg, Janina

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Nele (`06), massiver Hirnschaden dadurch Schluckstörung mit PEG, Wahrnehmungstörungen, schwerste ICP, gesetzl. blind, Epilepsie, Apnoen, PS 3, nachts 12 Std. Pflegedienst

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Annette Schmidt
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BeitragVerfasst am: 05.03.2008, 18:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

JaninaK hat folgendes geschrieben:
Denn sich zu informieren, welches Geld einem zusteht, ist ja unsere Sache, auch wenn`s schön wäre, wenn einem die Ämter gleich über alles bescheid geben...


Dazu sind die Kostenträger (Ämter, Krankhenkassen....) laut SGB 1, Paragraph 13-15 gesetzlich verpflichtet!!!!!

http://www.REHAkids.de/phpBB2/ftopic33042.html

Durch die lange Bearbeitungsdauer, die im Übrigen so nicht zulässig ist, weil man bereits nach 6 Monaten, beim Widerspruch sogar schon nach 3 Monaten Untätigkeitsklage einlegen kann, habt Ihr unverschuldet behinderungsbedingte Nachteile und die darf es laut Grundgesetz Artikel 3 nicht geben.

Mareen, mich würde noch interessieren, ab wann der Ausweis gültig ist und ob Dein Kind außer Bl weitere Merkzeichen bekommen hat.

Liebe Grüße

Annette

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Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, chronische Depression, EM-Rentnerin, GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig
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MichaelK
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BeitragVerfasst am: 05.03.2008, 19:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Mareen,

ich nehme mal an, du meinst den Nachteilsausgleich für schwerstbehinderte Kinder (77€), den es im sächsischen Landesblindengeldgesetz gibt. Voraussetzung G.d.B. = 100.

Leider ist es hier wie beim Pflegegeld, Der Anspruch auf Leistungen nach diesem Gesetz entsteht mit dem ersten Tag des Monats, in dem die Voraussetzungen erfüllt sind, frühestens jedoch mit dem ersten Tag des Antragsmonats.

Ich hatte damals vom SPZ in Chemnitz den Tipp bekommen und den Antrag gleich mit 6 Monaten gestellt, die Leistung wird aber erst ab 1 Jahr gewährt.

Ich finde es auch sehr ungerecht, dass man nicht von amtswegen darauf hingewiesen wird, zumal es ja das gleiche Amt ist, dass auch den SBA ausstellt.

http://www.revosax.sachsen.de/Detai.....tails.do?sid=659645849838

LG Michael

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Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
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angela
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BeitragVerfasst am: 05.03.2008, 20:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Mareen,

ja - das ist in eurem Fall mehr als ärgerlich! Confused
Ich hatte heute durch Zufall die Unterlagen von Franz in der Hand, und war auch erstaunt, daß ich beide Sachen zeitgleich beantragt habe, also SBA UND den NTA.
Aber sicher hab ich das auch nur gemacht, weil ich durch Eric wußte, daß es diesen NTA bei 100% gibt. Und ich einfach mal ins "blaue" geschossen hatte, denn ich wußte ja nicht im Vorfeld wieviel Prozent Franz bekommen wird.

Ich denke auch, daß Du da gar nix machen kannst - also Nachzahlung wirds sicher nicht geben. Zumal die dann ja auch Zinsen zahlen müßten...
Hast Du JETZT wenigstens den Antrag gestellt?

LG - Angela

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MichaelK
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BeitragVerfasst am: 05.03.2008, 20:04    Titel: Antworten mit Zitat

Übrigens wird hier das Pflegegeld nicht angerechnet, falls die Frage noch auftauchen sollte. Ich hab 3 mal beim Amt für Fam. und Soziales nachgefragt. Angerechnet wird nur beim Blindengeld selbst.

...richtig @Angela?

LG Michael

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angela
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BeitragVerfasst am: 05.03.2008, 20:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Michael,

genau, Pflegegeld wird NICHT mit angerechnet beim Nachteilsausgleich (NTA).

Die 77€ gibt es cash aufs Konto - bis zum 18. Geburtstag des Kindes. Wink

LG - Angela

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JaninaK
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BeitragVerfasst am: 05.03.2008, 21:37    Titel: Antworten mit Zitat

Annette: Gut zu wissen!


Dann war`s wohl nicht das Blindengeld, daß gemeint war Confused
Hab noch nie was von NTA gehört, kann mich einer aufklären?


LG, Janina

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BeitragVerfasst am: 06.03.2008, 08:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Janina,

im Land Sachsen läuft der Nachteilsausgleich unter "Landesblindengeld". Alle Kinder, die in ihrem SBA 100% stehen haben, haben Anspruch auf 77€/Monat.
Natürlich erst nach Antragstellung...
Es hat nichts mit dem üblichen Blindengeld zu tun, wird aber (der Einfachheit halber?) unter diesem Namen hier geführt.

Ob auch andere Bundesländer das haben, weiß ich nicht.

LG - Angela

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BeitragVerfasst am: 06.03.2008, 10:14    Titel: Antworten mit Zitat

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