ich habe zwar schon gelesen daß der NTA erst ab dem Monat der Antragstellung gezahlt wird (falls er bewilligt wird), aber da wir den Behindertenausweis schon vor über 15 Monaten beantragt haben (und nun einen Bescheid mit 100% bekommen haben) und uns keiner darauf hingewiesen hat einen NTA- Antrag stellen zu können müsste man uns eigentlich den NTA rückwirkend auszahlen. Denn hier in Leipzig wurde im zuständigen Amt für Familie und Soziales alles auf EDV umgestellt und dadurch hat sich die Bearbeitung aller Anträge beträchtlich verzögert. Die lange Bearbeitungszeit ist also nicht unsere Schuld. Ich empfinde das als ungerecht. Ich weiss das ist denen egal. Habe ich wirklich keine Möglichkeit den NTA rückwirkend zu bekommen? Man könnte auch leicht denken, das Amt hat mit einer gewissen Berechnung die Bearbeitung in die Länge gezogen. Findet ihr nicht?
Danke für alle Antworten! Ich bin ganz schön geknickt weil ich das Geld nicht bekomme.... ich brauch es ziemlich dringend.
Hallo!
Ich weiß nicht, wie es in Leipzig ist, aber normaler Weise wird erst ab Antragsstellung bezahlt. Denn sich zu informieren, welches Geld einem zusteht, ist ja unsere Sache, auch wenn`s schön wäre, wenn einem die Ämter gleich über alles bescheid geben...
Zahlt bei Euch auch der LWV? Hier beim LWV ist es sogar so, daß die erst zahlen, wenn das ärztliche Gutachten da ist (und auf das warten wir seit ÜBER 5 MONATEN!!), egal wann der Antrag auf Blindengeld eingegangen ist. Allerdings soll das gar nicht rechtlich sein. Man hat also große Chancen bei einer Klage durchzukommen, hab ich gehört.
Bei Euch gibt es doch sicher eine Blindenvereinigeung. Solche Vereinigungen haben oft Rechtsberater oder sogar Rechtsanwälte, ruf doch mal an und frag nach. Der VDK kennt sich wohl (zumindest hier) auch gut mit dem Blindenrecht aus.
Denn sich zu informieren, welches Geld einem zusteht, ist ja unsere Sache, auch wenn`s schön wäre, wenn einem die Ämter gleich über alles bescheid geben...
Dazu sind die Kostenträger (Ämter, Krankhenkassen....) laut SGB 1, Paragraph 13-15 gesetzlich verpflichtet!!!!!
Durch die lange Bearbeitungsdauer, die im Übrigen so nicht zulässig ist, weil man bereits nach 6 Monaten, beim Widerspruch sogar schon nach 3 Monaten Untätigkeitsklage einlegen kann, habt Ihr unverschuldet behinderungsbedingte Nachteile und die darf es laut Grundgesetz Artikel 3 nicht geben.
Mareen, mich würde noch interessieren, ab wann der Ausweis gültig ist und ob Dein Kind außer Bl weitere Merkzeichen bekommen hat.
Liebe Grüße
Annette _________________ Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, chronische Depression, EM-Rentnerin, GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig
ich nehme mal an, du meinst den Nachteilsausgleich für schwerstbehinderte Kinder (77€), den es im sächsischen Landesblindengeldgesetz gibt. Voraussetzung G.d.B. = 100.
Leider ist es hier wie beim Pflegegeld, Der Anspruch auf Leistungen nach diesem Gesetz entsteht mit dem ersten Tag des Monats, in dem die Voraussetzungen erfüllt sind, frühestens jedoch mit dem ersten Tag des Antragsmonats.
Ich hatte damals vom SPZ in Chemnitz den Tipp bekommen und den Antrag gleich mit 6 Monaten gestellt, die Leistung wird aber erst ab 1 Jahr gewährt.
Ich finde es auch sehr ungerecht, dass man nicht von amtswegen darauf hingewiesen wird, zumal es ja das gleiche Amt ist, dass auch den SBA ausstellt.
LG Michael _________________ Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
(Martin Luther King)
ja - das ist in eurem Fall mehr als ärgerlich!
Ich hatte heute durch Zufall die Unterlagen von Franz in der Hand, und war auch erstaunt, daß ich beide Sachen zeitgleich beantragt habe, also SBA UND den NTA.
Aber sicher hab ich das auch nur gemacht, weil ich durch Eric wußte, daß es diesen NTA bei 100% gibt. Und ich einfach mal ins "blaue" geschossen hatte, denn ich wußte ja nicht im Vorfeld wieviel Prozent Franz bekommen wird.
Ich denke auch, daß Du da gar nix machen kannst - also Nachzahlung wirds sicher nicht geben. Zumal die dann ja auch Zinsen zahlen müßten...
Hast Du JETZT wenigstens den Antrag gestellt?
LG - Angela _________________ unsere Vorstellung: hier
Angela mit Eric (*93) und Franz (*98);
beide Dravet-Syndrom
Übrigens wird hier das Pflegegeld nicht angerechnet, falls die Frage noch auftauchen sollte. Ich hab 3 mal beim Amt für Fam. und Soziales nachgefragt. Angerechnet wird nur beim Blindengeld selbst.
...richtig @Angela?
LG Michael _________________ Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
(Martin Luther King)
im Land Sachsen läuft der Nachteilsausgleich unter "Landesblindengeld". Alle Kinder, die in ihrem SBA 100% stehen haben, haben Anspruch auf 77€/Monat.
Natürlich erst nach Antragstellung...
Es hat nichts mit dem üblichen Blindengeld zu tun, wird aber (der Einfachheit halber?) unter diesem Namen hier geführt.
Ob auch andere Bundesländer das haben, weiß ich nicht.
LG - Angela _________________ unsere Vorstellung: hier
Angela mit Eric (*93) und Franz (*98);
beide Dravet-Syndrom
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