Verfasst am: 05.03.2008, 12:24 Titel: §35a und Zuzahlungen
Hallo,
wir möchten jetzt einen Antrag auf Übernahme der Autismustherapie stellen.
Wie hoch sind dabei die Zuzahlungen? Denn wenn wir da auch noch Zuzahlen müssen, brauchen wir den Antrag gar nicht erst stellen. Bei unserer kleinen Tochter mussten wir schon ca. 50€ monatlich dazuzahlen, sie besuchte im Rahmen der Eingliederungshilfe einen heilpädagogischen Hort. Das wurde auch nach §35a bewilligt. Wonach richten sich die Zuzahlungen und wie hoch sind sie höchtens? Denn Männe hat jetzt ein höheres brutto aber wir haben nicht mehr netto, da die Lohnerhöhung von der Schulgelderhöhung gleich "aufgefressen" wurde.
LG Ina _________________ Dana geb.1994, HFA- Autistin, Sehbehindert 20% Sehkraft mit imlant. Kunstlisen bds),kombinierte beidseitige Schwerhörigkeit (auf einem Ohr taub)
Mara geb.1997, Aortaerweiterung d. Herzklappenfehlbildung, ADHS
unser Sohn hatte bis letztes Jahr Autismustherapie in Bremen und unsere Kosten wurden auch über die Eingliederungshilfe abgewickelt. Also keine ! Zuzahlung.
L.G. Heike _________________ Heike, Uwe, Marc (1995) Asperger Autismus(F84.5), Epilepsie, Hyperkinetische Störung des Sozialverhaltens (F84.5), Neurodermitis;seit 2007 in einer Wohngruppe der Mansfeld-Löbbecke Stiftung in Goslar, Anica (1997) gesund, Sternenkind Luca *+13.07.2001(Anencephalus 17.SSW) und Nesthäkchen Finjas (2005) Neurodermitis und unser schönstes Geschenk
Annette _________________ Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, chronische Depression, EM-Rentnerin, GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig
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