also: ich hab auf dem finanzamt angerufen. die dame war sehr nett, war bestimmt die selbe wie bei dir tanja sie erklärte mir aber das geschwister nicht abgeholt werden dürfen vom kiga! nur wenn ich anschließend max hole
ausserdem müsse ich mich bei der versicherung erkundigen, das die uns dann nicht umstufen? hä? ich dachte einfach wir bleiben weiter versicherungsnehmer und max wird nur halter? geht das nicht? _________________ Liebe Grüße, Michaela
"Ja, ich lebe in meiner eigenen Welt. Das ist okay, da bin ich wer!"
komisch...da hab ich von unserem FA ja eine ganz andere Aussage bekommen...
Die Versicherung hat sich bei uns nicht geändert - Luca ist zwar als Halter eingetragen, aber Versicherungsnehmer bin ich...
LG, Heike _________________ Heike(*75) mit Luca(*03,Hypophyseninsuffiziens, stark hypoton, geistig retardiert und allg. Entwicklungsverzögerung - ohne Diagnose)Lena (`95) und Tobias (`97) an der Hand und Bea (*12/01 †11/02 Hypophyseninsuffiziens)) im Herzen
2. Kfz-Steuerermässigung oder Kfz-Steuerbefreiung
2.1 Personen, deren Behindertenausweise die Merkmale "aG", "H" oder "Bl" tragen, werden von der Kfz-Steuer befreit. Dies geschieht zusätzlich zur Freifahrtberechtigung mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
2.2. Schwerbehinderte mit dem Merkmal "G" können auf Antrag eine Kfz-Steuermäßigung von 50 % beantragen, wenn sie auf die unentgeltliche Beförderung im ÖPNV verzichten.
2.3 Im Falle einer Steuerermässigung/Steuerbefreiung ist das Fagrzeug auf den Schwerbehinderten zuzulassen, dies kann auch eine geschäftsunfähige Person, z.B. ein Kind sein.
2.4. Die Inanspruchnahme von Steuerermässigung/Steuerbefreiung ist im Kraftfahrzeugschein vom Finanzamt zuvermerken.
2.5. Das Kfz darf dann nur noch zu Fahrten eingesetzt werden, die im Zusammenhang mit der Beförderung des Behinderten oder seiner Haushaltsführung stehen. Eine anderweitige, insbesondere gewerbliche Nutzung ist steuerschädlich und erfüllt den Straftatbestand der Steuerhinterziehung ! (Gilt auch zB. für Fahrten des nichtbehinderten Ehegatten zur Arbeit).
2.6. Erfolgt eine Umschreibung eines Kfz z.B. von den (nichtbehinderten) Eltern auf ein schwerbehindertes Kind, so besteht nach vorheriger Rücksprache mit der Haftpflichtversicherung die Möglichkeit, Schadenfreiheitsrabatte weiterzuführen. In diesem Falle ist der Behinderte "Halter", der Schadenfreiheitsberechtigte jedoch "Versicherungsnehmer".
2.7. Automobilclubs (zB. ADAC) räumen schwerbehinderten Kfz-Haltern einen 50%igen Beitragsnachlasss ein.
Zitat:
Kraftfahrzeugsteuerbefreiung 100 %
Personenkreis: Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen H (hilflos) , BI (blind)
aG (außergewöhnlich gehbehindert) Versorgungsberechtigte ("Kriegsbeschädigt", VB oder EB im Ausweis). Die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung wird in diesen Fällen nur erteilt, wenn die Voraussetzungen dazu bereits am 31. Mai 1979 erfüllt waren oder der Berechtigte sie nur deswegen nicht erfüllte, weil er zu diesem Zeitpunkt im Beitrittsgebiet wohnte.
Die vollständige Kraftfahrzeugsteuerbefreiung kann neben der "Freifahrt" beansprucht werden. Die Behinderten, die das Merkzeichen H, BI oder aG im Ausweis haben, können beim Finanzamt die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung auch ohne Beiblatt allein mit dem Schwerbehindertenausweis beantragen. Sind diese Merkzeichen nicht im Ausweis, so benötigen die übrigen anspruchsberechtigten Behinderten zur Antragstellung das Ausweis-Beiblatt mit Wertmarke.
Das Fahrzeug, für das der Behinderte Steuerermäßigung/-befreiung beantragt, muss auf seinen Namen zugelassen sein. Dies ist auch bei Minderjährigen möglich. Die Steuerbefreiung/-ermäßigung wird nur für ein Fahrzeug gewährt. Es darf nur vom Behinderten, von anderen Personen nur in seinem Beisein gefahren werden. Ausnahme: Fahrten im Zusammenhang mit dem Transport des Behinderten (z. B. Rückfahrt ohne Behinderten von dessen Arbeitsstelle zu dessen Wohnung) oder für seine Haushaltsführung (z. B. Fahrt zum Einkauf, zum Arzt usw.). Werden Güter (ausgenommen Handgepäck) oder entgeltlich Personen (ausgenommen gelegentliche Mitfahrer, Fahrgemeinschaften) befördert, erlischt die Steuerermäßigung/-befreiung.
Wenn der Behinderte kein weiteres Fahrzeug hält, kann die Steuerermäßigung/-befreiung auch für ein Wohnmobil gewährt werden.
Sind mehrere Schwerbehinderte, die alle als Einzelne die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung/-ermäßigung als Behinderte erfüllen, gemeinsam Halter eines Kraftfahrzeugs und hat keiner dieser Behinderten ein weiteres Fahrzeug, so kann für das Fahrzeug Steuerermäßigung in Höhe von 50 % beantragt werden. Steuerbefreiung kann nur gewährt werden, wenn alle Behinderten als Einzelne die Voraussetzungen dazu erfüllen.
Ist ein Personenkraftwagen bereits steuerfrei, weil er schadstoffarm ist, gelten die Nutzungsbeschränkungen nicht. Die Behinderten sollten in diesem Falle überlegen, ob sie lieber die "Freifahrt" beanspruchen. Dann entfiele allerdings die Beitragsermäßigung bei Kfz-Haftpflichtversicherung
_________________ LG
Anja+ Felix
8 Jahre frühkindlicher Autismus mit v.a Intelligenzminderung ,bronchial Astma, Infekt Krämpfe,hypoton aber ein Sonnenschein
und Julia 2,5 Jahre hypoton, globale Entwicklungsverzögerung
Bei uns war`s wie bei Heike: die Versicherung läuft immer noch auf Martin. Nur Halter ist Lukas.
Und dass Du gerade Deine Kleine aus dem KiGa abholst und danach nicht Max oder wie rum auch immer - wer sollte das kontrollieren?!?!?
Wir fahren nun seit gut vier Jahren in der Weltgeschichte rum - und niemanden hat es interessiert, ob Lukas immer dabei war, oder nicht.
Wir hatten sogar schon die Polizei im Haus, da Martin in Ingolstadt über eine rote Ampel ist und die uns nicht im Telefonbuch gefunden haben. Klar hat der komisch geguckt, als er sah wie alt Lukas ist, aber er hat keine einzige Frage gestellt. Es war nämlich schon seeeehr spät, als wir da unterwegs waren und offensichtlich eine "Vergnügungsfahrt".
Im Endeffekt tust Du doch alles für Dein(e) Kind(er), oder nicht?
Also meiner versicherung hat es nur auf genommen das zwar verschiedene das Auto
fahren dürfen, aber NUR für mich oder mit mir. Hat keinen Unterschied gemacht wollte halt das die es wissen.
Du bekommst vom Finazamt einen Stempel in den KFZschein, damit die
Person bei einer Kontrolle weis das das auto Steuer ermässigung hat.
Wenn dein mann sich auf das Rollerfahren einläst Prima
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