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teilweise KFZ-Steuerbefreiung?
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majonie
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BeitragVerfasst am: 02.03.2008, 23:35    Titel: teilweise KFZ-Steuerbefreiung? Antworten mit Zitat

wie funktioniert das? kann ich die bei unseren merkzeichen angegebene steuerbefreuung in höhe von 50 v.h. auch in anspruch nehmen für ein auto was dann nur mit max als mitfahrer genutzt werden darf oder darf das nur er als autobesitzer wenn er erwachsen ist?
wie ist das mit der bahn? hab ich das richtig begriffen? nur nahverkehr ist kostenlos mit diesem scheinchen für 60 euro? oder? aber er ist doch erst 12? da zahlt er ja eigentlich eh noch nix im zug?
und es gibt nur eins- steuer oder öffentliche?

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Liebe Grüße, Michaela

"Ja, ich lebe in meiner eigenen Welt. Das ist okay, da bin ich wer!"
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Michi104
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BeitragVerfasst am: 03.03.2008, 00:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Michaela

Also erstmal ist die Frage G oder aG im ausweis, denn bei G bekommst du nur die
ermässigung von 50% ODER die Freifahrt bei dem Nahverkehr
Bei aG bekommst du BEIDES und die Steuer liegt bei 100%
Wie das mit dem H aussieht weis ich nicht sorry.
aber es stimmt du kannst das Auto auf ihn anmelden, aber es darf dann nurnoch
für oder mit ihm benutzwerden. ( zB nicht mehr damit zur Arbeit usw)
da mit will man verhinderen das es ausgenutz wird.

Ciao Michi
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majonie
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BeitragVerfasst am: 03.03.2008, 10:08    Titel: Antworten mit Zitat

danke michi Wink wir haben g im ausweis- und dürfen uns damit "nur" für eines von beiden entscheiden. macht aber nix, denn: hier draussen fahren eh kaum busse, wir sind aufs auto angewiesen. ich würde den bus auf ihn anmelden und halbieren lassen, das teil kostet imjahr 560 euronen. brauchen tun wir ihn nur unbedingt wenn alle kids mitfahren- also sprich: auch max. ansonsten reicht das zweitauto, mein mann würde dann halt mit dem moped fahren in die arbeit.

ich wusste nur nich ob ich an seiner statt die ermäßigung beantragen kann oder ob ich das auto auf ihn anmelden muss? und ginge das überhaupt? ein 13 jähriger als autobesitzer???

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Liebe Grüße, Michaela

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Heike&Co
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BeitragVerfasst am: 03.03.2008, 10:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

unser Auto ist auf Luca angemeldet und somit von der Steuer befreit. Ich darf den Wagen (wie schon gesagt) nur für Luca, Haushaltsführung und die Geschwister benutzen. Also zum Einkaufen, für alles, was mit Luca zusammen hängt und für die Bedürfnisse unserer beiden gesunden Kinder. Das deckt normal alles ab, was man so mit dem Auto macht...außer Urlaub ohne Kinder und Arbeit...
Luca ist jetzt 4,5 Jahre alt und hat schon seit zwei Jahren ein eigenes Auto Laughing , Mama fährt es dann ein bis er 18 ist Laughing

LG, Heike

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Heike(*75) mit Luca(*03,Hypophyseninsuffiziens, stark hypoton, geistig retardiert und allg. Entwicklungsverzögerung - ohne Diagnose)Lena (`95) und Tobias (`97) an der Hand und Bea (*12/01 †11/02 Hypophyseninsuffiziens)) im Herzen
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majonie
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BeitragVerfasst am: 03.03.2008, 10:50    Titel: Antworten mit Zitat

heike du darfst dann sogar die gesunden geschwister vom kiga abholen? wie ist das mit einkauf- ich kauf ja dann auch für ihn mit ein? bisher dachte ich immer er muss dann mit drinn sitzen wenn das fahrzeug bewegt wird Embarassed
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Liebe Grüße, Michaela

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josysmama
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BeitragVerfasst am: 03.03.2008, 11:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo


Also wir haben eine komplette Steuerbefreiung und die Merkzeichen B H und 60 % und ich nutze das auto für Josy aber auch zum einkaufen.....

Mein Mann darf es für die Arbeit halt nicht nutzen..Würde er es trotzdem tun müssten wir mit einer Strafe von einem Monat Steuernachzahlung leben, wenn man kontrolliert wird.

Auch haben wir einen befreiung für Bus und Bahn. Wir haben kein G oder AG und fahrem im Kompletten nah und Fernverkehr kostenlos ......


Gruss COnny

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Goldenhar Syndrom,ASD, VSD, Pulmonastenose, Spinalkanalstenose Duana Syndrom.Hörschwäche , Fehlbildung der HWS und BWS, Auditive Wahrnehmungs und Verarbeitungsstörung, Weitsichtig, unterentwickelter Kiefer , Sprachstörung, (Lukas 01.00 und Cheyenne 02.07 an der hand und Franziska Charline *31.08.05 für immer im herzen
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majonie
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BeitragVerfasst am: 03.03.2008, 11:45    Titel: Antworten mit Zitat

conny, uns fehlt noch das h Wink aber ich schreib grad einen wiederspruch von anette "ab" Laughing g ohne h ist irgendwie irrsinnig- das habe ich auch grad dem sachbearbeiter gesagt- der mir mit den worten:irgendwie haben sie da auch recht" Shocked geantwortet hat. naja- das haus das einen verrückt macht halt Laughing
wo beantrage ich die befreiung? zulassungstelle? finanzamt? verwaltungsgemeinschaft?

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josysmama
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BeitragVerfasst am: 03.03.2008, 11:47    Titel: Antworten mit Zitat

Also wir haben das Auto auf Josy angemeldet und dort hat man unseren Ausweiss kopiert und uns dann informiert das alles an das Finanzamt geht.

Die haben mir dann die Befreiung geschickt. Rufe doch einfach mal bei euerem Finanzamt und frage mal nach....


Liebe Grüße eine verwunderte Conny weil ihr das H nicht habt

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BeitragVerfasst am: 03.03.2008, 13:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Michaela!

Lang nix mehr gehört von Dir Smile

Lukas ist auch schon seit 2004 Fahrzeughalter...
Martin ist mit dem Auto aber auch in die Arbeit gefahren. Die Polizei frägt bei Kontrollen eh nicht nach und das Finanzamt kontrolliert eher selten am Straßenrand...

Einkaufen musst Du ja auch für Max, oder etwa nicht? Und wenn wirklich mal einer dumm frägt, dann holst Du ihn halt gerade wo ab...

Wir hatten bis jetzt keine Probleme. Lukas hat nur das H und 100 % und wir sind grad in der Verlängerung - hoffe ich zumindest.

Beantragt haben wir auch im Finanzamt in Neumarkt - war sehr nett die Dame und hat uns da auch geholfen.

Lass mal von Dir hören...

LG
Tanja
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Heike&Co
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BeitragVerfasst am: 03.03.2008, 14:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

als ich "damals" beim FA war wg der Steuerbefreiung habe ich mich dort auch direkt nach den Nutzungseinschränkungen erkundigt:::

Alles was im Zusammenhang mit dem behinderten Kind steht ist ok - d.h. auch einkaufen fahren OHNE Kind, die Lebensmittel sind ja für die ganze Familie.
Das Fahrzeug darf des weiteren auch für Geschwisterkinder genutzt werden - also die Kids irgendwo hinbrigen/abholen ist auch ok.
Man darf z.B. nicht abends mit Göga alleine ins Kino, oder Göga zur Arbeit bringen....also alles, was rein persönlicher Natur ist fällt flach .

Ich bin aber bislang auch noch nie kontrolliert worden - wenn wäre es mir auch egal, da ich zur Not jede Fahrt ( auch wenn ich alleine im Auto bin) begründen kann....man kann ja schließlich auf dem Weg zum Supermarkt sein um Pampers zu holen... Wink und man ist definitiv nicht verpflichtet den Fahrzeughalter (Kind) immer bei sich zu haben, wenn man unterwegs ist.

LG, Heike

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