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Zusätzliche Betreuungskosten
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Katrin2001
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Anmeldedatum: 28.01.2007
Beiträge: 337
Wohnort: Leipzig

BeitragVerfasst am: 02.03.2008, 10:22    Titel: Zusätzliche Betreuungskosten Antworten mit Zitat

Hallo,ich möchte gern zusätzliche Betreuungskosten oder Verhinderungspflege beantragen.den Unterschied zwischen den beiden kenne ich.
Die KK sagte,daß bei den zusätzlichen Betreuungskosten ein Gutachter kommt Shocked und festlegt,ob sie genehmigt werden.
Was für Erfahrungen habt ihr gemacht Question Question Ich dachte immer,wenn mann zB PS2 hat,ist das mit drin.
Nun noch eine Frage zur Verhinderungspflege.Das kann ja eine Privatperson übernehmen.Wie oft kann mann das nutzen,wie wird es verrechnet und in welcher Form stellt man eine Rechnung aus Question Question
Der Pflegedienst sagte mir,wenn mann Verhinderungspflege in Anspruch nimmt,wird was vom Pflegegeld abgezogen Question Wie denn nun,ich denke,da steht einem auch ein Betrag von der KK zur Verfügung.
Bin mal wieder völlig ratlos und freue mich über eure Antworten und Tips. Very Happy
Vielen Dank. Very Happy LG Katrin

_________________
Katrin mit Sophie geb.Juli 01 entwicklungsverzögert, wahrnehmungsst. ,Hirnschädigung,motor.Probleme.,Autistische Züge,verhaltensauffällig. Genetische Auffälligkeiten ,Sprachprobleme ,aber ne total süße Maus
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Jeanine
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BeitragVerfasst am: 02.03.2008, 10:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Katrin,

also das mit den zusätzlichen Betreuungskosten kenne ich nicht. Aber bei der Urlaubsverhinderungspflege sind es vier Wochen im Jahr. Und dann kannst Du zusätzlich noch 460Euro niederschwelliges Angebot beantragen. Aber erst wenn die Urlaubsverhinderungspflege aufgebraucht ist. Die 460Euro sind auch übertragbar auf das nächste Jahr. Soweit ich weiß beträgt aber der Tagessatz nur 80Euro. Zumindestens in bei uns. Also für 24h ganz schön wenig.Es wird auch nicht von dem Pflegegeld abgezogen. Du musst es bei der KK beantragen und genau den Zeitraum der Betreuung reinschreiben. Entweder Du bekommst das Geld dann danach und bezahlst davon die Betreuung oder es geht gleich an den jenigen der betreut. Das muss man mit der KK absprechen.

Viele Grüße Jeanine
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Kerstin47
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BeitragVerfasst am: 02.03.2008, 11:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Katrin,

bei der Verhinderungspflege mußt du darauf achten das es pro tag weniger als 8 std. sind, dann wird auch keine Pflegegeld abgezogen, Du hast für die Verhinderungspflge 1432€ im Jahr zur Verfügung. Die Beantragst du formlos bei deiner KK, dann bekommt man ein formular zur abrechnung, das ausfüllen und einreichen.ich rechne monatlich, vierteljährlich oder auch einmal im Jahr ab.
Du mußt manchmal gründe für die Verhinderung angeben, z. B. VHS, Schwimmen , Kino, Theater usw.
Die Pflege sollte nicht von einem Angehörigen übernommen werden. Nimm am besten eine guten freundin o.ä. bei Oma´s o. Tanten bekommt man nicht das volle geld. Mann geht davon aus, das sich familienangehörige die Pflege nicht bezhahlen lassen.

LG Kerstin
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Gisi
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BeitragVerfasst am: 02.03.2008, 11:37    Titel: Antworten mit Zitat

hallo katrin,

gib mal verhinderungspflege in de suche ein. da kommt ganz viel.
wichtig ist es das du sie am jahresanfang "stundenweise nach bedarf" beantragst.

die zusätzlichen betreuungskosten entscheidet der MDK. das ist richtig. und das
hat nix mit der pflegestufe zu tun. sondern mit der betreuung Wink

lg
gisi

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Sabine mit Fenja 6/98
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angela
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BeitragVerfasst am: 02.03.2008, 11:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Katrin,

ergänzend zu Gisis Posting, kannst Du auch mal "zusätzliche Betreuungsleistungen" mit in die Suche eingeben... Wink

LG - Angela

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Rachael
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BeitragVerfasst am: 02.03.2008, 11:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Jeanine hat folgendes geschrieben:

also das mit den zusätzlichen Betreuungskosten kenne ich nicht. ... Und dann kannst Du zusätzlich noch 460Euro niederschwelliges Angebot beantragen. Aber erst wenn die Urlaubsverhinderungspflege aufgebraucht ist.

Diese 460 € sind genau die zusätzlichen Betreuungskosten. Aber die sind unabhängig von der Urlaubsverhinderungspflege. Vielleicht verwechselst Du es mit Kurzzeitpflege? Die aber beträgt auch 1432 €.
Zitat:
Die 460Euro sind auch übertragbar auf das nächste Jahr. Soweit ich weiß beträgt aber der Tagessatz nur 80Euro. Zumindestens in bei uns. Also für 24h ganz schön wenig.Es wird auch nicht von dem Pflegegeld abgezogen. Du musst es bei der KK beantragen und genau den Zeitraum der Betreuung reinschreiben. Entweder Du bekommst das Geld dann danach und bezahlst davon die Betreuung oder es geht gleich an den jenigen der betreut. Das muss man mit der KK absprechen.

Unser Pflegedienst hat einen Tagessatz von 125 € für diese "zusätzlichen Betreuungsleistungen", ist bisher immer akzeptiert worden. Und die 460 € kann man auch nur über einen Pflegedienst abrechnen, nicht über Privatpersonen!

LG Rachael

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Gisi
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BeitragVerfasst am: 02.03.2008, 11:48    Titel: Antworten mit Zitat

nochmal zu den zusätzlich Betreuungsleistungen. vorher erkundigen ob der
pflegedienst wirklich darüber abrechnen darf. am besten nochmal rücksprache mit
der KK halten. nicht jeder pflegedienst ist dafür berechtigt.

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morsteinp
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BeitragVerfasst am: 02.03.2008, 12:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
du hast 28 Tage im Jahr für eine Verhinderungs oder Kurzzeitpflege.
Das sind die 1432€ aus dem Pflegekassentopf.
Wenn unser Christoph von Freitagabend 18 Uhr bis Sonntagabend 18 Uhr
in Verhinderungspflege ist werden uns 13€ vom Pflegegeld abgezogen.
Da habe ich schon mit der KK rumgemacht. Die Behaupten es sind 3 Tage, aber ich sage es sind 48 Stunden ! Somit bekommen wir für den Samstag dann die 13€ abgezogen.
Die Zusätzlichen Betreuungkosten von 460€ bekommt man laut KK nur wenn die betroffene Person kein Zeitgefühl hat.
Da fällt Christoph nicht drunter, deshalb hat der MDK das abgelehnt.
Erkundige dich mal bei der KK genau unter welchen Voraussetzungen die 460€ gezahlt werden, weil der MDK ja grundsätzlich erst einmal ablehnt.
Begutachtung wurde bei uns nicht gemacht, sonder da wurde nach dem letzten Pflegegutachten beurteilt.
Gruß Peter
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Gisi
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BeitragVerfasst am: 02.03.2008, 12:17    Titel: Antworten mit Zitat

morsteinp hat folgendes geschrieben:

Die Zusätzlichen Betreuungkosten von 460€ bekommt man laut KK nur wenn die betroffene Person kein Zeitgefühl hat.
Da fällt Christoph nicht drunter, deshalb hat der MDK das abgelehnt.
Erkundige dich mal bei der KK genau unter welchen Voraussetzungen die 460€ gezahlt werden, weil der MDK ja grundsätzlich erst einmal ablehnt.
Begutachtung wurde bei uns nicht gemacht, sonder da wurde nach dem letzten Pflegegutachten beurteilt.

das auf das zeitgefühl zu begrenzen ist großer quatsch.
der MDK war bei uns damals auch nicht, die konnte sich noch so gut
an nina erinnern Shocked und dann haben wir die auch gleich
genehmigt bekommen.

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morsteinp
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BeitragVerfasst am: 02.03.2008, 12:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Gisi,
den genauen Wortlaut von dem Telefongespräch kann ich nicht mehr wiedergeben.
Aber das war die Aussage der KK.
Gruß Peter
PS: Deshalb lieber selber nochmal bei der KK nachfragen.

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Christoph 09.97: Tetraparese beinbetont
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