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Katrin2001 Stamm-User

Anmeldedatum: 28.01.2007 Beiträge: 337
Wohnort: Leipzig
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Verfasst am: 02.03.2008, 10:22 Titel: Zusätzliche Betreuungskosten |
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Hallo,ich möchte gern zusätzliche Betreuungskosten oder Verhinderungspflege beantragen.den Unterschied zwischen den beiden kenne ich.
Die KK sagte,daß bei den zusätzlichen Betreuungskosten ein Gutachter kommt und festlegt,ob sie genehmigt werden.
Was für Erfahrungen habt ihr gemacht Ich dachte immer,wenn mann zB PS2 hat,ist das mit drin.
Nun noch eine Frage zur Verhinderungspflege.Das kann ja eine Privatperson übernehmen.Wie oft kann mann das nutzen,wie wird es verrechnet und in welcher Form stellt man eine Rechnung aus
Der Pflegedienst sagte mir,wenn mann Verhinderungspflege in Anspruch nimmt,wird was vom Pflegegeld abgezogen Wie denn nun,ich denke,da steht einem auch ein Betrag von der KK zur Verfügung.
Bin mal wieder völlig ratlos und freue mich über eure Antworten und Tips.
Vielen Dank. LG Katrin _________________ Katrin mit Sophie geb.Juli 01 entwicklungsverzögert, wahrnehmungsst. ,Hirnschädigung,motor.Probleme.,Autistische Züge,verhaltensauffällig. Genetische Auffälligkeiten ,Sprachprobleme ,aber ne total süße Maus |
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Verfasst am: Titel: Anzeige |
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Jeanine Neumitglied

Anmeldedatum: 29.02.2008 Beiträge: 5
Wohnort: Chemnitz
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Verfasst am: 02.03.2008, 10:48 Titel: |
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Hallo Katrin,
also das mit den zusätzlichen Betreuungskosten kenne ich nicht. Aber bei der Urlaubsverhinderungspflege sind es vier Wochen im Jahr. Und dann kannst Du zusätzlich noch 460Euro niederschwelliges Angebot beantragen. Aber erst wenn die Urlaubsverhinderungspflege aufgebraucht ist. Die 460Euro sind auch übertragbar auf das nächste Jahr. Soweit ich weiß beträgt aber der Tagessatz nur 80Euro. Zumindestens in bei uns. Also für 24h ganz schön wenig.Es wird auch nicht von dem Pflegegeld abgezogen. Du musst es bei der KK beantragen und genau den Zeitraum der Betreuung reinschreiben. Entweder Du bekommst das Geld dann danach und bezahlst davon die Betreuung oder es geht gleich an den jenigen der betreut. Das muss man mit der KK absprechen.
Viele Grüße Jeanine |
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Kerstin47 Stamm-User

Anmeldedatum: 21.01.2008 Beiträge: 559
Wohnort: Zeuthen
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Verfasst am: 02.03.2008, 11:06 Titel: |
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Hallo Katrin,
bei der Verhinderungspflege mußt du darauf achten das es pro tag weniger als 8 std. sind, dann wird auch keine Pflegegeld abgezogen, Du hast für die Verhinderungspflge 1432€ im Jahr zur Verfügung. Die Beantragst du formlos bei deiner KK, dann bekommt man ein formular zur abrechnung, das ausfüllen und einreichen.ich rechne monatlich, vierteljährlich oder auch einmal im Jahr ab.
Du mußt manchmal gründe für die Verhinderung angeben, z. B. VHS, Schwimmen , Kino, Theater usw.
Die Pflege sollte nicht von einem Angehörigen übernommen werden. Nimm am besten eine guten freundin o.ä. bei Oma´s o. Tanten bekommt man nicht das volle geld. Mann geht davon aus, das sich familienangehörige die Pflege nicht bezhahlen lassen.
LG Kerstin |
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Gisi REHAkids Urgestein


Anmeldedatum: 11.04.2006 Beiträge: 25628
Wohnort: Zuhause
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Verfasst am: 02.03.2008, 11:37 Titel: |
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hallo katrin,
gib mal verhinderungspflege in de suche ein. da kommt ganz viel.
wichtig ist es das du sie am jahresanfang "stundenweise nach bedarf" beantragst.
die zusätzlichen betreuungskosten entscheidet der MDK. das ist richtig. und das
hat nix mit der pflegestufe zu tun. sondern mit der betreuung
lg
gisi _________________ Sabine mit Fenja 6/98
und Nina 10/01 frühkindlicher Autismus, seit Juni 2009 in einer Wohngruppe
Das Gegenteil von "gut" ist "gut gemeint"! |
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angela Moderator

Anmeldedatum: 22.12.2004 Beiträge: 16531
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Verfasst am: 02.03.2008, 11:41 Titel: |
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Hallo Katrin,
ergänzend zu Gisis Posting, kannst Du auch mal "zusätzliche Betreuungsleistungen " mit in die Suche eingeben...
LG - Angela _________________ unsere Vorstellung: hier
Angela mit Eric (*93) und Franz (*98);
beide Dravet-Syndrom |
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Rachael Moderator


Anmeldedatum: 24.10.2004 Beiträge: 3447
Wohnort: Neuruppin
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Verfasst am: 02.03.2008, 11:43 Titel: |
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Hallo,
| Jeanine hat folgendes geschrieben: |
also das mit den zusätzlichen Betreuungskosten kenne ich nicht. ... Und dann kannst Du zusätzlich noch 460Euro niederschwelliges Angebot beantragen. Aber erst wenn die Urlaubsverhinderungspflege aufgebraucht ist. |
Diese 460 € sind genau die zusätzlichen Betreuungskosten. Aber die sind unabhängig von der Urlaubsverhinderungspflege. Vielleicht verwechselst Du es mit Kurzzeitpflege ? Die aber beträgt auch 1432 €.
| Zitat: | Die 460Euro sind auch übertragbar auf das nächste Jahr. Soweit ich weiß beträgt aber der Tagessatz nur 80Euro. Zumindestens in bei uns. Also für 24h ganz schön wenig.Es wird auch nicht von dem Pflegegeld abgezogen. Du musst es bei der KK beantragen und genau den Zeitraum der Betreuung reinschreiben. Entweder Du bekommst das Geld dann danach und bezahlst davon die Betreuung oder es geht gleich an den jenigen der betreut. Das muss man mit der KK absprechen.
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Unser Pflegedienst hat einen Tagessatz von 125 € für diese "zusätzlichen Betreuungsleistungen ", ist bisher immer akzeptiert worden. Und die 460 € kann man auch nur über einen Pflegedienst abrechnen, nicht über Privatpersonen!
LG Rachael _________________ Florian (*04/2002): Pitt Hopkins Syndrom; ein fröhliches Schulkind mit dem Schalk im Nacken , Felix (*6/2008).
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Gisi REHAkids Urgestein


Anmeldedatum: 11.04.2006 Beiträge: 25628
Wohnort: Zuhause
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Verfasst am: 02.03.2008, 11:48 Titel: |
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nochmal zu den zusätzlich Betreuungsleistungen . vorher erkundigen ob der
pflegedienst wirklich darüber abrechnen darf. am besten nochmal rücksprache mit
der KK halten. nicht jeder pflegedienst ist dafür berechtigt. _________________ Sabine mit Fenja 6/98
und Nina 10/01 frühkindlicher Autismus, seit Juni 2009 in einer Wohngruppe
Das Gegenteil von "gut" ist "gut gemeint"! |
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morsteinp Mitglied


Anmeldedatum: 28.10.2007 Beiträge: 67
Wohnort: Kehl
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Verfasst am: 02.03.2008, 12:12 Titel: |
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Hallo,
du hast 28 Tage im Jahr für eine Verhinderungs oder Kurzzeitpflege .
Das sind die 1432€ aus dem Pflegekassentopf.
Wenn unser Christoph von Freitagabend 18 Uhr bis Sonntagabend 18 Uhr
in Verhinderungspflege ist werden uns 13€ vom Pflegegeld abgezogen.
Da habe ich schon mit der KK rumgemacht. Die Behaupten es sind 3 Tage, aber ich sage es sind 48 Stunden ! Somit bekommen wir für den Samstag dann die 13€ abgezogen.
Die Zusätzlichen Betreuungkosten von 460€ bekommt man laut KK nur wenn die betroffene Person kein Zeitgefühl hat.
Da fällt Christoph nicht drunter, deshalb hat der MDK das abgelehnt.
Erkundige dich mal bei der KK genau unter welchen Voraussetzungen die 460€ gezahlt werden, weil der MDK ja grundsätzlich erst einmal ablehnt.
Begutachtung wurde bei uns nicht gemacht, sonder da wurde nach dem letzten Pflegegutachten beurteilt.
Gruß Peter |
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Gisi REHAkids Urgestein


Anmeldedatum: 11.04.2006 Beiträge: 25628
Wohnort: Zuhause
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Verfasst am: 02.03.2008, 12:17 Titel: |
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| morsteinp hat folgendes geschrieben: |
Die Zusätzlichen Betreuungkosten von 460€ bekommt man laut KK nur wenn die betroffene Person kein Zeitgefühl hat.
Da fällt Christoph nicht drunter, deshalb hat der MDK das abgelehnt.
Erkundige dich mal bei der KK genau unter welchen Voraussetzungen die 460€ gezahlt werden, weil der MDK ja grundsätzlich erst einmal ablehnt.
Begutachtung wurde bei uns nicht gemacht, sonder da wurde nach dem letzten Pflegegutachten beurteilt.
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das auf das zeitgefühl zu begrenzen ist großer quatsch.
der MDK war bei uns damals auch nicht, die konnte sich noch so gut
an nina erinnern und dann haben wir die auch gleich
genehmigt bekommen. _________________ Sabine mit Fenja 6/98
und Nina 10/01 frühkindlicher Autismus, seit Juni 2009 in einer Wohngruppe
Das Gegenteil von "gut" ist "gut gemeint"! |
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Verfasst am: Titel: Anzeige |
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morsteinp Mitglied


Anmeldedatum: 28.10.2007 Beiträge: 67
Wohnort: Kehl
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Verfasst am: 02.03.2008, 12:25 Titel: |
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Hallo Gisi,
den genauen Wortlaut von dem Telefongespräch kann ich nicht mehr wiedergeben.
Aber das war die Aussage der KK.
Gruß Peter
PS: Deshalb lieber selber nochmal bei der KK nachfragen. _________________ Christoph 09.97: Tetraparese beinbetont |
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