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Wie lange darf sich die KK Zeit lassen?

 
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DoreenH
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BeitragVerfasst am: 01.03.2008, 14:24    Titel: Wie lange darf sich die KK Zeit lassen? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich hab mal eine Frage. Ich habe im September 07 eine Behandlungspflege für die Kita 7 h beantragt, der erste Pflegedienst war dem Herr von der Krankenkasse zu teuer, die 2. bekommt erst gar keine Antwort von diesen netten Herr. Ich versuche schon Wochen diesen Mann zu erreichen, es gibts wohl anscheint nur einen einzigen Bearbeiter in ganz Bayern für die AOK, der für Behandlungspflege für Kinder zuständig ist, würde ich nicht so weit weg wohnen, würde ich doch glatt in Nürnberg bei diesen Herr auftauchen.

Meine Frage ist, wie lange darf sich dieser Mensch mit einer Entscheidung Zeit lassen, sind ja mittlerweile fast 7 Monate. Und die Verschreibung usw. was man dazu braucht, liegt schon monatelang auf seinen Tisch.

Das Problem ist, das Elias solange nicht in die KITA kann, und er wirklich schon monatelang zu Hause ist und ich Angst habe, das uns der Platz vielleicht irgendwann mal verloren geht. Kann ich irgendeine Klage einreichen oder sollte ich einen Anwalt einschalten?

LG
Doreen

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DiGeorg Syndrom;Ductus-Ligament-Durchtrennung,ASVD,VSD,PDA,TKK,Rechtsaortenbogen, Luftröhrenverengung,akutes Leberversagen,Anämie,Herzinfuzienz,Speiseröhrenverengung,Trachealkanülenträger, Skoliose, Reflux usw.

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Kaja
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BeitragVerfasst am: 01.03.2008, 17:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Doreen,

sechs Monate nach Antragstellung kannst du grundsätzlich eine Untätigkeitsklage nach § 88 Absatz 1 SGG einreichen. Wenn du der KK eine solche androhst, hast du gute Chancen, dass die KK schnell entscheidet.

Eine Untätigkeitsklage kannst du auch ohne Anwalt einlegen – einfach zur Geschäftsstelle des Sozialgerichts deines Wohnortes gehen, dein Anliegen darlegen und der zuständige Urkundsbeamte macht dann eine entsprechende Klage daraus.

Viele Grüße

Kaja
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DoreenH
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BeitragVerfasst am: 01.03.2008, 18:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Kaja,

genau das habe ich gesucht, wusste nur nicht mehr, wie diese Klage heisst, danke schön,

lg
Doreen

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Annette Schmidt
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BeitragVerfasst am: 06.03.2008, 01:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Doreen!

DoreenH hat folgendes geschrieben:


genau das habe ich gesucht, wusste nur nicht mehr, wie diese Klage heisst, danke schön,


Man sollte das vorher ankündigen und eine Frist setzen.
http://www.REHAkids.de/phpBB2/viewt.....nt%E4tigkeitsklage#436222

Da ging es zwar konkret um den Ausweis, aber SGB gilt für alle Bereiche.

Liebe Grüße

Annette

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Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, chronische Depression, EM-Rentnerin, GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig
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