728x90_katalog
REHAkids - Das Forum für besondere Kinder.

  Partner-Links:  

amazon.de www.ernstings-family.de JAKO-O ... ausgewählte Kindersachen! Kinderbutt ...was Kinder mögen! Babybutt Tchibo - Jede Woche eine neue Welt
SuchenSchnellsuche:  

Chat-RaumSmalltalk-Chat  
Chat-RaumThemen-Chat (28.5.-31.5. Pfingstpause)

Behindertenausweis mit Buchstaben H
Gehe zu Seite Zurück  1, 2
 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    REHAkids Foren-Übersicht -> Rechtliches (Krankenvers., Pflegegeld etc.)
Vorheriges Thema anzeigen :: Dieses Thema einem Freund schicken :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Kaja
REHAkids Urgestein
REHAkids Urgestein


Anmeldedatum: 23.08.2007
Beiträge: 2880

BeitragVerfasst am: 02.03.2008, 15:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Marianne,

Marianne1 hat folgendes geschrieben:
Aber wie kann ich rückwirkend die Kilometer glaubhaft machen, der Ausweis ist 2000 ausgestellt, und seither haben wir nur den Behindertenfreibetrag gelten gemacht, und durch Zufall habe ich jetzt gelesen das man die anderen beiden Sachen auch angeben kann! Hatte die ganzen Jahre bei einem Steuerbüro die Erklärung gemacht, und die haben uns aber nicht darauf hingewiesen!

Schau mal auf deine Steuerbescheide – steht dort im oberen Drittel der Satz: „Dieser Bescheid ergeht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gemäß § 164 AO“? Dann könntet ihr jederzeit einen Antrag auf Änderung nach § 164 Absatz 2 Satz 2 AO stellen, solange dieser Vorbehalt nicht aufgehoben wurde.

Ist dieser Vermerk nicht enthalten und die jeweilige Einspruchsfrist abgelaufen, so sind die Bescheide nach § 172 AO bestandskräftig und können nur unter sehr engen Voraussetzungen der §§ 173 – 177 AO innerhalb der Festsetzungsverjährung nach § 169 ff AO von vier Jahren geändert werden. Wenn ihr den Ausweis in 2000 erhalten und erst jetzt bemerkt habt, dass die Geltendmachung weiterer Steuervorteile möglich ist, wird es mit der Durchsetzung ziemlich schwierig werden. Spontan fällt mir da nur ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 110 AO ein, mit dem ihre den erneuten Beginn der jeweiligen Einspruchsfrist erwirken könntet.

Anderenfalls bliebe euch nur ein Schadenersatzanspruch in Höhe der nichtdurchsetzbaren Steuererstattung gegen euren Steuerberater (dessen Geltendmachung wahrscheinlich nur dann wirklich ratsam ist, wenn ihr den Berater eh wechseln wollt). Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass ein Steuerberater nur den Behindertenfreibetrag, nicht aber die anderen Vergünstigungen in der Erklärung berücksichtigt, weil die gängigen Steuerprogramme dies bei einem Merkzeichen „H“ automatisch tun.

Marianne1 hat folgendes geschrieben:
Wie kann ich die Kilometer glaubhaft machen?Brauch ich eine genaue Ausfstellung und ein Fahrtenbuch

Eine Glaubhaftmachung ist eine erleichterte Beweisführung, mit der die überwiegende Wahrscheinlichkeit der entsprechenden Tatsache vermittelt werden soll - der Sachbearbeiter muss nur die Ausführungen nicht als völlig abwegig ansehen. Da kann bei dem einen Sachbearbeiter eine Aufstellung der Fahrten ausreichen, bei dem anderen ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch notwendig sein.

Viele Grüße

Kaja
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden







Verfasst am:     Titel: Anzeige

Nach oben
Marianne1
Mitglied
Mitglied


Anmeldedatum: 24.11.2007
Beiträge: 31
Wohnort: Rosenheim

BeitragVerfasst am: 02.03.2008, 17:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Katja! Danke für deine ausführlichen Zeilen!Tja man kann es fast nicht glauben das ein Steuerberater sowas nicht angibt, aber leider ist es so! Wir sind auch schon im Überlegen ob wir nicht einfach Schadenersatz stellen und nicht mit dem FA! Ja den Berater wollen wir eh wechseln, da ist einfach kein vertrauen da!
Werd heute mal meine Steuerbescheide ansehen und schaun was da draufsteht!
Danke nochmals
Marianne
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Annette Schmidt
REHAkids Urgestein
REHAkids Urgestein


Anmeldedatum: 25.02.2006
Beiträge: 9978
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 06.03.2008, 01:39    Titel: Re: Behindertenausweis mit Buchstaben H Antworten mit Zitat

Hallo Marianne!

Marianne1 hat folgendes geschrieben:
Wir haben einen Behindertenausweis mit Buchstaben G,H und 80 % wer weis welche Steuerlichen Vorteile das hat, gibt es Freibeträge oder was kann man noch bei der Einkommensteuererklärung angeben?



Wann ist der Bescheid gekommen und ab wann ist der Ausweis gültig?

Das B wird oft mit der Begründung verweigert,dass ein gleichaltriges Kind auch noch eine Begleitung bracht, was zwar stimmen mag, aber für die Zuerkennung keine Rolle spielt.
Ich würde also Widerspruch einlegen, wenn seit Eintreffen des Bescheide noch ein Monat vergangen, ansonsten Höherstufungsantrag stellen!

http://www.REHAkids.de/phpBB2/viewt.....light=berechtigung#538174
http://www.REHAkids.de/phpBB2/viewt.....ight=grundlegendes#274330(da steht im 2. Teil was zu Thema Steuern)
http://www.REHAkids.de/phpBB2/viewt.....topic.php?p=488948#488948
http://www.REHAkids.de/phpBB2/viewt.....de+steuerbescheide#348642 ((Rechtsgrundlage und Musterbrief fürs Finanzamt)


Kind bei der KK als chronisch krank anerkennen lassen.
http://www.REHAkids.de/phpBB2/viewt.....=chronikerregelung#354462
http://www.REHAkids.de/phpBB2/viewt.....ighlight=chronisch#305488

Liebe Grüße

Annette

_________________
Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, chronische Depression, EM-Rentnerin, GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    REHAkids Foren-Übersicht -> Rechtliches (Krankenvers., Pflegegeld etc.) Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Dieses Thema einem Freund schicken

Gehe zu Seite Zurück  1, 2
Seite 2 von 2

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieser Rubrik schreiben.
Du kannst auf Beiträge in dieser Rubrik nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in dieser Rubrik nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in dieser Rubrik nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in dieser Rubrik nicht mitmachen.
Du kannst Dateien in diesem Forum posten
Du kannst Dateien in diesem Forum herunterladen


Seite erstellt in 0.08 Sekunden
Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
subGreen style by ktauber