Aber wie kann ich rückwirkend die Kilometer glaubhaft machen, der Ausweis ist 2000 ausgestellt, und seither haben wir nur den Behindertenfreibetrag gelten gemacht, und durch Zufall habe ich jetzt gelesen das man die anderen beiden Sachen auch angeben kann! Hatte die ganzen Jahre bei einem Steuerbüro die Erklärung gemacht, und die haben uns aber nicht darauf hingewiesen!
Schau mal auf deine Steuerbescheide – steht dort im oberen Drittel der Satz: „Dieser Bescheid ergeht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gemäß § 164 AO“? Dann könntet ihr jederzeit einen Antrag auf Änderung nach § 164 Absatz 2 Satz 2 AO stellen, solange dieser Vorbehalt nicht aufgehoben wurde.
Ist dieser Vermerk nicht enthalten und die jeweilige Einspruchsfrist abgelaufen, so sind die Bescheide nach § 172 AO bestandskräftig und können nur unter sehr engen Voraussetzungen der §§ 173 – 177 AO innerhalb der Festsetzungsverjährung nach § 169 ff AO von vier Jahren geändert werden. Wenn ihr den Ausweis in 2000 erhalten und erst jetzt bemerkt habt, dass die Geltendmachung weiterer Steuervorteile möglich ist, wird es mit der Durchsetzung ziemlich schwierig werden. Spontan fällt mir da nur ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 110 AO ein, mit dem ihre den erneuten Beginn der jeweiligen Einspruchsfrist erwirken könntet.
Anderenfalls bliebe euch nur ein Schadenersatzanspruch in Höhe der nichtdurchsetzbaren Steuererstattung gegen euren Steuerberater (dessen Geltendmachung wahrscheinlich nur dann wirklich ratsam ist, wenn ihr den Berater eh wechseln wollt). Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass ein Steuerberater nur den Behindertenfreibetrag, nicht aber die anderen Vergünstigungen in der Erklärung berücksichtigt, weil die gängigen Steuerprogramme dies bei einem Merkzeichen „H“ automatisch tun.
Marianne1 hat folgendes geschrieben:
Wie kann ich die Kilometer glaubhaft machen?Brauch ich eine genaue Ausfstellung und ein Fahrtenbuch
Eine Glaubhaftmachung ist eine erleichterte Beweisführung, mit der die überwiegende Wahrscheinlichkeit der entsprechenden Tatsache vermittelt werden soll - der Sachbearbeiter muss nur die Ausführungen nicht als völlig abwegig ansehen. Da kann bei dem einen Sachbearbeiter eine Aufstellung der Fahrten ausreichen, bei dem anderen ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch notwendig sein.
Hallo Katja! Danke für deine ausführlichen Zeilen!Tja man kann es fast nicht glauben das ein Steuerberater sowas nicht angibt, aber leider ist es so! Wir sind auch schon im Überlegen ob wir nicht einfach Schadenersatz stellen und nicht mit dem FA! Ja den Berater wollen wir eh wechseln, da ist einfach kein vertrauen da!
Werd heute mal meine Steuerbescheide ansehen und schaun was da draufsteht!
Danke nochmals
Marianne
Verfasst am: 06.03.2008, 01:39 Titel: Re: Behindertenausweis mit Buchstaben H
Hallo Marianne!
Marianne1 hat folgendes geschrieben:
Wir haben einen Behindertenausweis mit Buchstaben G,H und 80 % wer weis welche Steuerlichen Vorteile das hat, gibt es Freibeträge oder was kann man noch bei der Einkommensteuererklärung angeben?
Wann ist der Bescheid gekommen und ab wann ist der Ausweis gültig?
Das B wird oft mit der Begründung verweigert,dass ein gleichaltriges Kind auch noch eine Begleitung bracht, was zwar stimmen mag, aber für die Zuerkennung keine Rolle spielt.
Ich würde also Widerspruch einlegen, wenn seit Eintreffen des Bescheide noch ein Monat vergangen, ansonsten Höherstufungsantrag stellen!
Annette _________________ Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, chronische Depression, EM-Rentnerin, GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig
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