Verfasst am: 01.03.2008, 14:18 Titel: Behindertenausweis mit Buchstaben H
Wir haben einen Behindertenausweis mit Buchstaben G,H und 80 % wer weis welche Steuerlichen Vorteile das hat, gibt es Freibeträge oder was kann man noch bei der Einkommensteuererklärung angeben?
Danke!
Marianne
Hallo Marianne, wenn ihr H habt, warum habt ihr dann nicht auch B? Damit könntest du als Begleitperson kostenlos in öffentlichen Verkehrsmitteln mitfahren und deinen Sohn auch in viele Museen frei oder verbilligt begleiten.
Janosch hat 100%, B, G, H und fährt selber auch frei, was uns enorme Kosten erspart, denn wir sind Vielnutzer von S-Bahn, U-Bahn, Tram und Bussen in München, nicht zuletzt, weil Janosch da Experte ist.....
Hallo MARIANNE!Keine Ahnung warum wir nicht B Haben! Aber welche Steuerlichen Dinge gebt ihr bei H an, ich hab gehört man kann da auch Kilometer angeben, braucht man da ein Fahrtenbuch, und glaubst du man könnte das rückwirkend machen? Hab nachgelesen das es auch einen Pflegepauchbetrag gibt, habt ihr den auch bei der Steuer angegeben und bekommt man den immer, oder braucht man da bestimmte Atteste?
S-Bahn,U-Bahn usw. brauchen wir nicht,und gibts bei uns nicht, ich bin immer mit dem Auto unterwegs!
LG Marianne
Hallo,
Christoph hat 100% aG,G,H und das B für Begleitperson.
Steuerlich hat sich das so ausgewirkt, das Christoph mit 10 Jahren nun ein Auto besitzt und wir deshalb keine KFZ Steuer mehr bezahlen.
Bei der letzten Steuererklärung wollte das Finanzamt das erste mal eine Aufstellung der von mir angegebenen 8000Kilometer Fahrleistung (das erste mal in 7 Jahren). Ob sich allerdings das H irgendwie steuerlich auswirkt, kann ich nicht sagen.
Gruß Peter _________________ Christoph 09.97: Tetraparese beinbetont
Aber welche Steuerlichen Dinge gebt ihr bei H an, ich hab gehört man kann da auch Kilometer angeben, braucht man da ein Fahrtenbuch, und glaubst du man könnte das rückwirkend machen? Hab nachgelesen das es auch einen Pflegepauchbetrag gibt, habt ihr den auch bei der Steuer angegeben und bekommt man den immer, oder braucht man da bestimmte Atteste?
Mit dem Merkzeichen "H" könnt ihr rückwirkend ab Gültigkeit des Ausweises bei der Einkommensteuererklärung folgendes geltend machen:
1. Behindertenfreibetrag nach § 33b Absatz 3 Satz 3 EStG in Höhe von 3.700 € im Jahr.
2. Pflegepauschbetrag nach § 33b Absatz 6 EStG in Höhe von 924 € im Jahr
3. Fahrtkosten pauschal in Höhe von 3.000 km x 0,30 € ODER auf Glaubhaftmachung bis 15.000 km x 0,30 € (auch für Besuchs- und Erholungsfahrten) als außergewöhnliche Belastung.
Dazu musst du dem Finanzamt unter Angabe deiner Steuernummer lediglich eine lesbare Kopie des SBA (und für die 15.000 km eine entsprechende Aufstellung der Fahrten) einreichen.
Hallo,Peter, Hallo Katja!Aber wie kann ich rückwirkend die Kilometer glaubhaft machen, der Ausweis ist 2000 ausgestellt, und seither haben wir nur den Behindertenfreibetrag gelten gemacht, und durch Zufall habe ich jetzt gelesen das man die anderen beiden Sachen auch angeben kann! Hatte die ganzen Jahre bei einem Steuerbüro die Erklärung gemacht, und die haben uns aber nicht darauf hingewiesen!Wie kann ich die Kilometer glaubhaft machen?Brauch ich eine genaue Ausfstellung und ein Fahrtenbuch?
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