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Schwimmen in der Schule

 
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runge922
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BeitragVerfasst am: 01.03.2008, 12:44    Titel: Schwimmen in der Schule Antworten mit Zitat

Hallo

Unser Sohn hat seit einigen Wochen Schwimmen in der Schule. Hat immer ganz gut geklappt .
Gestern waren wir bei unserer Neurologin zum EEG die sagte uns er dürfte nur noch Schwimmen mitmachen wenn eine 1:1Betreuung dabei ist,weil er eben noch soviele Anfälle hat.
Es hat bisjetzt immer ganz gut geklappt auch ohne 1:1 Betreuung .

Wie sollen wir uns jetzt verhalten?????


Gruß Carmen
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Levinsmama
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BeitragVerfasst am: 01.03.2008, 12:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo
die Neurologin hat Recht ,wenn dein Sohn im Wasser einen Anfall bekommt ,dann könnte es passieren ,dass es keiner merkt ,das ist sehr gefährlich ,besonders wenn dein Sohn noch Anfälle hat. Wenn etwas passiert ,dann haben die Lehrer auch ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt und dafür haftet keiner.Ich würde das an deiner Stelle überdenken.
LG Ewa

_________________
Ewa *11.02.78 und Daniel *25.04.1978
mit Levin *18.03.2004
Derek,*23.11.2007
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"In einer Irrsinnigen Welt vernünftig sein zu wollen, ist schon wieder ein Irrsinn für sich."
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nina108
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BeitragVerfasst am: 01.03.2008, 12:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Carmen,
Lovis geht ab August in den Kindergarten. Aufgrund drohender Epilepsie ist er auch vom Kindergartenschwimmen ausgeschlossen. Die Leiterin berichtete dass irgendwo mal ein Kind beim Schwimmen einen Anfall hatte, und leider verstarb. Das hat mich überzeugt.
LG
nina
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mama123
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BeitragVerfasst am: 01.03.2008, 13:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
meine Tochter (Absencen-Epilepsie) geht ja in eine normale Regelschule, wo eine Arbeitsgemeinschaft Schwimmen angeboten wird (also auf freiwillige Basis am Nachmittag). Ich weiß von einer Mutter, deren Sohn auch Absencen-Epilepsie hat, dass dieser nicht in dieser AG mitmachen darf, weil es den Lehrern einfach zu riskant ist (obwohl er auch sehr gut mit Medikamenten eingestellt ist).
Ich muss sagen, seitdem meine Tochter die Absencen-Epi hat, lasse ich sie im Schwimmbad auch nicht ohne Aufsicht ( entweder schwimmt jemand von uns neben ihr her, oder wir sitzen am Beckenrand und haben sie immer im Blick), wenn wir als Familie schwimmen gehen, obwohl sie durch die Medis anfallsfrei ist und seit Ende August keine einzige Absence mehr gehabt hat, aber mir ist das Risiko einfach zu groß.

LG
Dagmar

_________________
Dagmar mit Ehemann Michael, Simon (5/94), Benedikt (09/97, Syringomyelie, Inkontinenz, mittlerweile nur noch leichte Motorikprobleme), Miriam (01/2000, Absencen-Epilepsie)
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katrinchen
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BeitragVerfasst am: 01.03.2008, 13:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Carmen,
er kann natürlich trotzdem zum Schwimmen, wenn du für eine Begleitung sorgst. Müsste auch über das Sozialamt im Rahmen der Eingliederungshilfe bezahlt werden.
Ich kenne einige Studenten, die sich darum reißen würden, so einen Job zu machen. Du solltest halt darauf bestehen, dass der/diejenige vorher einen Kurs macht, was im Fall eines Anfalls zu tun ist.
Es kann ja schließlich nicht sein, dass die Kinder von Teilen des Bildungsangebotes ausgeschlossen werden, weil sie behindert sind!!
LG Katrin

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Katrin (*83), Förderschullehrerin an einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
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Fritzmakatrin
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BeitragVerfasst am: 01.03.2008, 23:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Carmen,
genau richtig. Antrag aufWiedereingliederungshilfe beim Sozialamt stellen. umfang der zu leistenden zeit angeben und begründung warum. Mein Sohn hatte dann eine extra Aufsichtsperson. (Mußte ich besorgen) und die wurde mit bis zu 10Euro pro Stunde vergütet.
War nicht schwer zu beantragen und mein Sohn, der relativ selten kleinere Anfälle hattet zu der Zei,t war total happy das er mit zum Schwimmen durfte.
Achtung hier der Amtsparagraph Rolling Eyes : §§53,54 Abs.1 Nr.1 SGB X// i.V.m. § 12 der Eingliederungshilfe-Verordnung zu § 60 SGB X//
Na, ist ja auchegal. Auf jeden Fall einen Integrationshelfer beantragen.
Liebe Grüße
KATRIN icon_sunny.gif

_________________
Katrin *72, Ninja*95 LRS, Fridjof*99 Epilepsie, LRS, emotionale uns soziale Entwicklungsstörung,Mattheo Friedrich Emil frisch eingetroffen !

Jeder Tag soll und muss einen Sinn haben, und erhalten soll er ihn nicht vom Zufall, sondern von mir.
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feeli
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BeitragVerfasst am: 02.03.2008, 07:31    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,
bei uns in der SVE/Körperbehindertenschule gehen sie auch schwimmen. Mit Anfallskindern wohl aber auch nur mit 1:1 Betreuung aus sicherheitsgründen!
liebe grüsse
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janina2003
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BeitragVerfasst am: 02.03.2008, 09:04    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

jonny hat auch schwimmen in der schule aber da ist eh 1:1 betreuung da keiner der kinder sich selbst über wasser halten kann. finde es schon sicherer. und am beckenrand sitzt eine krankenschwester von der schule. also für sicherheit ist gesorgt. kann deine neurologin gut verstehen.

lieben gruß janina

_________________
janina*81, marcel*75 und jonny *2.6.03 zustand nach 4maliger reanimation im babyalter, aortenismusstenose, niereninsuffizenz, epilepsie usw. seit dem 1.12.2010 im wachkoma nach nochmaligen herzstillstand mit reanimation aber wir kämpfen weiter und timmy 5.7.10 gesund und uns alle sehr viel freude bringt
lebe und denke nicht an morgen...
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bettina_mal3
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BeitragVerfasst am: 04.03.2008, 18:20    Titel: Antworten mit Zitat

Im Hort gehen sie auch schwimmen und momentan gehe ich selber als Betreuung für meinen Sohn mit.Ab Juli muss sich unsere Familienhelferin was einfallen lassen.Bei meinem Sohn ist zusätzlich das Problem,das er mehr unter Wasser ist,weil er eben so gerne taucht.
_________________
Liebe Grüße von Bettina(Rheuma,ADHS und andere Strickfehler)mit
L.J.(2/99) ADHS,V.a.Asperger Syndrom,Dyskalkulie
L.F.(4/00) ADHS,Abscencen, auditive Wahrnehmungsstörung
H.J.(9/02) ADHS,Infektasthma,Neurodermitis
P.K.(6/08)NF1 genetisch gesichert.Von der Entwicklung aber topfit
N.K.(7/10)
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