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Parken auf Behindertenparkplätzen
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AnjaD
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BeitragVerfasst am: 29.02.2008, 21:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, Sabine!

Ich muss Andrea Recht geben - mein Mann hat einen Kunden, dem man auf den ersten Blick auch nichts ansieht, hatte aber den blauen Ausweis im Wagen liegen. Mein Mann hat ihn angesprochen - da hat er erzählt, dass ihm ein Lungenflügel fehlt. Wenn er mal 20m gelaufen ist, HÖRT man dann schon, wo das Problem liegt.

Auch Menschen mit chronischen Durchfallerkrankungen können aus verständlichen Gründen einen solchen Ausweis bekommen....

Aber es gibt natürlich auch ohne Zweifel genügend Menschen, die mit "Oma´s Ausweis" spazieren fahren und diese Parkplätze nutzen..... u.U. sogar dann noch, wenn Oma gar nicht mehr lebt (alles schon erlebt!)...

GLG Anja

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Anja (*1969)mit F. und D. (*1998), D.: ADHS, L. (*2001) vorgeburtl. Schlaganfall, Hemiparese, Epi, GB und Y. (*2004) V.a. ADHS
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Lisa Maier
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BeitragVerfasst am: 29.02.2008, 21:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Sabine,

auch wenn die Betrügerquote bei diesen Autos hoch sein dürfte: die Zeiten, in denen du schon am Fahrzeugmodell erkennen konntest, daß das garantiert kein Gehbehinderter ist, sind vorbei. Ich kenne selbst einen absolut gehunfähigen Menschen, der zumindest vor ein paar Jahren einen zweisitzer Cabrio fuhr. Den Rolli warf er nach hinten auf so einen winzigen Notsitz.

Viele Grüße

Lisa
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Sabine
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BeitragVerfasst am: 29.02.2008, 21:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

danke, an diese Möglichkeiten hatte ich nicht gedacht. Embarassed

LG
Sabine

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AnjaD
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BeitragVerfasst am: 29.02.2008, 22:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, Sabine!

Brauchst Dich doch nicht schämen Wink - ich habe ja auch nicht dran gedacht, bin erst durch diesen Kunden drauf gestoßen worden!

GLG Anja Wink Wink

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Manuela-Susanne->Herzc
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BeitragVerfasst am: 29.02.2008, 22:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Ihrs!

Finde es auch unmöglich, wenn Leute diese Parkplätze benutzen ohne überhaupt einen Grund vorweisen zu können. Sagt mal wie schaut es denn aus mit nur einem Merkzeichen "G" im SBA neben "H" und "B" von den % mal abgesehen (Andrea hat GdB 100 und bei Patrik ist das noch offen, aber in Bearbeitung). Weiß es ist eigentlich nur mit dem "aG" vorgesehen diese besonderen Parkplätze nutzen zu können... Haben nen Kombi und oft auch den Zwilliwagen bei, was beim Einkaufen ja nicht geht. Das Auto ist auf Andrea zugelassen. Habe ne Kopie von Andrea ihrem SBA fürs Auto gemacht und oft geht es gar nicht anders, weil alle normalen Parkplätze belegt sind in der Nähe und direkt am Eingang, ich immer beide Kinder dabei habe beim Einkaufen und kann nicht alles bis sonstewohin tragen, Patrik läuft noch gar nicht (wird wohl noch sehr lange dauern) und Andrea ist nicht so belastbar und muß getragen werden nach einer Weile...ich park dann mit dieser Kopie vom SBA auch auf so einem speziellen Platz (gibt es dann aber mehrere nebeneinander). Ist aber nur, wenn der Einkauf ansteht. Mein Mann kommt immer spät von der Arbeit heim um da mit anpacken zu können und ich muß das allein bewältigen. Würdet Ihr mich dafür "lynchen" diesen Parkplatz zu nutzen??? Rolling Eyes Ein "aG" würden wir bei Andrea glaub ich nicht bekommen, da sie weder Rollifahrerin ist noch Gehhilfen benötigt...und je nach Tagesform auch bissi läuft, aber wie gesagt nicht so belastbar ist und nach einer Weile "Mama tragen", weil sie nimmer kann.

LG Manu-Susi Embarassed

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und Sophie *07.10.2008
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AnjaD
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BeitragVerfasst am: 29.02.2008, 22:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, Manu-Susi!

Lynchen würde Dich deswegen wahrscheinlich niemand hier, steht ja mit Grund da, der nur eben nicht "offiziell" bestätigt ist. Allerdings sieht das Auge des Gesetzes das leider anders! Da könntest Du dann durchaus ein Knöllchen bekommen... Und da könntest Du dann auch rein rechlich nichts gegen machen.

Ich hätte zwei Vorschläge für Dich.
Erstens: Ich weiß, dass es in einigen Städten die Möglichkeit gibt, auch ohne aG eine Parkerleichterung zu bekommen - mach Dich doch bitte bei Euch in der Stadt mal schlau, ob so etwas möglich ist. Ich kenne die genauen Bedingungen leider nicht selbst. Darüber wurde aber auch hier im Forum schon geschrieben, vielleicht mal mti "Parkerleichterung" oben in der Suche probieren....

Zweitens.: Ein aG kann man auch bekommen, wenn man nur noch kurze Strecken ohne Hilfe laufen kann. aG bedeutet nicht zwangsweise, dass man gar nicht mehr laufen kann! Von daher wäre es einen Versuch wert, beim zuständigen Versorgungsamt das aG zu beantragen.

GLG Anja

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felix2000
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BeitragVerfasst am: 29.02.2008, 22:49    Titel: Antworten mit Zitat

@ Lisa Maier,

wahrscheinlich haben wir den Mann oder einen anderen genau so erlebt und gesehen
auf der Rehatec 2007 in Düsseldorf.

Wie toll manche Menschen mit ihren Behinderungen klar kommen.

LG
Felix2000

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Felix (Fee) ( /00) Tetraspastik, kaum Kopf-/Rumpf-Kontrolle, keine Sprache, Hirnblind, ,.... ein Sonnenschein.
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