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Welche Rechtsschutz ist notwendig ?
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benni
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Beiträge: 5076
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 28.02.2008, 16:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Angela ,

wen ich es richtig verstehe , hast Du noch keine Rechtsschutzv. abgeschlossen . Selbst wenn Du sofort eine abschließen würdest , wegen Alg.2... , kannst Du sie frühestens in 3 Monaten in Anspruch nehmen .

Ob eine Rechtsschutzversicherung bei Klagen wegen Hartz 4 aufkommt , würde mich ebenfalls interessieren , es müßte aber im Sozialrecht mit drin sein . Außerdem ist eine Klage vor dem Sozialgericht nicht kostenlos , zumindest ohne Rechtsbeistand ?
Prozesskosten- oder Beratungshilfe könnte noch in Frage kommen .

L.G.

Anja

_________________
Anja mit Benjamin 03/97- schwere Mehrfachbehinderung wahrscheinlich durch 6- fach-Impfung, Muskelhypotonie,Wahrnehmungsstörungen/aut. Züge, Epilepsie, Skoliose, Button- Martin 02/92 und Laurin 05/09
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Angela1907
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BeitragVerfasst am: 28.02.2008, 16:24    Titel: Antworten mit Zitat

stimmt ich habe noch keine, das mit den 3 Monaten wurde mir auch gesagt, habe vor bei LVM versicherungen eine Rechtschutz abzuschließen, wo ich micht tel. heute schlau gemacht habe.
es wurde mir gesagt, das Sachen Jobcenter-ALG2 oder Bewilligungsbescheid anfechten in der ihrer reglung ausgeklammert ist und dieses auch nicht zu versichern ist.

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