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Welche Rechtsschutz ist notwendig ?
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Angela1907
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BeitragVerfasst am: 28.02.2008, 11:38    Titel: Welche Rechtsschutz ist notwendig ? Antworten mit Zitat

Hallo,

was für eine Rechtsschutz habt ihr, was Thema Jobcenter, Pflegegeld und SBA betrifft.
Welche Bereiche sind denn dafür da ? Sozialrecht ????

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Isolde
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BeitragVerfasst am: 28.02.2008, 14:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Angela,

also ich habe eine ganz normale Privat- und Berufsrechtsschutzversicherung.

Ich habe in meiner noch eingebunden den Verkehrsrechtsschutz, da ich ein Auto habe und der Mietrechtsschutz, da ich in Miete wohne.

Für Deine Problematik mit dem Sozialrecht (SBA und Pflegegeld) ist der private Rechtsschutz zuständig und Jobcenter ist in der Berufsrechtsschutz enthalten.

Mehr musst Du nicht haben.

Lieben Gruß - Isolde

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Yvonne
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BeitragVerfasst am: 28.02.2008, 14:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Isolde,

wir hatten eine Familien und Verkehrsrechtschutzversicherung und diese hat Sozialrecht nicht beinhaltet. Irgendwie muss man das extra abschließen.
Wir sind nun seid November im VDK drin.

Liebe Grüße

Yvonne

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claudia64
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BeitragVerfasst am: 28.02.2008, 14:46    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Angela,

ich habe gerade auf Anraten unseres ATZ eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. (Der Leiter ist von Haus aus Jurist).
Die haben Sozial- und Verwaltungsrecht empfohlen!

LG,
Claudia

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Isolde
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BeitragVerfasst am: 28.02.2008, 15:34    Titel: Antworten mit Zitat

Naja,
dann gebe ich den Link mal unserem User VolkerB weiter,
der wird es sicher wissen,

und der hat (weil bei mir evtl. Sozialgericht auch anstehen könnte) klar gesagt,
dass es in der Privat-Rechtschutz mit drin ist.

Schönen Gruß - Isolde

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Yvonne
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BeitragVerfasst am: 28.02.2008, 15:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Isolde,

na da bin ich ja gespannt. Wie wir einen Sozialrechtsstreit hatten und ich die kosten einreichen wollte hiess es,ne Sozialrecht ist nicht mit drin Sad

Liebe Grüße

Yvonne

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benni
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BeitragVerfasst am: 28.02.2008, 15:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

bei uns ist ebenfalls Sozialrecht mit drin , wir haben eine Familien - Rechtsschutz - V. , inkl. Verkehrsrechtsschutz und Rechtsschutz für Eigentümer .

Wir hatten schon mehrfach Klagen vor dem Sozialgericht , es wurde immer übernommen .

L.G.

Anja

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Angela1907
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BeitragVerfasst am: 28.02.2008, 16:01    Titel: Antworten mit Zitat

uns wurde gesagt das sachen die mit alg2 also jobcenter betrifft nicht mehr zu versichern ist. (gegen bewilligungsbescheid widerspruch und anderes)
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Volker VB
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BeitragVerfasst am: 28.02.2008, 16:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Zusammen,

in einem sog. Voll-Rechtschutz ist normalerweise der Sozialgerichts-Rechtschutz mit drin. Allerdings mit der Einschränkung, das erst ab Klageführung vor dem SG Deckung besteht. Das heißt, eine erste Beratung oder wenn der Anwalt vorher Briefe schreibt, so müssen die bezahlt werden.

Wenn das ganze vor das SG geht, dann besteht grundsätzlich Versicherungsschutz bis zur letzten Instanz.

berücksichtigen muss man ggf. nur noch, dass es Verträge mit Selbstbehalt gibt. @Yvonne, ein Familien-RS ohne Sozialgerichtsbarkeit ist mir nicht bekannt. Kannst mir ja vielleicht mal per PN die Gesellschaft mitteilen... Wink

liebe Grüße
VOLKER

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Isolde
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BeitragVerfasst am: 28.02.2008, 16:12    Titel: Antworten mit Zitat

Volker und was ist mit ALG2 und Jobcenter?
wie Angela1907 oben fragte?

........

Demnach hat evtl. Claudia64 zuviel abgeschlossen?

Oder gibt es da jetzt Unterschiede?
Wird da vom ersten Brief an schon gezahlt?

Lieben Gruß - Isolde

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