Verfasst am: 28.02.2008, 11:38 Titel: Welche Rechtsschutz ist notwendig ?
Hallo,
was für eine Rechtsschutz habt ihr, was Thema Jobcenter, Pflegegeld und SBA betrifft.
Welche Bereiche sind denn dafür da ? Sozialrecht ???? _________________ Angela mit Mandy 10/96 frühkindlicher Autimus,
high function, SBA 100%, G,B,H, Pflegestufe 1 seit 2011
also ich habe eine ganz normale Privat- und Berufsrechtsschutzversicherung.
Ich habe in meiner noch eingebunden den Verkehrsrechtsschutz, da ich ein Auto habe und der Mietrechtsschutz, da ich in Miete wohne.
Für Deine Problematik mit dem Sozialrecht (SBA und Pflegegeld) ist der private Rechtsschutz zuständig und Jobcenter ist in der Berufsrechtsschutz enthalten.
Mehr musst Du nicht haben.
Lieben Gruß - Isolde _________________ „Nicht der Beginn wird belohnt, sondern einzig und allein das Durchhalten“ - Katharina von Siena "Einen Anfang zu machen ist das Geheimnis von weiterkommen" - chin. Weisheit
wir hatten eine Familien und Verkehrsrechtschutzversicherung und diese hat Sozialrecht nicht beinhaltet. Irgendwie muss man das extra abschließen.
Wir sind nun seid November im VDK drin.
Liebe Grüße
Yvonne _________________ Mamavon Sarah 17 Jahre Entwicklungsverzögert ohne Diagnose, Jana 19 Jahre und Alina 15 Jahre
ich habe gerade auf Anraten unseres ATZ eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. (Der Leiter ist von Haus aus Jurist).
Die haben Sozial- und Verwaltungsrecht empfohlen!
LG,
Claudia _________________ Claudia, Bj. '64, mit Rebecca, * '96, Asperger, HB, ADHS, Asthma, und Melissa, * '00, Asthma
Naja,
dann gebe ich den Link mal unserem User VolkerB weiter,
der wird es sicher wissen,
und der hat (weil bei mir evtl. Sozialgericht auch anstehen könnte) klar gesagt,
dass es in der Privat-Rechtschutz mit drin ist.
Schönen Gruß - Isolde _________________ „Nicht der Beginn wird belohnt, sondern einzig und allein das Durchhalten“ - Katharina von Siena "Einen Anfang zu machen ist das Geheimnis von weiterkommen" - chin. Weisheit
bei uns ist ebenfalls Sozialrecht mit drin , wir haben eine Familien - Rechtsschutz - V. , inkl. Verkehrsrechtsschutz und Rechtsschutz für Eigentümer .
Wir hatten schon mehrfach Klagen vor dem Sozialgericht , es wurde immer übernommen .
L.G.
Anja _________________ Anja mit Benjamin 03/97- schwere Mehrfachbehinderung wahrscheinlich durch 6- fach-Impfung, Muskelhypotonie,Wahrnehmungsstörungen/aut. Züge, Epilepsie, Skoliose, Button- Martin 02/92 und Laurin 05/09
uns wurde gesagt das sachen die mit alg2 also jobcenter betrifft nicht mehr zu versichern ist. (gegen bewilligungsbescheid widerspruch und anderes) _________________ Angela mit Mandy 10/96 frühkindlicher Autimus,
high function, SBA 100%, G,B,H, Pflegestufe 1 seit 2011
in einem sog. Voll-Rechtschutz ist normalerweise der Sozialgerichts-Rechtschutz mit drin. Allerdings mit der Einschränkung, das erst ab Klageführung vor dem SG Deckung besteht. Das heißt, eine erste Beratung oder wenn der Anwalt vorher Briefe schreibt, so müssen die bezahlt werden.
Wenn das ganze vor das SG geht, dann besteht grundsätzlich Versicherungsschutz bis zur letzten Instanz.
berücksichtigen muss man ggf. nur noch, dass es Verträge mit Selbstbehalt gibt. @Yvonne, ein Familien-RS ohne Sozialgerichtsbarkeit ist mir nicht bekannt. Kannst mir ja vielleicht mal per PN die Gesellschaft mitteilen...
liebe Grüße
VOLKER _________________ 10/1963 (wohnhaft im Kraichgau, der deutschen Toskana)
Fachmann für Versicherungsfragen Und wenn ich wüsste, dass morgen die Welt untergeht, so würde ich heute noch ein Apfelbäumchen pflanzen -- Martin Luther
Volker und was ist mit ALG2 und Jobcenter?
wie Angela1907 oben fragte?
........
Demnach hat evtl. Claudia64 zuviel abgeschlossen?
Oder gibt es da jetzt Unterschiede?
Wird da vom ersten Brief an schon gezahlt?
Lieben Gruß - Isolde _________________ „Nicht der Beginn wird belohnt, sondern einzig und allein das Durchhalten“ - Katharina von Siena "Einen Anfang zu machen ist das Geheimnis von weiterkommen" - chin. Weisheit
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