Das Pflegegeld für Niklas ist jetzt nach Widerspruch wieder abgelehnt worden. (Beide male waren Pflegefachkräfte zur Begutachtung da).
Schon im ersten Gutachten tauchten Sachen auf, die so gar nicht stattgefunden haben.
Bei der zweiten Begutachtung hatte ich wieder keinen Zeugen dabei, weil keiner Zeit hatte (es ist ja meistens vormittags). Ich dachte aber, ich kann ja in meiner Wohnung eine Kamera installieren und filmen.
Nun habe ich das zweite Pflegegutachten vorliegen. Der Gutachter schreibt, dass Niklas sehr zuvorkommend und nett zu ihm war.
Niklas hat den Gutachter mit Sachen beworfen, wollte ihn nassspritzen, der G hatte Angst um seine Brille und um seinen Laptop usw.
Sind diese Filmaufnahmen eigentlich rechtlich relevant, denn da kann man ja sehen, wie es wirklich war?
Hallo Christiane_B.,
hast du dir denn vorher die Erlaubnis des Gutachters eingeholt, dass du ihn filmen darfst??
Ich persönlich wäre ziemlich sauer, wenn mich jemand heimlich filmen würde . - egal in welcher Situation!
Bleibt dir nur noch der Klageweg, oder kannst du deinen Widerspruch nochmal begründen? Bei der Diagnose Kann ich mir nicht vorstellen, dass dein Sohn die Voraussetzungen für die PS nicht erfüllt. Was wurde dann alles nicht anerkannt?
LG, Ulrike
nein, ich hatte keine Erlaubnis, deswegen bin ich mir ja auch unsicher, ob es überhaupt Beweismaterial ist.
Beaufsichtigung, Anleitung, teilweise Übernahmen wurden nicht berücksichtigt. Dann diese Aussage, dass Niklas freundlich und zuvorkommend war, ist schlicht nicht wahr.
Mir wurden im ersten Gutachten 22 Minuten anerkannt.
Im zweiten Gutachten 23 Min. + 45 Minuten hauswirtschaftliche Betreuung (das hat der Gutachter dann wohl doch erkannt).
Ich habe schon gute Gründe entweder nochmal in Widerspruch zu gehen oder vor dem Sozialgericht zu klagen. Mein Anwalt ist jedenfalls bereit dazu (ich auch).
Vieles, was ich im Pflegetagebuch notiert hatte, wurde gar nicht berücksichtigt. Manches, was im Gutachten so steht, wurde gar nicht mit mir besprochen.
Ferner steht im Gutachten, der Gutachter habe im Kindergarten angerufen. Ich habe selbst vor ein paar Tagen im Kindergarten nachgefragt, die Leiterin meinte, dass dort niemand angerufen hätte.
Ich habe schon gute Gründe entweder nochmal in Widerspruch zu gehen oder vor dem Sozialgericht zu klagen. Mein Anwalt ist jedenfalls bereit dazu (ich auch).
- ich meinte , ob du nochmal die Möglichkeit hast, oder ab nur noch der Klageweg möglich ist.
Wenn Anleitung + Beaufsichtigung bei dem vorliegenden Krankheitsbild nicht berücksichtig wurde, kann das eigentlich nur ein sehr unwissender Gutachter gewesen sein.
LG, Ulrike
ich weiß nicht, ob ich nochmal Widerspruch einlegen kann oder ob ich den Klageweg betreten muss.
Soweit wie ich das von meinem Rechtsanwalt verstanden habe, müssen wir wohl klagen. Wir haben noch bis Ende Februar Zeit.
Mein Rechtsanwalt hatte schon nach dem ersten Pflegegutachten bei der KK beklagt, dass eine Pflegefachkraft in diesem Fall unangebracht sei und der MDK doch einen Arzt zur Begutachtung schicken soll. Dieses wurde nicht gemacht.
Hallo Christiane_B.,
im Begleitschreiben der Pflegekasse findet sich immer ein Hinweis, ob man den Widerspruch aufrechterhalten möchte und die Angelegenheit dann noch dem Widerspruchsausschuss vorgelegt wird, oder ob man Klage einreichen muss. Wenn es noch möglich ist, versuche den Klageweg zu vermeiden. Das kann sehr langwierig werden - Mit ca. 1 1/2 Jahren muss man rechnen.
Grundsätzlich sagt die Profession ob Arzt oder Pflegefachkraft nichts über die fachliche Qualität des Gutachters aus. Tatsächlich fällt es Ärzten häufig noch schwerer, den Pflegeaufwand festzustellen, da sie selber keine Erfahrung in der Pflege haben. Auch die Gutachter vom Gericht sind häufig Pflegefachkräfte. Das Problem bei euch ist einfach das Krankheitsbild - da muss ein Gutachter schon bereit sein, sich etwas zu belesen oder einschlägige Erfahrungen mit Autismus haben, - sonst ist der Pflegeaufwand schwer nachzuvollziehen. Und außerdem muss er auch noch Erfahrungen in der Begutachtung von Kindern haben - also ziemlich komplex.
Guck mal hier - da findest du evt. auch hilfreiche Tipps! http://www.REHAkids.de/phpBB2/viewt.....topic.php?p=541420#541420
LG, Ulrike
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