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Noch offene Fragen falls ich klage, wegen PS 1
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Sylke
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BeitragVerfasst am: 21.02.2008, 13:11    Titel: Noch offene Fragen falls ich klage, wegen PS 1 Antworten mit Zitat

Hab da noch ein paar offene Fragen und hoffe die kann mir hier noch wer beantworten.

Ich hab noch 3 Wochen Zeit mir zu überlegen ob ich Klage einreiche vorm Sozialgericht, oder ob ichs einfach gut sein lasse und die PS 1 nochmal neu beantrage im Mai wenn Kimy 3 wird.

Also mal angenommen ich reiche Klage ein....wie läuft das in Etwa dann ab?
Wie lang dauert solch Klage normalerweise ungefähr??
Wenn Kim dann 3 wird, und andere Zeiten gelten.....muss ich dann nochmals irgendwas beantragen, oder heisst es dann warten bis die gesamte Klage durch ist?
Denn wie ist das wenn die Klage abgelehnt wird.......wird dann komplett die PS 1 abgelehnt, oder wird dann da irgendwo berücksichtig das sie zwischenzeitlich 3 geworden ist??

Falls ein Gutachten benötigt wird.....kann ich mir dann selber aussuchen wer das erstellt???

Wie oft müste man da persönlich hin zum Sozialgericht??

Ist nen Anwalt notwendig, und wenn ja....übernimmt sowas die private Rechtssschutzversicherung?

Geht mir da zwar nicht nur ums Geld, sondern auch um meine Rente......aber so locker haben wir das Geld auch nicht sitzen das ich monatlich auf die 204 Euro vorerst verzichten kann. An arbeiten gehen ist ja nicht zu denken vorerst.

_________________
Sylke (*3/70) mit Kimberly (*5/05), Dravet-Syndrom ( und Mercy - ihr Anfallsmeldehund )
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MiriamP
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BeitragVerfasst am: 21.02.2008, 13:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Sylke,

einige Fragen, wenn auch nicht alle, kann ich dir beantworten:

Also mal angenommen ich reiche Klage ein....wie läuft das in Etwa dann ab?

Erst einmal muss eine Klageschrift eingereicht werden, in der steht, warum du Klage einreichst. Dann wird diese normalerweise der Gegenseite gegeben und diese darf dann Stellung beziehen. Manchmal geht es hin- und her, bevor dann irgendwann ein Termin zur Anhörung gemacht wird.

Wie lang dauert solch Klage normalerweise ungefähr??
Klagen vor dem Sozialgericht können schnell gehen, können auch sehr lange dauern. Es hängt davon ab, wie schnell die Richter sind, wie viele andere Leute noch klagen.
Ich habe bei meinem damaligen Verfahren 1.5 Jahre Dauer gehabt, kenne aber eine Person, die 8 Jahre lang warten musste, bis ihr Fall entschieden wurde.

Wenn Kim dann 3 wird, und andere Zeiten gelten.....muss ich dann nochmals irgendwas beantragen, oder heisst es dann warten bis die gesamte Klage durch ist?

Kann ich dir nicht beantworten...

Denn wie ist das wenn die Klage abgelehnt wird.......wird dann komplett die PS 1 abgelehnt, oder wird dann da irgendwo berücksichtig das sie zwischenzeitlich 3 geworden ist??

Kann ich dir auch nicht beantworten, hängt auch davon ab, WAS genau du einklagst!

Falls ein Gutachten benötigt wird.....kann ich mir dann selber aussuchen wer das erstellt???
Nein, normalerweise wird ein Gutachter vom Gericht bestimmt. Natürlich darfst du auch gerne Vorschläge geben, aber zu sagen: ich nehme nur den und den Gutachter ist in der Regel nicht möglich.
Natürlich kann es sein, dass der Richter dir das selbst überlässt, aber die Wahrscheinlichkeit ist gering.

Wie oft müste man da persönlich hin zum Sozialgericht??
Kommt stark auf den Richter darauf an, wieviele Termine er festsetzt. Manchmal ist es nur eine Anhörung, manchmal kommt es überhaupt nicht zur Anhörung, weil eine Partei "nachgibt", manchmal sind mehrere Termine nötig.

Ist nen Anwalt notwendig, und wenn ja....übernimmt sowas die private Rechtssschutzversicherung?
Ein Anwalt ist nicht nötig, aber empfehlenswert. Ob es deine private Rechtschutzversicherung übernimmt, musst du bei dieser nachfragen. Du musst dir sozusagen von denen eine Genehmigung einholen, dass sie im Falle des Falles die Kosten übernehmen. Solltest du schnell machen, denn deine Zeit rennt ja nun doch ...

Grüße,
Miriam
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kathrintroeh
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BeitragVerfasst am: 21.02.2008, 14:05    Titel: Antworten mit Zitat

hallo sylke,

bei sammy hat das verfahren 3,5 jahre gedauert, bis wir recht bekamen. sammy hat dann auch rückwirkend ohne probleme die ps1 bekommen. ein gutachter wurde auch vom gericht bestellt, welchen meine rechtsanwältin vorschlug-dieser wurde auch vom gericht und der pflegekasse akzeptiert. ein anwalt ist schon wichtig, da er ja sich da besser auskennt und auch besser erläutern kann, worum es geht und welche fehler beim MDK aufgetreten sind. es muss aber schon ein fachanwalt sein.
ich würde an deiner steller klagen, zu verlieren hast du nichts.

WER KÄMPFT KANN VERLIEREN, WER NICHT KÄMPFT, HAT SCHON VERLOREN!!!!

Wenn Du sagst, Kimy benötigt aufgrund ihrer Krankheit die Pflegestufe 1, dann kämpfe für euer recht.

lg kathrin

_________________
kathrin 07/ 1975 mit ehemann sven 07/ 1973 und den süßen kindern stella 12/ 2001 und gesund sowie sammy 07/2003 Dysmeliesyndrom (beide Daumen fehlen und der linke Arm ist etwas verkürzt) sowie konstantin maurice 25.09.2008
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Christiane_B.
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BeitragVerfasst am: 21.02.2008, 14:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Sylke,

ich werde jetzt auch vor das Sozialgericht gehen. Mir hatte die KK vorgeschlagen, ich könne ja einen Neuantrag stellen, da er inzwischen älter geworden sei (lach, die brauchen ja solange). Nee, nee, ich ziehe das jetzt durch.

Egal, wie lange das dauert.

Lieben Gruß

Christiane

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Christiane (Jahrgang 1970) mit Niklas (Asperger Syndrom, Jahrgang 2/02)
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sandraunik
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BeitragVerfasst am: 21.02.2008, 14:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich kann Dir den Tip geben, geh zum VDK. Dort kannst du rückwirkend Mitglied werden und die haben Fachanwälte die Dich vertreten.
Den Gutachter bekommst Du vom Gericht zugewiesen.

LG Sandra

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Sylke
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BeitragVerfasst am: 21.02.2008, 17:53    Titel: Antworten mit Zitat

und der VDK vermittelt mir nen Anwalt und übernimmt sozusagen die Kosten, oder wie?

Wollt da eigentlich vorhin anrufen, aber Kimberly war mal wieder am krampfen....hoffe Morgen hab ich mal die Ruhe dazu

_________________
Sylke (*3/70) mit Kimberly (*5/05), Dravet-Syndrom ( und Mercy - ihr Anfallsmeldehund )
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sandraunik
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BeitragVerfasst am: 21.02.2008, 19:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Sylke,

du trittst in den VDK ein, dann mußt Du ein halbes Jahr Mitgliedsbeiträge rückwirkend zahlen. Dann macht der VDK alles für Dich. Die haben da Sozialrechtsexperten und die reichen die Klageschrift ein und machen alles die Korrespondenz vor Gericht usw.
Ich hab mit denen mega gute Erfahrungen gemacht.

LG Sandra

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BeitragVerfasst am: 21.02.2008, 20:51    Titel: Antworten mit Zitat

aha, na das wär ja kein Problem.
Hoffe Kimy macht mir morgen nicht wieder nen Strich durch die Rechnung damit ich da in Ruhe mal anrufen kann.

Danke für die Info

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RA Philip Koch
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BeitragVerfasst am: 27.02.2008, 19:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Sylke,

um Klage einzureichen, mußt Du eine Klageschrift an das Sozialgericht schicken. Die Klageschrift muß innerhalb der Klagefrist beim sozialgericht eingegangen sein. Aus der Klageschrift muß sich ergeben, daß Du Klage erhebst, gegen wen Du Klage erhebst und was DU erreichen willst.

Die Klageschrift wird dann dem Gegner zur Stellungnahme geschickt. Danach werden dann Schriftsäze gewechselt, will heißen: Du kannst wieder Stellung nehmen, darauf der Gegner usw. Es werden vom Gericht die Akten des Gegners angefordert. Weiter wird ein Gutachten eingeholt. Den Gutachter bestimmt das Gericht. Gegebenenfalls kannst Du später auch ein eigenes Gutachten beantragen, das dann ein von Dir zu bestimmender Arzt erstellt.

Wenn dann alle Gutachten vorliegen, bestimmt das Sozialgericht einen Termin, in dem dann in der Regel auch das urteil gefällt wird. Du mußt also im Regelfall nur einmal zu Gericht.

Für die Entscheidung des Gerichts ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung maßgeblich. Das heißt: Kommt da gericht zu dem ergebnis, daß die Voraussetzngen für die Pflegestufe bei Klageerhebung nicht, aber mit dem Erreichen des Lebensalter von 3 Jahren vorlagen, dann spricht es die Pflegestufe ab dem Erreichen des Lebensalters von drei Jahren zu und weist die Klage im übrigen ab.

Einen Rechtsanwalt brauchst Du nicht. Es herrscht kein Anwaltszwang. Aber mit der Beauftragung eines Rechtsanwalts kannst Du zum einen dessen Fachwissen nutzen und zum anderen nimmst Du Dir einiges an Arbeit und Belastung ab.

Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, dann zahlt diese den Rechtsanwalt. In diesem Fall würde ich Dir immer zur Beauftragung eines Rechtsanwalts raten.

Der VDK beauftragt und zahlt keinen Rechtsanwalt für Dich. Der VDK bietet Dir nur eine rechtliche Vertretung durch Voljuristen an, die nicht notwendig Rechtsanwälte sind. Ich persönlich rate von der Beauftragung des VDK ab, soweit eine Rechtsschutzversicherung besteht.

Beste Grüße

Philip

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Sylke
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BeitragVerfasst am: 27.02.2008, 21:47    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Erklärung Philip.

Hm, dann hab ich ja eigentlich nichts zu verlieren.........noch bin ich am ringen mit mir......hab ja noch ne Woche Zeit.

Aber wenn ich das sehe.....in 6 Tagen hatte se 4 dolle Anfälle, und immer isse hinterher stundenlang zu händeln wie nen Baby......nichtma alleine trinken geht dann.
Und das alles rechnet der MDK ned an......grummel

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Sylke (*3/70) mit Kimberly (*5/05), Dravet-Syndrom ( und Mercy - ihr Anfallsmeldehund )
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