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Behindertenpauschale oder außergewöhnliche Belastung?
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Nicole369
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BeitragVerfasst am: 20.02.2008, 18:25    Titel: Behindertenpauschale oder außergewöhnliche Belastung? Antworten mit Zitat

Hallo,
gerade hat das Finanzamt angerufen und mir erklärt das ich in der Steuererklärung entweder den Behindertenpauschbetrag für die 100% Behinderung oder die Kosten für Marcel (Fahrtkosten, Medizin, Hilfsmittelzuzahlung etc.) als außergewöhnliche Belastung geltend machen kann. Beides ging nicht ! Versteh ich nicht. Letztes Jahr wurde beides anerkannt die ganzen Fahrtkosten als außergewöhnliche Belastung und die Behindertenpauschale, da hätten wir Glück gehabt heißt es jetzt.
Stimmt das so ?
Beantragt Ihr nur die Behindertenpauschale + Pflegepauschale oder macht Ihr außergewöhnliche Belastungen (mit kompletten Fahrtenaufstellung etc.) geltend ?
Ich warte jetzt auf den Bescheid damit ich ggf. Einspruch/Widerspruch einlegen kann.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
LG Nicole
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Alexandra30
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BeitragVerfasst am: 20.02.2008, 18:29    Titel: Antworten mit Zitat

Huhuuuu,

du kannst definitiv BEIDES beantragen,müssen sie auch genehmigen!!!!
Sofort einen Widerspruch schreiben!!!!

Viel Glück,
LG
Alexandra

_________________
Alexandra mit 2 Jungs (13 und 10 Jahre) und Pflegekind (8 Jahre), FAS Syndrom,geistig behindert,Schlafstörung,Zöliakie,Essstörung.Und ab und zu ein kleiner wirbelwind in Bereitschaftspflege
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Annette Schmidt
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BeitragVerfasst am: 20.02.2008, 20:06    Titel: Re: Behindertenpauschale oder Außergewöhnliche Belastung -Hi Antworten mit Zitat

Hallo Nicole!

Nicole369 hat folgendes geschrieben:

gerade hat das Finanzamt angerufen und mir erklärt das ich in der Steuererklärung entweder den Behindertenpauschbetrag für die 100% Behinderung


Hat er kein H? GdB 100 ohne H passt irgendwie nicht zusammmen. Beim H gäbe es einen erhöhten Pauschbetrag von 3700 Euro und den Pflegepauschbetrag von 924 Euro.

Zitat:
oder die Kosten für Marcel (Fahrtkosten, Medizin, Hilfsmittelzuzahlung etc.) als außergewöhnliche Belastung geltend machen kann. Beides ging nicht ! Versteh ich nicht. Letztes Jahr wurde beides anerkannt die ganzen Fahrtkosten als außergewöhnliche Belastung und die Behindertenpauschale, da hätten wir Glück gehabt heißt es jetzt


Lies bitte mal den zweiten Teil dieser Datei:

http://www.REHAkids.de/phpBB2/viewt.....ight=grundlegendes#274330

Ansonsten mal hier http://www.REHAkids.de/phpBB2/search.php als Suchwörter "außergewöhnliche Belastung" bzw. "zumutbare Belastung" eingeben, "Nach allen Wörtern suchen" anklicken, als Rubrik "Rechtliches....." auswählen, meinen Usernamen als Autor eingeben und "Ergebnisse anzeigen als Beiträge" anklicken, dann gelangst Du direkt zu den Informationen und muss nicht den gesamten Thread lesen.

Liebe Grüße

Annette

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Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, chronische Depression, EM-Rentnerin, GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig
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Nicole369
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BeitragVerfasst am: 20.02.2008, 21:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
Marcel hat einen Behindertenausweis mit Gdb 100, dem H, G, aG und B !
Wir haben den erhöhten Pauschbetrag beantragt, die Pflegepauschale (er hat Pflegestufe I) und die außergewöhnlichen Belastungen beantragt mit Fahrkosten von belegbaren ca. 15.000km (Einzelaufstellung liegt vor) sowie Arzneikosten etc.
Bewilligt werden jetzt entweder die Pauschbeträge oder die außergewöhnlichen Belastungen - nicht beides.
Wenn ich hier aber nachlese stehen uns die Pauschbeträge und die außergewöhnlichen Belastung sprich Fahrtkosten bis 15.000km zu oder ?
Ich versteh in diesem Dschungel bald nix mehr, sorry.
LG Nicole

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Nicole mit Marcel (6) mit AMC u. Fabian (9) mit emotionaler Störung im Kindesalter, hochbegabt, hochsensibel
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Annette Schmidt
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BeitragVerfasst am: 20.02.2008, 21:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

Alexandra30 hat folgendes geschrieben:


du kannst definitiv BEIDES beantragen,müssen sie auch genehmigen!!!!


Im Prinzip ja, aber eben den Pauschbetrag in voller Höhe (bei H den erhöhten Pauschbetrag von 3700 Euro und den Pflegepuschbetrag von 924 Euro) und die außergewöhnlichen Belastungen nur in der Höhe der Summe, die die zumutbare Belastung übersteigt. Diese zumutbare Belastung beträgt zwischen 1 und 4 % des Einkommens und wenn man darunter bleibt, kann man gar nichts absetzen.

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/

§ 33
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33.html

Die persönliche zumutbare Belastung kann man hier ausrechnen:
http://www.steuer.niedersachsen.de/...../Service/zumutbareBel.htm (ist zwar eine niedersächsische Seite, aber das Einkommenssteuergesetz ist Bundesrecht).

Liebe Grüße

Annette

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Annette Schmidt
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BeitragVerfasst am: 20.02.2008, 21:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Nicole!

Nicole369 hat folgendes geschrieben:

Marcel hat einen Behindertenausweis mit Gdb 100, dem H, G, aG und B !
Wir haben den erhöhten Pauschbetrag beantrag


Der Pflegepauschbetrag ist rechtlich unabhängig von der Pflegestufe, er wird wegen des H gewährt.
bis vor ein paar Jahren bekam man ihn gar nicht, wenn das Kind Pflegegeld bekam.

Zitat:
Bewilligt werden jetzt entweder die Pauschbeträge oder die außergewöhnlichen Belastungen - nicht beides.


Nein, das lässt sich so pauschal nicht sagen. Siehe meine Beiträge vor und nach Deinem.

Zitat:

Wenn ich hier aber nachlese stehen uns die Pauschbeträge und die außergewöhnlichen Belastung sprich Fahrtkosten bis 15.000km zu oder ?


Nicht nur die Fahrtkosten. Zu den außergewöhnlichen Belastungen zählen auch Zuzahlungen wie Praxisgebühr, welche für Medikament, Brillen kann man auch absetzen. Lies in der PDF-Datei, die ich oben verlinkt hatte, da habe ich im 2. Teil was dazu geschrieben.

Zitat:
Ich versteh in diesem Dschungel bald nix mehr, sorry.


Das kann man auch nicht erwarten, deswegen gibt es ja zum Beispiel Steuerberater und die haben das als Beruf gelernt. Und oft genug wissen auch Finanzämter nicht richtig Bescheid, behaupten z.B. Steuerbescheide könne man grundsätzlich nur innerhalb von 4 Wochen ändern lassen, aber das stimmt nicht, es gibt Ausnahmen.

Liebe Grüße

Annette

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Nicole369
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BeitragVerfasst am: 20.02.2008, 21:42    Titel: Steuer Antworten mit Zitat

Hallo Annette,
die Finanzamtfrau hat mir folgenden Text vorgelesen und darauf bezug genommen und die Ablehnung begründet.

§ 33b Pauschbeträge für behinderte Menschen, Hinterbliebene und Pflegepersonen
Behinderung.
(5) 1Steht der Behinderten-Pauschbetrag oder der Hinterbliebenen-Pauschbetrag einem Kind zu, für das der Steuerpflichtige Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Abs. 6 oder auf Kindergeld hat, so wird der Pauschbetrag auf Antrag auf den Steuerpflichtigen übertragen, wenn ihn das Kind nicht in Anspruch nimmt.2Dabei ist der Pauschbetrag grundsätzlich auf beide Elternteile je zur Hälfte aufzuteilen.3Auf gemeinsamen Antrag der Eltern ist eine andere Aufteilung möglich.4In diesen Fällen besteht für Aufwendungen, für die der Behinderten-Pauschbetrag gilt, kein Anspruch auf eine Steuerermäßigung nach § 33.

LG Nicole
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Annette Schmidt
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BeitragVerfasst am: 20.02.2008, 22:08    Titel: Re: Steuer Antworten mit Zitat

Hallo Nicole!

Nicole369 hat folgendes geschrieben:
4In diesen Fällen besteht für Aufwendungen, für die der Behinderten-Pauschbetrag gilt, kein Anspruch auf eine Steuerermäßigung nach § 33.


Interessant...... Hat sie denn gesagt, was das für Aufwendungen sind, für die der Pauschbetrag gilt? Gibts da einene Paragraphen oder ähnliches, wo das genau definiert ist, für was genau der Steuerfreibetrag vorgesehen ist? Das soll sie Dir bitte mal miteilen. Ich habe noch nie davon gehört, deswegen heißt es ja Pauschbetrag, weil es pauschal gewährt ohne Nachweis, wofür.

Ich glaube, da sollten wir mal Kaja fragen, sie weiß vielleicht was dazu.

Außergewöhnliche Belastungen habt Ihr als Eltern auch (Praxisgebühr.....), die müssten auf jeden Fall anerkannt werden, sofern sie die zumutbare Belastung überschreiten.

Liebe Grüße

Annette

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Nicole369
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BeitragVerfasst am: 21.02.2008, 00:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
ja sie will alles was das Kind betrifft rausstreichen und nur unsere außergewöhnlichen Belastungen stehen lassen (ist kaum der Rede wert, weil die Fahrtkosten hauptsächlich fürs Kind sind).
Zum Inhalt des Pauschbetrages hat sie sich nicht geäußert. Mir lediglich diesen §§ genannt und den habe ich dann in Deinen Links gefunden.
LG Nicole

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Nicole mit Marcel (6) mit AMC u. Fabian (9) mit emotionaler Störung im Kindesalter, hochbegabt, hochsensibel
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Inselheike
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BeitragVerfasst am: 21.02.2008, 11:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,
dieses Thema interesiert mich auch brennend, da ich grade alles für die Einkommensteuererklärung zusammen zu bekommen! Rolling Eyes
Auch im "Konz" wird beschrieben, das die behindertenbedingten Mehrkosten mit dem Behindertenpauschbetrag abgegolten sind.
Nur was darüber hinaus anfällt, könne man geltend machen- Schade, das wird bei uns wohl nicht ausreichen, um über die "zumutbare Belastung" zu kommen.
LG Heike

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Heike (02/68)mit Lars (06/97), Asperger Autist
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