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PS 1 genehmigt, aber keine wahren Angaben vom Gutachter
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Leomax
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Anmeldedatum: 22.06.2005
Beiträge: 1917

BeitragVerfasst am: 20.02.2008, 12:25    Titel: PS 1 genehmigt, aber keine wahren Angaben vom Gutachter Antworten mit Zitat

Hallo,

wir haben die Pflegestufe 1 Very Happy

Ich bin sehr enttäuscht darüber, dass die Gutachterin vom MDK keine warscheitsgemäßen Angaben gemacht hat Sad

Es wurde kein Mehrbedarf ermittelt und bestimmte Sachen eingefügt die nicht stimmen.

Ich habe Angst Widerspruch einzulegen und das sie mir dann die PS1 wegnehmen.

Es steht drin,

5.1 Stimmt der unter 1.4 angegebene Pflegeaufwand mit dem gutachterlich festgestellten Hilfebedarf überein ( Nein )

Die nächste Begutachtung ist schon 1/2009 mit der Begründung, mit zunehmenden Alter könnte sich der Hilfebedarf verringern.

Ergotherapie sowie Physiotherapie findet angeblich am selben Tag und gleichen Ort statt, was aber nicht stimmt, weil die Therapien Dienstags und Donnerstags sind.


PPA, Mutter, mehrmals täglich und in der Nacht-lt.Mutter rund um die Uhr:

Es steht auch drin, von wann bis wann mein Sohn in der Schule ist.

Es steht auch drin, dass meine Tochter auch die Pflegestufe hat, spielt das überhaupt eine Rolle?

Ressourcen:


Treppensteigen selbst( HAT ER AUCH NICHT GEMACHT )
Rumpfbeugen ohne Mühe möglich( HAT ER GARNICHT GEMACHT)
kann Türen selbst öffnen( im HB öffnet und schließt er die Wohnungstür und zählt die Stufen)( HAT ABER MEINEN SOHN DAZU AUFGEFORDERT)
Nahrungsaufnahme und Flüssigkeitszufuhr selbst.selbstständige Toilettengänge( STIMMT AUCH NICHT IN DER NACHT HELFE ICH MEINEM SOHN )
kann sich im Bett selbst von Seite zu Seite drehen ( STIMMT AUCH NICHT ER WIRD UMGELAGERT VON MIR IN DER NACHT )
Fingerspitzen reichen im Hausbesuch bds. bis unter die Fußsohle (WAS IST DASS DENN)
keine Schluckstörung (STIMMT AUCH NICHT )

lt. PP keine Aggressivität, kein Abwehrverhalten, keine Fehlhandlungen( DAS STIMMT AUCH NICHT, WEIL MEIN SOHN DOCH EIN ABWEHRVERHALTEN SOWIE FEHLHANDLUNGEN HAT)


Bewegen: 2 Waschen/ Kleiden: 2 Ausschneiden: 2

Liegt eine demenzbedingte Fähigkeitsstörung, geistige behinderung oder psychische Erkrankung vor ( Nein ) ER IST DOCH PSYCHISCH KRANk )

Teilwäsche Unterkörper ( V) pro Tag 1 Zeitaufwand pro Tag Minuten 5

Baden ( T und A ) pro Tag 1 Zeitaufwand pro Tag -
Minuten 10

Wasserlassen ( U ) 4 mal pro Tag -4 Mituten

Stuhlgang ( K ) 1 mal pro Tag 3 Minuten

Zeitbedarf Körperpflege: 22

Mundgerechte Zubereitung ( V ) pro Tag 2 in Minuten 2

Aufnahme der Nahrung ( A ) 6 mal pro Tag Minuten 6

Zeitbedarf Ernährung: 8

Ankleiden gesamt ( GK ) 1 mal pro Tag Minuten 1

Stehen ( T ) 2 mal pro Tag Minuten 2

Verlassen/ Wideraufsuchen der Wohnung pro Woche 8 Minuten 34

Zeitbedarf Mobillität: 37

Die Pflege erschwerende oder erleichternte Faktoren: Nein

Nächtlicher Grundpflegebedarf bei Bedarf umkleiden wegen schwitzen ( nicht regelmäßig )

Hilfmittel/ Pflegehilfsmittelversorgung keine

Einkaufen wöchentlich 2 mal

Kochen wöchentlich 7 mal ( 3 Mahlzeiten Spezialessen, 3 Zwischenmahlzeiten Spezialessen)


Reinigen der Wohnung 2 mal wöchentlich
Spühlen wöchentlich 7
Wechseln/Waschen der Kleidung und Wäsche wöchentlich 2
Zeitaufwand in Sdt: 5

Zeitaufwand Grundpflege: 67 Minuten pro Tag
Zeitaufwand Hauswirtschaft( im Wochendurchschnitt ) 45 Minuten pro Tag

Der Hilfebedarf wird überschätzt, Betreuung, Beaufsichtigung und Hauswirtschaft rechnet die PP der Pflege mit an.


Es wurde nichts anerkannt wie Zähne putzen und Kämmen und so vieles mehr, auch kein Mehrbedarf, ich verstehe das nicht.

Die Gutachterin war nur 30 Minuten da, aber im Gutachten steht 1 Stunde.
Ich hoffe Ihr könnt mir bei diesem Guachten helfen, dass ich eventuell einen Widerspruch schreibe, wegen falscher Angaben.


Jeannette
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Kerstin47
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BeitragVerfasst am: 20.02.2008, 12:34    Titel: Antworten mit Zitat

Das wiedermal typisch MDK. Du mußt Widerspruch einlegen. Wende dich mal an Annette , die hat richtig Ahnung!!
Ich würde auch jede gemachte Äußerung des MDK punktgenau antworten. Der Pflegeaufwand muß sich mit zunehmenden Alter nicht verringern. Bei uns war es so, dass sich die Schere zwischen gesunden und Behidnerten Kind mit zunehmenden Alter weiter spreizt. Somit hat Christopher gegenüber gleichaltrigen eine höheren Pflegeaufwand.

Wehre Dich!!!!

Viel Erfolg!!!

LG Kerstin
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Annette Schmidt
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Beiträge: 9978
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BeitragVerfasst am: 20.02.2008, 12:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Jeannette!

Du soltest auf jeden Fall Widerspruch einlegen!

Kerstin47 hat folgendes geschrieben:
Wende dich mal an Annette , die hat richtig Ahnung!!


Nur bei Pflegegeld für autistische Kinder, aber vielleicht gibt das ja ein paar Anhsltspunkte.
http://www.REHAkids.de/phpBB2/viewt.....light=gedanken+pflegegeld
http://www.REHAkids.de/phpBB2/viewt.....mp;highlight=nancy#419086

Ansonsten ist MichaelK der Experte für Pflegegeld.


Zitat:
Der Pflegeaufwand muß sich mit zunehmenden Alter nicht verringern. Bei uns war es so, dass sich die Schere zwischen gesunden und Behidnerten Kind mit zunehmenden Alter weiter spreizt.


War bei uns auch so, Uli bekam mit 9 Jahren PS 1, mit 13 dann PS 2, obwohl da gar nichts mehr abgezogen wird.

Liebe Grüße

Annette

_________________
Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, chronische Depression, EM-Rentnerin, GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig
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Leomax
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BeitragVerfasst am: 20.02.2008, 13:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Kerstin,

ich weis garnicht wie das funktioniert mit dem Widerspruch und was ich da begründen muss.

Maximilian ist so geschwächt und ist auf meine ständige Hilfe angewiesen.

Die Gutachterin werde ich ablehnen, wenn sie bei meiner Tochter im Mai 2008 kommen sollte.

Liebe Grüße Jeannette
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anner
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BeitragVerfasst am: 20.02.2008, 13:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

hinter die PS 1 hast Du einen Smiley gemacht.
Dem entnehme ich, daß Du eigentlich mit der Einstufung zufrieden bist.

Wenn ich die PS 2 gar nicht erwartet hätte, würde ich auch keinen Widerspruch einlegen (ich betone, ich spreche von mir!).
Denn es wäre in meinen Augen vergeudete Energie - die ich woanders vielleicht nötiger brauche.

Und wenn ich mir die Bilder von Deinem Sohn anschaue, frage ich mich, warum Du ihn lagern mußt.

Anne

_________________
DUM SPIRO SPERO
(solange ich atme, habe ich Hoffnung) CICERO

Benedict 06/99, Osteopathia striata, Z. n. Analatresie,neurogene Blasenentleerungsstörung, tracheotomiert, re. blind., Syndakt. beider Hände, Fibulaapplasie beidseits,Makrocephalie, Gaumenspalt u. e. mehr
Tochter A. 01/96, in der Grundschulzeit Absencen
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Leomax
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Beiträge: 1917

BeitragVerfasst am: 20.02.2008, 13:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Annette,

vielen Dank für deine Hilfe.

Muss ich jetzt einen Widerspruch begründen ganz genau, damit ein 2 Gutachter kommt um nochmals alles bei ihm einreichen an Pflegetagebuch und so?

Ich verstehe nicht, warum sie schreiben, der Hilfebedarf wird überschätzt, bestimmt weil sie meine Tochter kennt das steht auch im Gutachten drin das sie PS hat.

Liebe Grüße Jeannette
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Kerstin47
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BeitragVerfasst am: 20.02.2008, 13:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Anne,
ich denke nicht, das Jeannette die PSI so schlimm findet. Es geht ihr wohl mehr um die Begründung und damit um die falschen Angaben des MDK.

LG Kerstin
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angela
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BeitragVerfasst am: 20.02.2008, 13:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Jeanette,

es sind rein informative Sachen, wenn drin steht, daß noch ein Kind mit PS im Haus wohnt, genau wie Schule etc.
Daran würde ich mich nicht "aufhängen" - diese Sachen stehen selbst in den Gutachten meiner Jungs. Erklärt wird ja die häusliche Situation des zu Pflegenden. Wink

Sicherlich kannst Du das Gutachten beanstanden! Das die Therapien schon mal an 2 unterschiedlichen Tagen sind, darauf würde sogar ICH bestehen. Wink
Ansonsten hast Du doch recht gute Zeiten bekommen 67 + 45 = 112 Minuten! 90 Minuten sind für die PS 1 erforderlich...

LG - Angela

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Kerstin47
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BeitragVerfasst am: 20.02.2008, 13:14    Titel: Antworten mit Zitat

Der Schulbesuch spielt keine Rolle bei der Höhe der Pflegestufe. Es besteht Schulpflicht!!!

LG Kerstin
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angela
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Beiträge: 16531

BeitragVerfasst am: 20.02.2008, 13:16    Titel: Antworten mit Zitat

Kerstin,

das ist Richtig!
Aber es wird ja "nur zur Information" mit reingeschrieben, daß es keine Auswirkungen auf die Pflege ansich hat, weiß ich! (nur für Rentenzeiten...)

LG - Angela

P.S. Jeanette, schreib denen, daß Du mit dem Gutachten NICHT einverstanden bist, zeige konkret, was falsch geschrieben wurde.

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