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Kerstin47
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BeitragVerfasst am: 22.02.2008, 21:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hi, Esma,

eine KK kann man wechseln, einfach so. Du mußt nur vor der Kündigung eine bestimmte zeit dort versichert gewesen sein.
Pflegegeld wird soviel ich weiß, nicht automatisch weitergezahlt. Ich denke, da wird der MDK noch mal kommen wollen.
Aber du solltest bedenken, wenn die neue KK erfährt, das dein Kind behindert ist, werden die eventuell sagen, nein danke. Ich will das nicht behaupten, aber ich glaube es mal so gehört zu haben.
LG kerstin
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Esma_Öztürk
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BeitragVerfasst am: 22.02.2008, 21:24    Titel: Antworten mit Zitat

Das habe ich mir auch gedacht. Mein Kind hat jetzt die Pflegestufe 2 bekommen. Aber die Kasse hat sich quergestellt, wegen den Bettschutzeinlagen. Die Gutachterin, die auch beim ersten Gutachten bei uns war, der habe ich das alles erzählt und sie hat gesagt, dass sie das mit ins Gutachten schreiben wird, was sie auch getan hat. Ich muß sagen, ich hatte Glück mit meiner Gutachterin. Aber ich habe Angst, dass die Kasse demnächst sich ständig querstellen wird.
_________________
Kübra (10), Geistige Behinderung, Entwicklungverzögert,Sprachlich im Alter von etwa 5-6 Jahre, Zelebrale Bewegungsstörungen, 2x Fieberkrampf (2001, 2002),
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Kerstin47
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BeitragVerfasst am: 22.02.2008, 21:28    Titel: Antworten mit Zitat

Was sind denn bettschutzeinlagen? Kannst du die nicht über die 31€ Pflegemittel bekommen?
Wenn das nächstemal der Pflegeeinsatz stattfindet, laß den bedarf an diesen einlagen mit auf den Schein für die KK schreiben.
LG Kerstin
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benni
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BeitragVerfasst am: 23.02.2008, 01:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo ,

bei uns war es so , das Pflegegeld nach KK - Wechsel erstmal weiter gezahlt wurde und der MDK erst einige Monate später ins Haus kam .
Soweit ich weiß , muss man mind. 18 Monate bei einer KK versichert sein , um wechseln zu können .

@ Esma : Die Bettschutzeinlagen kannst Du über die 31 € für Pflegehilfsmittel bekommen . Früher lief es mal über Rezept , wurde aber geändert , zumindest bei der TK .
Ich glaube nicht , dass die neue KK ablehnt , weil Ihr ein beh. Kind habt , es kommt drauf an wohin Ihr wechseln wollt . Wir haben vieles im Vorfeld geklärt und die TK wußte von Anfang an , dass wir ein beh. Kind haben , lehnte uns deshalb nicht ab . Wenn Euch deshalb die KK ablehnt , ist es nicht die richtige und ich bin mir gar nicht sicher, ob sie deshalb ablehnen dürfen .

L.G.

Anja

_________________
Anja mit Benjamin 03/97- schwere Mehrfachbehinderung wahrscheinlich durch 6- fach-Impfung, Muskelhypotonie,Wahrnehmungsstörungen/aut. Züge, Epilepsie, Skoliose, Button- Martin 02/92 und Laurin 05/09
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