Hallo,
bei uns war vor Kurzem mal ein Mensch von der GEZ, und der hat es im Prinzip so erklärt, wie es oben schon mehrfach steht, allerdings hat er eingeräumt, dass es erst so strikt sei, seit die GEZ selbst diese Entscheidung trifft. Früher (?) konnte das Versorgungsamt darüber befinden, da soll eine Gebührenbefreiung wegen eines betroffenen Kindes noch einfacher und durchaus üblich gewesen sein...
Nützt jetzt aber auch nix mehr...
LG
Birgit XXX _________________ Birgit (1968) mit Tilman (1994) und Justus (1997), mehrfachbehindert ohne Syndromzuordnung u. unbekannter Genese, sehbehindert, fokale Epilepsie, Hemiparese, Balkenagenesie, Kolobome
Also meine Tochter ist ja stark sehbehindert und auf ein auge blind und sie ist 100% Schwerbehindert und hat den merkzeichen RF.
also ist sie befreit richtig????????
LG Michael _________________ Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
(Martin Luther King)
Du kannst keine Beiträge in dieser Rubrik schreiben. Du kannst auf Beiträge in dieser Rubrik nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in dieser Rubrik nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in dieser Rubrik nicht löschen. Du kannst an Umfragen in dieser Rubrik nicht mitmachen. Du kannst Dateien in diesem Forum posten Du kannst Dateien in diesem Forum herunterladen