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Verfasst am: 25.01.2008, 20:39 Titel: GEZ-befreit, aber muss trotzdem bezahlen
Hallo,vielleicht kann mir ja wer helfen.
Michl hat seit Geburt an einen SBA 100% seit 2006 mit den Merkzeichen H A AG RF.Als der bescheid vom Versorgungsamt kam war auch eine GEZ befreiung dabei.
Habe mich im November 2006 von Michls Papa getrennt,und bin in eine eigene Wohnung mit Michl gezogen.Habe meinen Fernseher dann auch angemeldet,und die befreiung dazugeschickt.
Muß jetzt trotzdem GEZ bezahlen weil der Befreiungsantrag abgelehnt wurde.Weil Michl nicht volljährig ist....... warum denn dann die Befreiung??????
Die am Versorgungsamt haben keine Ahnung und die GEZ besteht auf die zahlung.Ich zahle zwar aber ich verstehe nicht warum?
LG susi _________________ ehemalige Zwerchfellhernie,Lungenhypoplasie seit 12.05.2009 erfolgreich Herz-Lungentransplantiert,Zwerchfellparese beidseits,seit 28.05.2009 Tracheostomiert.Ein unglaublicher Sonnenschein!
Hallo susi,
was was bedeutet das A?
Wenn du eine befreiung vom versorgungsamt hast, brauchst du keine Gebühren bezahlen. Schreib einen widerspruch und lege den bescheid vom Versorgungsamt nochmal dazu! Ich hoffe, du hast unte rvorbehalt gezahlt. Bei uns haben sie es auch versucht, wir sind wegen algII befreit, ich hab geschrieben sie sollen mal das gesetz lesen. es kist nie wieder etwas diesbezüglich gekommen. Ich denke die sind mit der neuanmeldung und der befreiung vollkommen überfordert!!
Wehre dich!!!
Hallo,
Für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht ist die Gebühren-einzugszentrale
(GEZ) zuständig. Nach § 6 des Rundfunkgebühren-Staatsvertrages
(RgebStV) werden auf Antrag der Haushaltsvorstand, dessen Ehegatte oder ein
sonstiger Haushaltsangehöriger, der nachweisen kann, dass er selbst das
bei der GEZ angemeldete Rundfunk- oder Fernsehgerät zum Empfang
bereithält, von der Rundfunkgebührenpflicht befreit, wenn auf eine der genannten
Personen die Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens RF
zutreffen. Eltern erhalten aufgrund des Merkzeichens RF im Schwerbehindertenausweis
ihres minderjährigen Kindes keine Gebührenbefreiung für gemeinsam
genutzte Geräte, da es die Eltern sind, die eine verbindliche Nutzungsregelung
für die Geräte treffen bzw. die tatsächliche Verfügungsgewalt über das
Gerät ausüben. Geräte im Zimmer des Kindes werden nach den Regelungen
des RgebStV als genehmigungsfreie Zweitgeräte betrachtet.
Unabhängig von der Zuerkennung des Merkzeichens RF ist eine Befreiung von
der Rundfunkgebührenpflicht u.a. für Empfänger von Sozialhilfe, Grundsicherungsleistungen
im Alter und bei Erwerbsminderung, Sozialgeld oder Arbeitslosengeld
II und Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz möglich.
Antragsformulare sind bei der GEZ, 50656 Köln oder unter www.gez.de erhältlich
Liebe Grüße _________________ Liebe Grüße von Inge
mein besonderes Kind wurde 05.97 geboren und hat eine beinbetonte Tetraspastik ist ein Läufer aber hat keine Lautsprache, er hat noch 3 ebenso wunderbare jüngere Geschwister, die beiden Jüngsten mit AVWS
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Verfasst am: 25.01.2008, 21:09 Titel:
hallo kerstin hallo unbekannt
sorry schreibfehler kein A.
Die befreiung hat Michl bekommen,aber wir haben ja nur einen Fernseher.
Was muß im Wiederspruch stehn?
Natürlich nutzen wir den Fernseher gemeinsam oder dürfte bei einer befreiung nur Michl fernsehn?
LgSusi _________________ ehemalige Zwerchfellhernie,Lungenhypoplasie seit 12.05.2009 erfolgreich Herz-Lungentransplantiert,Zwerchfellparese beidseits,seit 28.05.2009 Tracheostomiert.Ein unglaublicher Sonnenschein!
ALG II und SBA-Merkzeichen "Rf" sind soo verschieden wie Birnen und Äpfel!
Lies mal Inges Antwort, oder einen Teil davon:
"Eltern erhalten aufgrund des Merkzeichens RF im Schwerbehindertenausweis
ihres minderjährigen Kindes keine Gebührenbefreiung für gemeinsam
genutzte Geräte, da es die Eltern sind, die eine verbindliche Nutzungsregelung
für die Geräte treffen bzw. die tatsächliche Verfügungsgewalt über das
Gerät ausüben."
LG - Angela _________________ unsere Vorstellung: hier
Angela mit Eric (*93) und Franz (*98);
beide Dravet-Syndrom
Hallo
Ich verstehe das auch nicht ,
Wir haben von 2001 -2004 für Sven eine Befreiung bekommen auch später von 2004 - 2007 ,als dies dann im mai abgelaufen war ,hieße es auf einmal das ginge nicht mehr .
Ich habe auch vom Versorgungsamt wieder einen Antrag bekommen aber ,nein wird nicht mehr anerkannt,
Ich beziehe ALG2 und jetzt läuft es darüber aber immer nur für 6 Monate.
was müssen Kinder eigentlich haben um die RF zu bekommen ?
Ellert hat eine anerkannte Sehbehinderung, sieht nur mit einem Auge
dennoch haben wir die FR abgelehnt bekommen
ich habe mich aber nicht weiter dann darum gesorgt da ich auch die Info hatte, das mit der Befreiung gilt nicht für Kinder _________________ DAGMAR mit
Wiebke 41.SSW
Maike 42.SSW
Ellert 24.SSW &
Neele 36.SSW www.mini-ellert.de
wir hatten auch mal die GEZ Befreiung,nach Weiterbewilligungsantrag dann doch nicht mehr. Bei mir dachte ich, sie haben bestimmt falsch gelesen, da unsere beiden Vornamen etwas ähnlich sehen....
Aber leider stimmt es, die Befreiung bekommen NICHT die Eltern, sobdern der Behinderte selbst (siehe Inge)
Liebe Grüße _________________ Mireille
Millane 07/01 Balkenaplasie, Hydrocephalus, Hydranenzephalie und noch vieles mehr
Bianca 10/91
Andreas
Hallo,
unsere Muggl hat auch RF aber weil sie den Fernseher nicht selbst bedienen kann und auch das Programm nicht selbst bestimmen kann, müssen wir trotzdem zahlen. Auch wenn die Muggl volljährig wäre müßte sie aus diesem Grund löhnen. Das wurde uns damals so mitgeteilt.
Liebe Grüße Heike _________________ Wenn ich Inga *1995 ansehe, scheint die Sonne.
Rett Syndrom mit therapieschwieriger Epilepsie °III, generalisierte Muskelhypotonie, Button, Hüft-OP nach Luxation li, Skoliose-OP 09.2007, div. Medikamentenunverträglichkeiten...
Dagmar,
RF bekommt man wenn man blind ist.oder bei mehr als 80 % Sehbehinderung.
LG
Inge _________________ Asphyxie d. Mekonium Aspiration;appalischen Syndr,
geb.am;07.03.01 ,ein Engel und bei seinem Papa seit ,*22.1.2010
Ich werde Dich immer lieben! http://www.REHAkids.de/phpBB2/album.....personal.php?user_id=4256
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