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Rechtliche Grundlagen für Zuschläge: Behinderung?
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Daniela+Charaf
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Anmeldedatum: 08.10.2007
Beiträge: 17
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BeitragVerfasst am: 20.01.2008, 11:21    Titel: Rechtliches Antworten mit Zitat

Guten Morgen Jutta, Laughing

Na dann musst Du Dich stark machen, dann steht es zu. Mache Dich stark.
Lege schriftlichen Widerspruch ein und drohe wenn es gar nicht weiter geht mit dem Bundessozialgericht, dass zieht meistens!

Ein schönes Wochenende und viele Grüsse Daniela+Charaf. Very Happy

_________________
Charaf 9 J. Dani 30 J.
ehem.28.SSW.Plazentaablösung, 39cm,1300g leicht,LeukomalzieIII Grades, Tetraparese
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claudia christiane
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BeitragVerfasst am: 22.01.2008, 14:16    Titel: Antworten mit Zitat

wenn ein kühlschrank im eigenen zimmer ist, so hat dieser seinen eigenen haushalt und ist nicht in der bedarfsgemeinschaft.......
_________________
paul (2005) mit hydrozephalus internus, platt-, senk- und spitzfuß, hüftdysplasie, entwicklungsverzögert, sprachverzögert, hemiparetische diplegie.
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Tatze1977
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Beiträge: 894

BeitragVerfasst am: 23.01.2008, 17:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Auf jeden Fall widerspruch einlegen, da das nicht so ganz stimmt was die ARGE da losgelassen hat.
Den Zuschlag für Deinen Sohn der steht Dir seit dem 1.8.07 zu.Vorher galt die Regelung erst ab 15 Jahren wenn erwerbsfähig ist.

Und was den anderen Punkt angeht, kann ich Dir leider keine Audskunft geben das weiß ich nicht genau.

Ich weisß nur wenn noch jemand über 18 jahren mit im Haushalt lebt, das Du dann nicht alleinerziehend bist. Wie es allerdings bei einer Person mit einschränkungen aussieht weiß ich leider auch nicht.


lg Tanja

_________________
Lisa-Marie (11) Epidermolysis Bullosa,Entwicklungsverzögerung,Wachstumsretadierungen ,Dystrofien, Kleinwuchs, schwere ADHS, Reaktive Bindungsstörung im jungen Kindesalter, von Willebrand Syndrom.Rolli und Rehabuggy fahrerin.
Leonie-Sofie 5 jahre gesund.
Alleinerziehende Mama 33 J. Peroneusparese,Wurzelreizsyndrom, Rollifahrerin
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CarmenRom
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BeitragVerfasst am: 23.01.2008, 17:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

das mit deiner Mutter ist KEINE BG, das ist in euerm Fall eine Haushaltsgemeinschaft und die Mutter muß NIX offenlegen. Bei 3 Personen in einem Haushalt wird bei euch zur Errechnung des Bedarfs ein Drittel der Miete (KdU), also das Drittel für die Mutter, abgezogen.
Die Mutter ist eine eigene BG.

http://www.arbeitslosengeld-versteh.....haushaltsgemeinschaft.htm

lg Carmen
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Mama Ursula
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Beiträge: 7542
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BeitragVerfasst am: 23.01.2008, 17:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hey!

Melde mich mal kurz, um Euch mitzuteilen, daß Jutta mit Jonas mal wieder ins Krankenhaus mußte und sich wohl deshalb längere Zeit (ca. 7-10 Tage) nicht melden kann Sad

Bin sicher, sie ist Euch für Eure Tips dankbar und wird sich mit neuem Mut nach diesem unfreiwilligen Ausflug zu den Docs wieder bei Euch melden Wink

Grüßle
Ursula

_________________
Ursula(71 - Kinderkrankenschw.), Gerhard(73), 3 Pflegekinder Tim(2001) und Kevin(2003) leibliche Brüder und mit hohem Bedarf an Aufmerksamkeit, Jessy(11/2002)- ICP, Tetraspastik, muskuläre Dystonie, kaum Kopf-/Rumpf-Kontrolle, sehbeh., PEG-versorgt, bds. luxierte Hüften, starke Skoliose -> Liegekind und unser Goldschatz!!!
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Jutta mit Jonas
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BeitragVerfasst am: 14.03.2008, 15:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

darf Euch berichten daß die Zuschläge für den Mehrbedarf als auch für Alleinerziehend nun doch noch bewilligt wurden Razz

Danke für Eure Hilfe

Jutta

_________________
Jutta(67), Jonas.11.04,schwere therapieresistente Epilepsie(symptomatisch-multifokal), Zn SUDEP, ICP(spastisch-dyskinetisch) Skoliose, chron. resp. Insuffiziens, sauerstoffpflichtig, chron. Hyperkapnie, Fundoblikatio, Button,ein Mausebär.-)
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