Verfasst am: 19.01.2008, 11:47 Titel: Rechtliche Grundlagen für Zuschläge: Behinderung?
Hallo zusammen,
kennt sich jemand damit aus?
Also ich war gestern bei der Arge.
Hatten ein Gespräch unter anderem wegen der Ablehnung der Zuschläge für Alleinewrziehende für mich und dem Zuschlag für Behinderte (17%) für Jonas.
Nun wurde mir mitgeteilt, daß ich nicht als alleinerziehend zähle, da meine schwer demente , pflegebedürftige Mutter (PS 3) mit im Haushalt wohnt, angeblich zählt das so bei jeder Person die über 18 mit im Haushalt wohnt, aber doch bitte nicht in so einem Fall, wenn die betreffende Person dement und pflegebedürftig ist, das ist doch ein Witz oder?
Und dann wurde der Zuschlag für Jonas Behinderung ebenfalls abgelehnt mit der Begründung daß das nur für behinderte Menschen im "erwerbsfähigen Alter" (ab 15) gezahlt wird.
Ist das so richtig oder muß ich da ebenfalls Einspruch einlegen, im Falle des Alleinerziehendenzuschlags werde ich sowieso tun, das kann nämlich nicht ernst sein, oder?
Der Alleinerziehenden Zuschlag steht dir zu...PUNKT.
Schreibe in den Widerspruch rein warum deine Ma nicht mit zählen kann...eben wegen der Krankheit.
Zu dem MB von 17 % ebenfals reinschreiben das der MB Nichterwebsfähigen Hilfebedürftigen zu steht.
Dieses mit rein schreiben da können die nichtgebildetensachbearbeitersichinformieren
"Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung erhalten gehbehinderte Nichterwerbsfähige, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Kennzeichen "G" haben, einen Mehrbedarf von 17 % der jeweiligen Regelleistung (§ 28 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 SGB II."
Und schreibe noch mit rein das du dein Recht notfalls vorm Sozialgericht einklagen wirst.
Viel Erfolg
LG
Andrea _________________ Anna-Maria,93 SpinaBifida und HC VP-Shuntversorgt,Rollifahrerin.Cheyenne,10,inzwischen nachgewiesener Gendefekt,Amelogeneses Imperfecta
ich kann Dir einige Antworten auf Deine Fragen geben.
Ich komme erst einmal zum Mehrbedarf 17%.
Zitat: SGB II / Arbeitslosengeld II/ Sozialgeld,
da steht:Nicht erwerbstätige, behinderte Hilfebedürftige (dein Kind,egal wie alt) mit einem Ausweis mit Merkzeichen G können einen Mehrbedarf von 17% des Regelsatzes erhalten,wenn bisher kein anderer Mehrbedarf wegen Behinderung zusteht.
Hast Du denn das Merkzeichen auf Eurem Behindertenausweises?
Wenn ja gar keine Frage!
Schriftlich Mehrbedarf beantragen, auf schriftliche Ablehnung warten, dann schriftlichen Widerspruch einlegen.
Bestehe darauf das Du den Mehrbedarf von dem Zeitpunkt an gezahlt bekommst, seit dem Ihr ALGII bezieht.
Du musstest doch garantiert bei Antragsabgabe den Beh.ausweis vorlegen?!
Also wussten die es auch von Anfang an!
Habe das Theater selber durch, weise Deine Sachbearbeiterin darauf hin, das es wie oben zitiert im SGBII steht.
Hatte damals eine Nachzahlung von 8Monaten bekommen mit einem Entschuldigungsschreiben.
17% Mehrbedarf entspricht 35,00 Euro!
Lasse Dich nicht davon abbringen, rate Dir dieses Prospekt zu holen, das liegt bei der ARGE aus.
Jetzt zu alleinerziehend, wenn Du mit Deiner Mutter als Bedarfsgemeinschaft gemeldet bist dann sieht es recht schlecht aus.
Du könntest eins machen, dass Du Deine Mutter als Untermieter laufen lässt und sie Dir dann einen Mietteil dazu gibt. Dann bekämst DU auch den Aleinerziehenden Zuschuss.
Ansonsten keine Chance!
So nun hoffe ich, dass ich Dir weiter helfen konnte. Wenn Du noch Fragen dazu hast, kannst Du Dich gerne nochmal melden.
Viele Grüsse Daniela+Charaf _________________ Charaf 9 J. Dani 30 J.
ehem.28.SSW.Plazentaablösung, 39cm,1300g leicht,LeukomalzieIII Grades, Tetraparese
Du könntest eins machen, dass Du Deine Mutter als Untermieter laufen lässt und sie Dir dann einen Mietteil dazu gibt. Dann bekämst DU auch den Aleinerziehenden Zuschuss.
Hallo Daniela,
von solchen "Tricks" möchte ich dringend abraten. Das könnte leicht als Betrug ausgelegt werden und dann sitzt Jutta ganz schön im Schlamassel.
So wie Andrea geschrieben hat, ist es richtig. Notfalls muß sie eben Klagen, wenn die Deppen von der ARGE ihr eigenes Gesetz nicht begreifen
LG Michael _________________ Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
(Martin Luther King)
es ist nicht richtig das du den Ausweis vorlegen musst.
Aber es ist mehr als unsinnig es nicht zu tun.
Und eine aufforderung zum Betrug sehe ich im Mietvertrag für die Mutter.
Fakt ist numal das die Mutter von Jutta NICHT bei der erziehung von Jonas beteiligt werden kann wegen ihrer Krankheit.Und die Oma von Jonas ist ein Schwerstpflegefall mit PS 3 und somit erübrigt sich jegliche Diskussion.
Jutta ist Alleinerziehend und das ohne wenn und aber.
Und die Mutter wird bei Jutta sowiso mit rein gerechnet und somit die Miete durch 3 geteilt.
LG
Andrea _________________ Anna-Maria,93 SpinaBifida und HC VP-Shuntversorgt,Rollifahrerin.Cheyenne,10,inzwischen nachgewiesener Gendefekt,Amelogeneses Imperfecta
Wenn Sie als Bedarfsgemeinschaft dort angemeldet ist dann hat sie nunmal keine Chance. Da hätte man sich dann eher informieren müssen. Und auserdem habe ich es nicht geschrieben so zu machen, sie fragte danach und ich gab ihr gerne meine Infos dazu.
Habe momentan fast dasselbe Problem mit einer Freundin, die Ihre Ziehmama aus dem Pflegeheim zu sich nehmen will, weil es dort zur unterlassenen Hilfeleistung gekommen ist.
Sie bezieht auch ALGII, und ihre Sachbearbeiterin von der ARGE hat dies selber zu ihr gesagt das dies am besten für sie wäre zu machen.
Warscheinlich ist meine Freundin an eine gute und verständnisvolle Sachbearbeitein gelandet.
ich finde es schon das es wichtig ist den Leuten von der ARGE mitzuteilen wenn man ein beh.Fam.mitglied hat.
Warum sollte man es nicht erwähnen,wenn man sich vorher schlau gemacht hat ob es eventuell mit angerechnet wird oder nicht. Dann sehe ich dabei auch kein Problem. Im Gegenteil ich persönlich kann gar nicht dem Arbeitsmarkt voll und ganz zur Verfügung stehen. Und das wissen auch diese Leute.
Warum ich dann Geld von der ARGE beziehe,- dass ist eine gute Frage. Hatte sie bei der ARGE gestellt bekam die Antwort: Laufe für die Statistik.
So, und nun mal nicht mehr so böse...
Viele Grüsse Daniela+Charaf _________________ Charaf 9 J. Dani 30 J.
ehem.28.SSW.Plazentaablösung, 39cm,1300g leicht,LeukomalzieIII Grades, Tetraparese
wo nimmst du die Weisheit her das man mit der Mutter die PS 3 hat das Kind gemeinsam erzieht???
Desweiteren fallen Mamas und Papas die zwar H4 bekommen aber nicht arbeiten können wegen der Kinder aus der Statistik raus.
Ich denke du solltest dich richtig und gründlicher informieren.
Jutta muss auf jedenfall alle Einnahmen von ihrer Mutter offenlegen.
@Jutta...das Pflegegeld darf NICHT mit angerechnet werden.
Und wo du gerade dabei bist für deine Ma kannst du wenn die voraussetzung besteht auch die 17 % MB beantragen.
Auch würde ich bei einer ablehnung in Widerspruch gehen und sollte der wieder abgelehnt werden zum Sozialgericht gehen.
LG
Andrea,dienieböseist _________________ Anna-Maria,93 SpinaBifida und HC VP-Shuntversorgt,Rollifahrerin.Cheyenne,10,inzwischen nachgewiesener Gendefekt,Amelogeneses Imperfecta
Tja dann habe ich halt die Weissheit mit Löffeln gefressen! _________________ Charaf 9 J. Dani 30 J.
ehem.28.SSW.Plazentaablösung, 39cm,1300g leicht,LeukomalzieIII Grades, Tetraparese
vielen Dank für Eure Antworten.
Also, meine Mutter gehört nicht zur Bedarfsgemeinschaft.
Die Einnahmen meiner Mutter habe ich natürlich offengelegt, ihre Witwenrente liegt gerade so im Rahmen vom Sozialhilfesatz.
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