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Ärger mit logopädischer Verordnung

 
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Christine1971
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BeitragVerfasst am: 11.01.2008, 23:04    Titel: Ärger mit logopädischer Verordnung Antworten mit Zitat

hallo ihr,

meine tochter (fast 4) hat Angelman syndrom, u.a. wird sie nie sprechen lernen (vielleicht 6 wörter). ihr sprachverständnis ist allerdings genial.

seit 1 jahr bekommen wir nun logo, was ihr sehr viel gebracht hat. der KiA verschrieb die ersten beiden verordnungen, dann konnte er nicht mehr verordnen. er sagte uns, in zukunft müsste das durch einen hno geregelt werden und überwies uns gleich an einen, der allerdings weiter weg ist (1,5 stunden fahrtzeit).
da waren wir gleich 2 mal, u.a. in der logpädischen lehranstalt, wo er ärztl. leiter ist. wir einigten uns, uns 2 mal im jahr zu sehen, ansonsten, wenn wir eine verordnung bräuchten, sollte das tel./schriftlich geregelt werden. so weit, so gut!

als ich neujahr wieder eine verordnung brauchte (im sept. waren wir zur untersuchung) sagte die sprechstundenhilfin, dass wir erst mal keine neue bekommen würden, wir sollten erst mal wieder zur untersuchung kommen. der arzt war nicht da.

ich war so ärgerlich, dass ich mir gleich einen termin bei einem hno besorgte, der in der nähe ist. ich dachte mir, wenn dieser die gleiche diagnostik macht, warum sollen wir freiwillig so weit fahren.
heute hatten wir diesen termin. ich hatte auch etliche unterlagen von marie mitgenommen, um "was in der hand zu haben". er stellte auch sofort eine verordung aus, sagte aber auch gleich im gegenzug, das er nur 2 ausstellen könnte, für die 3. müsste ich dann wieder zu diesem besagten arzt. er sagte, das wäre gesetzlich so geregelt. er sprach u.a. von phonotrie.
aber das kann es doch nicht sein....ich meine, ich bin schon gewillt regelmässig zum hörtest zu gehen, aber muss es denn ein bestimmter hno sein??? der sowieso das gleiche macht....man hat ja sowieso schon genug sorgen, aber es werden einen immer wieder steine in den weg gelegt!!!

langsam beschleicht mich das gefühl, dass die ärzte vielleicht das motto haben:"die wird sowieso nie reden, sind alles unnötige kosten!!!"

was habt ihr für erfahrungen? und wie ist es jetzt wirklich, wer muss verordnen, wie oft muss man zum hörtest?

entschuldigung, dass es so lang geworden ist, ich musste es einfach los werden!

liebe grüsse,
christine
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mamalexandra
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BeitragVerfasst am: 11.01.2008, 23:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Christine...
also bei Jessy ist es so das sie ja Logo im SPZ kriegt...aber nun trotzdem alle drei monate überweisungen braucht,und das ist nach Anruf beim KiA kein Thema...auch das Rezept für die KG ist kein Thema..
Hat du dich denn mal bei einer KK umgehört??

_________________
Jessy 2002 Spastische Diparese mit Minderwuchs,Spitzfussstellung v.a. rechts bereits Botox,Entwicklungsv. in der Entwicklung allg. und in der Sprache(Mintalker)Seit 2008 Schulkind in der Regenbogenschule!!
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Anneke*
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BeitragVerfasst am: 11.01.2008, 23:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Christine,

wir bekommen seit Jahr und Tag alle Verordnungen von der Kinderärztin. Im Gutachten des Kinderneurologen steht drin, dass sie die Therapien über den Regelbedarf hinaus langfristig braucht. Auch die Pädaudiologie in der Medizinischen Hochschule Hannover schreibt das immer rein.

Vielleicht lässt sich das bei euch auch so regeln. Dann hat dein Kinderarzt oder der örtliche HNO was in der Hand.

Ich verstehe deinen Ärger über die zusätzlichen Hürden nur zu gut Confused

Viele Grüße
Anneke

_________________
Anneke (Aspergerautistin) mit Enna (* 2003) frühkindliche Autistin und seit Aug.09 mit Schulbegleitung in einer Regelschule sowie Daniel (* 2006)
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claudia christiane
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BeitragVerfasst am: 12.01.2008, 10:24    Titel: Antworten mit Zitat

so nen blödsinn!
was sagt denn der logo dazu? kann das der logo nicht für euch klären? was ist genau der gund warum angeblich (stimmt nicht) der kiarzt nichts verschreiben darf?
der kiarzt hat recht, wenn er erstmal einen zum hno schickt (um abzuklären ob das nich sprechen ein hno problem ist) ist alles o.k. muß er auch verschreiben können.
ich denke, er hat angst um sein heilmittelbudget. behinderte fallen nicht in sein heilmittelkontingent, somit ist bei medizinischer notwendigkeit alles mögliche zu verschreiben.
claudia

_________________
paul (2005) mit hydrozephalus internus, platt-, senk- und spitzfuß, hüftdysplasie, entwicklungsverzögert, sprachverzögert, hemiparetische diplegie.
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Christine1971
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BeitragVerfasst am: 12.01.2008, 13:21    Titel: Antworten mit Zitat

hallo ihr,

erst mal vielen dank für eure antworten!

ich werde noch mal beim kinderarzt druck machen, ggf. auch bei der kk anrufen!

ende januar haben wir noch einen termin im SPZ bethel, bei einem spezialarzt für probleme mit der mundmotorik. ich werde ihn bitten, in seinem abschlußbericht nochmals zu erwähnen, dass es wichtig ist, dass marie langfristig (mit unterbrechungen) logo bekommt.

liebe grüsse,
christine
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TanjaJ1972
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BeitragVerfasst am: 13.01.2008, 16:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
wir kriegen auch alle Verordnungen (Logo und Ergo) von der KiÄ.
Ich glaub, es gibt die Möglichkeit, das eine Verordnung "außerhalb des Regelfalls" oder so ähnlich ausgestellt wird. Dann läufts, glaub ich, auch nicht auf das Budget vom KiA. Ich meine, sowas in der Art hätte mir mal unsere Logo erzählt.

LG
Tanja

_________________
Tanja mit Nico (*17.06.2003, Kabuki-Syndrom, nur noch 1 Niere, verdeckte Gaumenspalte, KISS), SBA 100% B,G,H, PS2 ; und Nina (*16.06.2006, gesund)
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claudia christiane
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BeitragVerfasst am: 13.01.2008, 16:49    Titel: In den aktuellen Heilmittelrichtlinien vom 01.04.2007 steht: Antworten mit Zitat

→ Längerfristige Verordnungen: (siehe Informationsblatt der Heilmittelrichtlinie Nr. 27-13)

„Lässt sich die Behandlung mit der nach Maßgabe des Heilmittel-Kataloges bestimmten Gesamtverordnungsmenge nicht abschließen, sind weitere Verordnungen möglich. Der Arzt ist in diesen Fällen nicht mehr an die Übrigen geltenden maximalen Verordnungsmengen bei Erst- und Folgeverordnungen gebunden, sondern kann die Verordnungsmenge nach medizinischen Erfordernissen des Einzellfalles selbst bestimmen. Es ist jedoch sicherzustellen, dass mindestens eine ärztliche Untersuchung innerhalb von 12 Wochen gewährleistet ist.“

„Mit dieser Regelung wird eine längerfristige Behandlung insbesondere von Patienten mit schwerwiegend chronischen Erkrankungen oder Behinderungen ermöglicht (z.B. halbseitig gelähmte Patienten nach einem Schlaganfall)“


→Budget (siehe Informationsblatt Nr. 27-11)
Bei Überschreitung der Richtgrößen bei Heilmitteln innerhalb eines Kalenderjahres:

• bis 15% bleibt alles ohne Folgen = kein Regress
• 15% - 25% (ohne Praxisbesonderheiten) bekommt der Arzt Wirtschaftlichkeitsprüfung, d.h. es erfolgt eine Beratung bezüglich der Wirtschaftlichkeit und Qualität der Versorgung = kein Regress.
• ab 25% hat der Arzt den KK grundsätzlich den Mehraufwand (= Regress) zu erstatten, soweit dieser nicht durch Praxisbesonderheiten begründet ist.

Es gilt der Grundsatz, dass kein Arzt für medizinisch notwendige und zweckmäßige Verordnungen in Regress genommen werden soll.


Praxisbesonderheit: Alle schwergeschädigten Patienten bzw. alle Patienten mit einer Pflegestufe fallen unter Praxisbesonderheit. Mein Sohn Paul hat die Pflegestufe II und ist zu 80% schwerstgeschädigt (Merkzeichen: erheblich Gehbehindert, Begleitung).

_________________
paul (2005) mit hydrozephalus internus, platt-, senk- und spitzfuß, hüftdysplasie, entwicklungsverzögert, sprachverzögert, hemiparetische diplegie.
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