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Legasthenie - wer führt die Testung durch?
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india
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Anmeldedatum: 12.12.2007
Beiträge: 111

BeitragVerfasst am: 10.01.2008, 11:22    Titel: Re: Legathenie Bayern Antworten mit Zitat

monikasteg hat folgendes geschrieben:
Hallo,
Bayern unterscheidet grundsätzlich zwischen einer Lese-Rechtschreibschwäche und der Legasthenie. Eine Lese-Rechtschreibschwäche kann und darf der Schulpsychologe testen und Empfehlungen für die Benotung (also Sollregelungen) für die Schule festlegen. Nur der Kinder -und Jugendpsychiater darf eine Legastenie diagnostizieren die wiederum bei einem entsprechenden Gutachten zur verpflichtenden Nichtberücksichtigung aller LRS Fehler in allen Fächern führt (Nachteilsausgleich, auch Zeitzuschlag etc. ) Nur durch die Begutachtung beim Kinder- und Jugendpsychiater ist in Bayern auch eine Förderung durch das Jugendamt nach § 35a SGB VIII möglich, so dass Fördermöglichkeiten z.B. bei einem LRS Institut bezuschusst oder eventuell sogar völlig übernommen werden. Aber Achtung wenn ein postives Gutachten auf LRS vorliegt ergibt sich dies auch zwingend als Zeugnisbemerkung. Für NRW weiß ich das nicht.
Wink Moniksteg


Danke, jetzt hab ich es auch wieder richtig im Gedächtnis! Wink

_________________
LG
India
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Renate63
Kinder-
krankenschwester
Kinder-<br>krankenschwester


Anmeldedatum: 20.05.2006
Beiträge: 1781
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 11.01.2008, 17:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

danke, das hat mir jetzt echt weitergeholfen. Mir würde die Anerkennung der Lese-Rechtschreibstörung für Niki schon ausreichen.
Der Schulpsychologe wird eingeschaltet, mal sehen, wies weitergeht.

DANKE
Anette

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