Hallo,
Bayern unterscheidet grundsätzlich zwischen einer Lese-Rechtschreibschwäche und der Legasthenie. Eine Lese-Rechtschreibschwäche kann und darf der Schulpsychologe testen und Empfehlungen für die Benotung (also Sollregelungen) für die Schule festlegen. Nur der Kinder -und Jugendpsychiater darf eine Legastenie diagnostizieren die wiederum bei einem entsprechenden Gutachten zur verpflichtenden Nichtberücksichtigung aller LRS Fehler in allen Fächern führt (Nachteilsausgleich, auch Zeitzuschlag etc. ) Nur durch die Begutachtung beim Kinder- und Jugendpsychiater ist in Bayern auch eine Förderung durch das Jugendamt nach § 35a SGB VIII möglich, so dass Fördermöglichkeiten z.B. bei einem LRS Institut bezuschusst oder eventuell sogar völlig übernommen werden. Aber Achtung wenn ein postives Gutachten auf LRS vorliegt ergibt sich dies auch zwingend als Zeugnisbemerkung. Für NRW weiß ich das nicht. Moniksteg
Danke, jetzt hab ich es auch wieder richtig im Gedächtnis! _________________ LG
India
danke, das hat mir jetzt echt weitergeholfen. Mir würde die Anerkennung der Lese-Rechtschreibstörung für Niki schon ausreichen.
Der Schulpsychologe wird eingeschaltet, mal sehen, wies weitergeht.
DANKE
Anette _________________ Nach vorne schauen !
Du kannst keine Beiträge in dieser Rubrik schreiben. Du kannst auf Beiträge in dieser Rubrik nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in dieser Rubrik nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in dieser Rubrik nicht löschen. Du kannst an Umfragen in dieser Rubrik nicht mitmachen. Du kannst Dateien in diesem Forum nicht posten Du kannst Dateien in diesem Forum herunterladen