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Legasthenie - wer führt die Testung durch?
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Renate63
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BeitragVerfasst am: 09.01.2008, 13:43    Titel: Legasthenie - wer führt die Testung durch? Antworten mit Zitat

Hallo,

wer von Euch kann mir sagen, wie und wer die Testung auf Legasthenie durchführt und wie es schulrechtlich verwertbar ist ? Bezüglich der Notenerteilung, meine ich.
Rechtlich gesehen sind für mich die Bundesländer Bayern und NRW besonders interessant.

LG Anette

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karinf
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BeitragVerfasst am: 09.01.2008, 14:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Anette,

schau mal unter www.losdirekt.de. Wurde von den Schule akzeptiert.

Viele Grüße

Karin
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india
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BeitragVerfasst am: 09.01.2008, 16:50    Titel: Antworten mit Zitat

In Bayern darf nur der Kinder- und Jugendpsychiater oder der Schulpsychologe testen. Wie es in NRW ist, weiß ich nicht.
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LG
India
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Alex Mama von Koschi
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BeitragVerfasst am: 09.01.2008, 17:20    Titel: Antworten mit Zitat

Huhu...ich komme aus Hessen und kann dir nicht mit Sicherheit sagen, wie es in NRW oder Bayern ist...hier ist es so, dass die Deutschlehrerin testet und es danach eine Klassenkonferenz mit den Lehren der Hauptfächer gibt.
Ruf doch am besten bei euch mal im SPZ an, die müssen so was ja wissen...
LG
Alex

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BeitragVerfasst am: 09.01.2008, 17:27    Titel: Antworten mit Zitat

In Niedersachsen ist es egal, wer das schreibt...

Antragsberechtigt für einen Nachteilsausgleich sind die Eltern nicht (lt. eines schreibens unseres Schulleiters). => was grundgesetzwidrig ist, da Legasthenie eine Behinderung ist und Behinderten lt. GG ein Nachteilsausgleich zusteht. Zudem kann man als Eltern an Schule als Behörde Anträge stellen...

Unser Sohn hat ein KJP-Gutachten und seine Schule pellt sich ein Ei drauf. Weshalb ich an dieser Stelle nun an Fachanwalt abgebe.

LG Silke
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Heikem
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BeitragVerfasst am: 09.01.2008, 17:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Anette!

Die Schulpsychologin kann auch eine Legasthenie testen .
Tobias war deswegen auch im SPZ und wurde darauf dort getestet.

heike

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claudia64
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BeitragVerfasst am: 09.01.2008, 19:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Anette,

ich habe erst vor 2 Tagen unseren KIJU-Psychiater um einen Test gebeten, und erfahren, dass er nicht anerkannt wird. Hier in NRW nur über die Erziehungsberatungsstellen, so seine Auskunft.

LG;
Claudia

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Renate63
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BeitragVerfasst am: 09.01.2008, 21:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

danke schon mal für die Antworten. Also morgen hab ich Termin in der Schule. Ich möchte dass der Schulpsychologe testet. Man drängt j auch wieder in der Schule auf Logo, hat Niki aber die zwei Stunden Logo ersatzlos gestrichen....

Stimmt es, dass der Nachteilsausgleich sich bei der Deutschnote niederschlägt, d.h. Diktate nicht mit in die Note eingehen????


LG Anette

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india
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BeitragVerfasst am: 10.01.2008, 10:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, ich noch mal Smile

In Bayern dürfen dann die Diktate (bei Lese-Rechtschreib-Störung) nicht mit in die Note einfließen und sollen wohl auch nicht benotet werden, um die Motivation der Kinder aufrenz zu erhalten. So sieht das dann auch im Fremdsprachenunterricht aus. Dort dürfen schriftliche Vokalbekontrollen nicht auf die RS hin bewertet werden.
Bei Lese-Rechtschreib-Schwäche ist das wohl ein wenig anders. Obwohl die Unterscheidung künstlich, also großer Quatsch ist, aber so ist das nun mal, die Richtlinie schreibt es so vor.

Schau mal hier, da findest Du dir Richtlinien für die verschiedenen Bundesländer:

http://www.legasthenie.net/index.php5?p=/schule

Viel Glück!

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LG
India
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monikasteg
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BeitragVerfasst am: 10.01.2008, 11:16    Titel: Legathenie Bayern Antworten mit Zitat

Hallo,
Bayern unterscheidet grundsätzlich zwischen einer Lese-Rechtschreibschwäche und der Legasthenie. Eine Lese-Rechtschreibschwäche kann und darf der Schulpsychologe testen und Empfehlungen für die Benotung (also Sollregelungen) für die Schule festlegen. Nur der Kinder -und Jugendpsychiater darf eine Legastenie diagnostizieren die wiederum bei einem entsprechenden Gutachten zur verpflichtenden Nichtberücksichtigung aller LRS Fehler in allen Fächern führt (Nachteilsausgleich, auch Zeitzuschlag etc. ) Nur durch die Begutachtung beim Kinder- und Jugendpsychiater ist in Bayern auch eine Förderung durch das Jugendamt nach § 35a SGB VIII möglich, so dass Fördermöglichkeiten z.B. bei einem LRS Institut bezuschusst oder eventuell sogar völlig übernommen werden. Aber Achtung wenn ein postives Gutachten auf LRS vorliegt ergibt sich dies auch zwingend als Zeugnisbemerkung. Für NRW weiß ich das nicht.
Wink Moniksteg
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