Hallo,
frohes Neues.
Ob sie einen Ausweis bekommt ,bestimmt doch das Versorgungsamt,welches sich zwar von dem KiA Berichte holt aber auch alle anderen Berichte !
Von daher erstmal beantragen.....!
Liebe Grüsse
Silvia _________________ Das Leben sollten wir leben,und nicht die äußeren Zwänge
Silvia (1965)& Julius-Paul(2003)Leichte Inteligenzminderung, Sprachbehinderung .......
Wir hatten allgemein gefragt (sie hat ja noch andere Probleme, die ggfls. schon alleine für sich ausreichen, um einen Schwerbehindertenausweis zu bekommen), aber der Arzt hat das so rigeros verneint, dass ich erstmal nachfragen wollte, bevor ich da was in die Wege leite.
Hallo,
wir wünschen euch,ein frohes neues Jahr 2008.
Ich denk genau so das das Versorgungsamt dafür zu ständig ist.
Ich habe unseren Behindertenausweis über den Rat meiner Therapeutin beantragt und mit meiner Ärztin vorher nicht gesprochen.
Aber das ist doch bestimmt kein Problem,erstmal beantragen.
Sorry das ich so neugierig bin:
Wieviel Krampfanfälle hat sie denn so und was für Probleme?
Krampfanfälle sind je nach Art, Schwere, Häufigkeit und tageszeitlicher Verteilung unterschiedlichen Prozenten zugeordnet, aber sie sind ein Grund für einen SBA.
ist die Epilepsie bei euch diagnostiziert? Wenn ja, dann reicht das für einen SBA dicke aus. Der Grad variiert je nach Art, Stärke und Häufigkeit. Mein Freund (Diagnose siehe Signatur) hat 2-3 Anfälle im Monat und hat dafür einen SBA mit 70 und G (bemüht sich zur Zeit auch um B). Er hat keine weitere Behinderungen. G steht einem da in jedem Fall zu, da Anfälle Einschränkungen im Straßenverkehr bedeuten und B auch, da man durch die Gefahr, die die Anfälle mit sich bringen, ein Recht auf eine Begleitperson hat. Wenn die Epilepsie schwer ist, so dass man allein dafür einen GdB von 100 bekommt, steht einem auch H zu. Hier findest du eine Auflistung, wann man welchen Grad im Ausweis bekommt (nach unten scrollen bis zum Punkt "Recht"): http://de.wikipedia.org/wiki/Epilepsie _________________ LG Jaqueline
ICP - spast. Tetraparese, Kyphose
Freund: GM-Epilepsie (VNS-Träger)
G steht einem da in jedem Fall zu, da Anfälle Einschränkungen im Straßenverkehr bedeuten und B auch, da man durch die Gefahr, die die Anfälle mit sich bringen, ein Recht auf eine Begleitperson hat.
nuja das scheint das versorgunsamt in niderbayern aber nciht zu wissen
mir wurde gasagt das gesunde gleichaltrige kinder mit 6,5 jahren ja auch noch nicht alleine auf die straße dürften, und wenn ich das bei einem gesunden kind machen wprde, würde ich meine aufsichtspflicht verletzten;
bin mal gespannt wie sie auf unseren widerspruch reagieren;
rosi _________________ 5 Kinder geb. 90, 92, 94, 95, 01
2 Kinder haben diverse Probs wie Asperger, entwicklungsverzögerung, Hörverarbeitungsstörung und leichte Schwerhörigkeit, Epilepsie, visuelle + autitive Probs + mehr
Verfasst am: 01.01.2008, 14:40 Titel: Re: Krampfanfälle und Schwerbehindertenausweis
Hallo Judith!
JudithH hat folgendes geschrieben:
Der Arzt sagt nein, damit bekäme sie keinen Ausweis.
Hat er damit recht?
Er hat NICHT Recht! Bei Epilepsie gibt es je nach Ausprägung bis zu GdB 100 und auf jeden Fall erfüllen Kinder mit Epilepsie die Voraussetzungen für die Merkzeichen H, B und G!
Auch bei Säuglingen und Kleinkindern ist die gutachtliche Beurteilung der Notwendigkeit ständiger Begleitung erforderlich. Für die Beurteilung sind dieselben Kriterien wie bei Erwachsenen mit gleichen Gesundheitsstörungen maßgebend. Es ist nicht zu prüfen, ob tatsächlich diesbezügliche behinderungsbedingte Nachteile vorliegen oder behinderungsbedingte Mehraufwendungen entstehen.
Das solltest Du demjenigen mal vorlegen. :evil.
Und 6 1/2 jährige gesunde Kinder gehen sehr wohl schon alleine in den Straßenverkehr, die wenigsten werden noch von Mami zur Schule gebracht.
Liebe Grüße
Annette _________________ Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, chronische Depression, EM-Rentnerin, GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig
ich hab denen das auch geschrieben, hab auch deine mails mit den mustern verwendet, ( natürlich abgeändert für unseren kleinen)und bin mal gespannt wie es weiter geht,
Bei Epilepsie gibt es je nach Ausprägung bis zu GdB 100 und auf jeden Fall erfüllen Kinder mit Epilepsie die Voraussetzungen für die Merkzeichen H, B und G!
gibt es das H bei Epilepsie nicht nur dann, wenn dadurch tägliche Hilfestellungen nötig sind bzw. allein dafür ein GbB von 100 gegeben wird??? Ich glaube nicht, dass mein Freund ein H bekommen würde, da er "nur" 2-3 mal im Monat einen Anfall hat und sonst alles normal ist und er keine Hilfe. 2-3 pro Monat sind ja keine "gewöhnlichen und regelmäßigen Verichtungen". Siehe hier: http://www.zvw.uni-karlsruhe.de/2112.php _________________ LG Jaqueline
ICP - spast. Tetraparese, Kyphose
Freund: GM-Epilepsie (VNS-Träger)
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